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#3461
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Ja weil Schüler ja eh 2 bis 3 mal die Woche getestet werden.
Sie könnten sichvpbwe jeden Test dann extra eine Bescheinigung ausstellen lassen können. Da das aber zuviel Aufwand gewesen wäre hat man da gesagt der schülerauswwisbersetzt diese einzelbescheinigungen Ist natürlich "löcherig" aber wenn die Lehrer da immer einzelbescheinigungen müssten gäb es keinen Unterricht. Und Schüler erst morgens in der Schule testen und dann nochmal nachmittags in der Apotheke erzeugt doppelte Kosten usw.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#3462
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Ok. Danke
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#3463
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Wenn ich das gestern auf unserem Kreistag richtig verstanden habe, braucht man bis zum vollendeten 14. Lebensjahr keinen Schülerausweis.
Man setzt da wohl voraus, dass diese Gruppe eine Schule besucht.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#3464
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Bis einschließlich 14 besteht eine Schulpflicht. Darüner hinaus nicht unbedingt, daher ist dort der Schülerausweis erforderlich.
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#3465
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Die 14 Jahre als Altersgrenze geisterten irgendwo mal rum, bevor die Verordnung geändert wurde - dies hat der WTTV aufgenommen, aber die neuen Entwicklungen noch nicht eingepflegt (ist ja auch nicht immer Zeit für). Inzwischen gilt "Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung." Die paar wenigen Jugendlichen, die mit 15 Jahren schon aus der Schule raus sind und auch keine Berufsschule besuchen, die nimmt man dann wohl als "Risiko" in Kauf. Ist ja auch nur konsequent, da selbst das Verpassen eines Tests in der Schule (durch Krankheit oder Freistellung) nicht dazu führt, dass man für andere Veranstaltungen am nächsten Tag einen Schnelltest benötigt - empfohlen wird der dann aber natürlich schon.
Also: Die Grenze liegt bei 15 Jahren, ab 16 braucht man den Schülerausweis oder eine Bescheinigung der Schule. |
#3466
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Wenn ich das richtig habe ist ein Schnelltest seit dem 23.08. nur noch 24 Stunden gültig.
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... 9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen: "Du bist nicht verrückt!", ... und die 10te summt die Tetris-Melodie ... |
#3467
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Das mag in anderen Bundesländern so sein - in NRW wurde die Verordnung aber dahingehend nicht angepasst. Es sind weiter 48 Stunden, egal ob Schnelltest oder PCR. Manchmal hilft auch einfach ein kurzer Blick in die Verordnung auf https:///www.land.nrw/corona
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#3468
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Zitat:
Da hätte ich mir einige Tests sparen können Gott sei Dank sind meine 15 Tage übermorgen um
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... 9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen: "Du bist nicht verrückt!", ... und die 10te summt die Tetris-Melodie ... |
#3469
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Im Kreis Düsseldorf gab es bisher 31 Spiele, noch sind keinerlei Probleme bekannt geworden.
Es scheint also zu klappen mit der Umsetzung der Vorschriften.
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Immer schön mit Noppen rühren |
#3470
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Zitat:
Vielleicht kann ich hier einmal für Klarheit sorgen. Das Ministerium hat seine Vorgaben für die Vorgehensweise der Schulen nochmal korrigiert. Folgende Rahmenbedingungen spielen bei der Kontrolle der 3G-Regeln bei Kindern/ Jugendlichen eine Rolle: 1) Schülerausweise werden im Regelfall ab Klasse 5 ausgegeben. Da sind die Kids im Regelfall 10 oder 11 Jahre alt. Demnach ist bei Grundschülern keine Kontrolle erforderlich bzw. möglich. Bei ihnen wird unterstellt, dass sie zur Schule gehen und zweimal pro Woche dort getestet werden. 2) Ab Klasse 5 bzw. gelten die Schülerausweise als Testnachweis und sollten beim Betreten der Halle kontrolliert werden. 3) Ab dem Alter von 16 ist nicht klar, ob Jugendliche regelmäßig in die Schule gehen. Beispielsweise findet für einige Auszubildende der Berufssschulunterricht als Blockunterricht statt, so dass sie sechs Wochen am Stück die Schule nicht besuchen. Sie haben aber einen Schülerausweis. Schulen sind verpflichtet, allen Schülern auf Verlangen kostenlos einen Testnachweis auszustellen, dem der Zeitpunkt des Tests genau zu entnehmen ist. Der Schülerausweis ist nicht ausreichend, da er keine Auskunft darüber gibt, ob und wann der Schüler getestet wurde. Ab dem Alter von 16 Jahren muss daher ein Testnachweis vorgelegt werden. Wer nochmal selbst nachlesen möchte, findet die Hinweise des Schulministeriums hier (im unteren Teil des Beitrags unter der Überschrift "Testnachweise"): https://www.schulministerium.nrw/selbsttests Ich wünsche allen einen schönen und reibungslosen Saisonstart! Viele Grüße Mattes78 |
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