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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 30.01.2015, 09:42
schw0bi schw0bi ist offline
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Wechsel nach Wechselfrist?

Hallo zusammen,

wenn ich mir die Wechselliste (Verband Südbaden) auf click-tt anschaue, dann sehe ich bei einigen Spielern ein Sternchen hinter dem Namen. Geht man mit dem Mauszeiger darauf wird angezeigt "Wechsel per xx.01.2015".

Wie habe ich das zu verstehen? Ich dachte, dass der Wechsel vor der Wechselfrist erfolgen muss?! Trotzdem tauchen die Spieler (zumindest soweit ich gesehen habe) für ihren neuen Verein in der Rückrunden-Aufstellung auf.

Grüße
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  #2  
Alt 30.01.2015, 09:49
Kyuss Kyuss ist gerade online
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AW: Wechsel nach Wechselfrist?

Wenn man länger nicht mehr gespielt hat, geht das jederzeit. ( gibt es eigenen thread zu den Fristen)
__________________
Ej im-ta fey de-ja ee
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  #3  
Alt 30.01.2015, 09:55
schw0bi schw0bi ist offline
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AW: Wechsel nach Wechselfrist?

"nicht mehr gespielt" oder nicht mehr gemeldet?

Einer der Spieler ist nämlich jetzt in der Rückrunde laut click-tt in zwei Mannschaften unterschiedlicher Vereine aufgestellt. Was ja definitiv nicht gehen sollte (Stichwort doppelte Spielberechtigung). Er hat zwar in der Tat schon länger nicht mehr gespielt, aber er war stets gemeldet.
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  #4  
Alt 30.01.2015, 11:11
Benutzerbild von masl83
masl83 masl83 ist offline
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AW: Wechsel nach Wechselfrist?

Nicht mehr gespielt.
Die alte Meldung ist nicht mehr gültig, der Alt-Verein sollte diese via Staffelleiter entfernen lassen.
Eine Meldung sollte nur im Einvernehmen mit dem Spieler erfolgen. Das ist in der Regel aber nicht überall so.
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  #5  
Alt 30.01.2015, 12:46
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AW: Wechsel nach Wechselfrist?

Zitat:
Zitat von schw0bi Beitrag anzeigen
Einer der Spieler ist nämlich jetzt in der Rückrunde laut click-tt in zwei Mannschaften unterschiedlicher Vereine aufgestellt. Was ja definitiv nicht gehen sollte (Stichwort doppelte Spielberechtigung). Er hat zwar in der Tat schon länger nicht mehr gespielt, aber er war stets gemeldet.
Wenn man davon ausgehen darf, dass die DTTB-WO B 7 gilt, ist der Wechsel somit nicht statthaft.

Zitat:
Soll eine gelöschte Spielberechtigung für einen anderen Verein erteilt werden, so ist ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gemäß B 4 und B 5 nötig. Wenn der Wechsel vor Ablauf von einem Jahr nach dem Erlöschen der Spielberechtigung bzw. nach dem letzten Einsatz (Mannschaftssport) beantragt wird, gelten die Termine gemäß B 4. Danach ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung möglich, sofern der Spieler zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins enthalten ist.
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