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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#531
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Kannst ja mal bei der ITTF nachfragen, ob TT noch olympisch wäre, wenn man das Lösungsmittelverbot wegen allgemein bekannten Gesundheitsgefahren nicht durchgesetzt hätte Irgendwie bist du mighty auf dem Holzweg und ich fände es mighty fine wenn du die Gesundheitsgefahren, die von Lösungsmitteln ausgehen nicht so bagatellisieren würdest |
#532
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite! |
#533
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
oder meint mit dummen Sprüche jemanden zu beeinflussen, ist auf Dauer an der Verliererstraße. Nur die besseren gewinnen und nicht die das größte Mundwerk haben. |
#534
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ist Schießen auf einer geschlossenen Schießanlage nicht auch olympisch?
Ballern die in Zukunft nur noch mit Luftgewehren? Oder ist der Pulverdampf ein gesundes Inhalat? |
#535
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Der eigentliche Grund das Frischkleben zu verbieten war die von Lösungsmitteln ausgehende Gesundheitsgefährdung. Das man mit Lösungsmitteln auch weitestgehend vernünftig umgehen kann, so dass man sich und andere möglichst wenig in Gefahr begibt, bestreitet sicherlich niemand. Leider kann aber niemand einen "vernünftigen" Umgang mit Lösungsmittel garantieren. Viele TT-Spieler waren aber nun mal unbestreitbar unvernünftig. Es wurde geklebt und gespritzt auf Teufel komm raus. Ob Kinder in der Nähe waren, hat kaum eines Sau interessiert. Welche Mittel verwendet wurden, hat ebenfalls keine Sau interessiert. Es zählte nur der Effekt. Wie giftig die eingesetzten Mittel waren hat auch keine Sau interessiert. Um möglichst viel Effekt zu erzielen wurde alles genommen, was der Markt so hergab. Billig und viel Effekt war ein beliebtes Kriterium. Das alles zu Zeiten wo in anderen Lebensbereichen für Lösungsmittel weitestgehend - wegen der Gesundheitsgefährdung und dem nicht zu kontrollierenden Umgang damit - Ersatz geschaffen wurde. Farben, Kleber usw. All das ist auch sicherlich dir nicht entgangen Das konnte im TT-Sport auch nur zu der Zwangsläufigkeit führen, dass ein Lösungsmittelverbot ausgesprochen werden musste. Lösungsmittel sind ganz sicher in keiner Konzentration gesund. Ab welcher Konzentration sie als unbedingt gesundheitsgefährdend einzustufen sind, hängt sicher von vielen Faktoren ab. Unbestreitbar ist der Grenzwert Null der Gesündeste. |
#536
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Wenn die Menge an Stoffen im Belag nicht gefährlich ist, dann braucht man den Belag auch nicht zu lüften. Dann kann das einfach drin bleiben.
Ist die Menge an Stoffen im Belag aber so gesundheitsgefährdend und soll deshalb nicht drin bleiben, dann sollten die Beläge auch so nicht den Handel erreichen. Die Feststellung, dass stärker bei den Herstellern angesetzt werden soll, habe ich jetzt schon oft gelesen. Aber ab wann soll das denn losgehen? Ich glaube, das wäre schon längst im Gange, wenn es möglich wäre. Es wird so bleiben wie es ist: Dem Spieler wird die Verantwortung für die Regelkonformität seines Materials zugeschoben - egal ob er die feststellen kann oder nicht. Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite! |
#537
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ich möchte mal klarstellen, was es mit den Konzentrationen auf sich hat. Zwischen 100 und 1000 ppm sind bei einem neuen Belag üblich. Klebt jemand frisch, so wird man je nach Zeitpunkt der Messung noch höhere Werte feststellen. Für diese Konzentrationen an (mindergiftigem) Cyclohexan kann das Bundesinstituts für Risikobewertung, unter den früher üblichen Bedingungen des Klebens in Umkleiden, neurotoxische Effekte nicht ausschließen.
http://www.bfr.bund.de/search/search...kleben&x=0&y=0 Werden aber die stark toxischen Benzol (karzinogen) und/oder Toluol(neurotoxisch) verwendet, so sind unter den angenommenen Bedingungen erhebliche Belastungen unvermeidlich. Auswirkungen auf die Ausreifung des Hormonsystems bei Kindern und Jugendlichen werden diskutiert. Die Schwarzmarktkleber enthielten meist diese Substanzen. Die EU hat aus Gründen der Gesundheitsfürsorge und des Umweltschutzes vor einigen Jahren Benzol und Toluol für die Öffentlichkeit verboten. 2 – 4 ppm sind bezogen auf alle diese Stoffe ein Nichts. Die ITTF argumentiert, dass es genügend Substanzen gibt, die auch in diesem Grenzbereich toxisch wirken können. Und nur die Hersteller wissen, was sie beigeben. Also strebt man 2 ppm an, um in jedem Fall auf der sicheren Seite zu sein. Zumal die meisten sogenannten Tuner im Bereich zwischen 2 und 12 ppm verdunsten. Außerdem gibt es genügend zum Tunen geeignete Stoffe, die über verschmierte Nahrung aufgenommen, schwere Krankheitssymptome auslösen können. Das wurde bereits an anderer Stelle erörtert. Auf den sachgemäßen Umgang mit giftigen Klebern/Tunern kann man sich leider nicht verlassen. Sicherlich ging es bei der Festlegung auf 2 ppm nicht nur um die Gesundheitsfürsorge. Man will Chancengleichheit. Denn den Unterschied zwischen getunten und ungetunten Belägen kennt mittlerweile jeder Spieler. „Die Baumarktbooster“ (Grillanzünder und dergleichen) werden über mehrere Wochen mit etwa 8 – 14 ppm gemessen. Man kann das ganze Prozedere für maßlos übertrieben halten. Aber die aktuellen Dioxinfunde in Lebensmitteln machen einen nachdenklich.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. Geändert von Rudi Endres (04.01.2011 um 19:12 Uhr) |
#538
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Wie kann die ITTF dann einen Grenzwert von 3 ppm vorgeben, wenn die Hersteller zugelassene Beläge ausliefern (dürfen), die den Grenzwert mindestens um das 33-fache und gar bis zum 333-fache überschreiten Wenn das den Tatsachen entspricht, sind VOC-Messungen im Amateurbereich mehr als bedenklich. Die sicherlich gut gemeinten Hinweise, dass man neue Beläge bzw neu montierte Beläge auslüften lassen soll, sind bezüglich dieser eklatanten Überschreitung des Grenzwertes als ungenügende Aufklärung anzusehen. Eigentlich ist das ein Fall für die Presse. Öffentlicher Druck auf die ITTF und die Hersteller kann sicherlich nicht schaden, um das möglichst schnell abzustellen. |
#539
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Zu 1.) Er sieht es als ziemlich aussichtslos an, die ITTF - Richtlinien zur Prüfung auf Belagebenheit dahingehend zu ändern, dass sie bei Brettchenspielern entfällt. PS. Wir sind uns wahrscheinlich alle darüber einig, dass es vollkommen sinnlos ist, bei Schlägern ohne Schwammmunterlage zu prüfen, ob der nicht vorhandene Schwamm behandelt wurde. Aber eine Regel entsprechend zu ergänzen, scheint schwierig. Zu 2.) Wie auch schon hier beschrieben, ist man sich auch unter Schiedsrichtern nicht einig darüber, was "deutlich sichtbar" bedeutet. Für die einen reicht es, den Belag eindeutig identifizieren zu können; andere meinen, dass der Belagname vollständig lesbar sein muss. In dem von mir beschriebenen Fall mit den drei nicht sichtbaren Buchstaben liege daher ein Zweifelsfall vor, in dem Schiedsrichter unterschiedlich urteilen könnten. Ich werde also bei den DSM mit einem Schläger antreten, bei dem auf der Rückhandseite drei Buchstaben des Belagnamens nicht lesbar sind und hoffen, dass die SRaT das durchgehen lassen; meine beiden Ersatzschläger werden wahrscheinlich trotz zwischenzeitlicher Behandlung des Holzes eine mit dem digitalen Messgerät durchgeführte Prüfung auf Belagebenheit nicht bestehen. Schöne Aussichten. Gruss Hdd |
#540
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Als man die neuen Grenzwerte festlegte, dachte man in erster Linie an die Tuner, die im Gegensatz zu den org. Lösungsmitteln sehr langsam, aber konstant über mehrere Wochen ausdünsten. Die Konzentration allein sagt ohnehin nicht viel über die Giftigkeit aus. Wie könnte die Lösung aussehen? "tischtennis": "Sinnvoll wäre es, Beläge nur noch als Ganzes zuzulassen und das Genehmigungsverfahren um einen Wert der Gasabsonderung zu erweitern." So würde die Verantwortung auf den Hersteller übergehen. Der ahnungslose Spieler wäre entlastet. Dazu müsste die ITTF ein Prüflabor betreiben. Lange schien es, als würde diese Idee verwirklicht. Dann ist sie im Sande verlaufen. Vielleicht wird noch was draus, wenn die Basis genügend Druck macht.
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