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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Vereinsabmeldung, Freigabe
Hallo,
ich habe letzte Season zu einem neuen Verein gewechselt. Dort wurde mir gesagt, dass alles kein Problem ist, ich gerne bei ihnen 1 Season spielen kann und ich danach auch gerne wieder zu meinem alten Verein zurück wechseln kann. Jetzt habe ich 1 Season gespielt und wollte mich wieder zurück umschreiben lassen zu meinem alten Verein, jetzt möchte der Verein aber von mir 480 € haben damit sie mich freigeben. In der Ausschreibung von NÖTTV (ich spiele in Niederösterreich) steht das auch, da ich über 1400 RC Punkte habe und Platz 6 in der Rangliste war, das man da eine Ablöse von 480 € zahlen muss... Da ich aber nicht gewillt bin 480 € für "nichts" zu zahlen (habe weder bei dem Verein trainiert noch sonst etwas, nur Meisterschaft für sie eigentlich "gewonnen") würde ich jetzt nach einem Ausweg suchen. Darf ich in Wien bei den Meisterschaften mitspielen, wenn ich in NÖ nicht freigegeben bin? Bzw. läuft diese Freigabe irgendwann ab? Z.b.: wenn ich jetzt eine Season gar nicht in NÖ spiele und dann 1 Jahr später mich bei dem Verein anmelde? |
#2
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AW: Vereins Abmeldung Freigabe
Da die Pauschalen durch das Regelwerk des ÖTTV geregelt sind wirst du ohne Zahlung auch in Wien nicht spielen dürfen. (Frist bei Streitigkeiten wegen §46 beträgt 4 Jahre) Der NÖTTV bestimmt für seinen Bereich ja lediglich die genaue Höhe der Beträge.
Die genaue Ermittlung der Höhe ist mir allerdings etwas zu umständlich - allerdings musst du hier ja auch nur 50% der vom NÖTTV festgelegten Summe zahlen, weildu nicht länger als ein Jahr im fraglichen Verein warst. Zukünftig jedoch immer darauf achten dir VOR einem Wechsel eine "Vereinbarung der kostenlosen Freigabe" unterschreiben zu lassen. |
#3
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AW: Vereins Abmeldung Freigabe
Super danke!
Hast du vielleicht einen Link oder weißt du, wo das mit den 50% steht? |
#4
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AW: Vereinsabmeldung, Freigabe
ÖTTV Handbuch §46 Punkt 5
"Die volle Abgeltung ist erst nach durchgehender zwei- oder mehrjähriger Mitgliedschaft des Spielers beim Verein (bei gleichzeitiger Meldung beim LTTV) fällig. Sie verringert sich auf 50% bei nur einem Sportjahr." |
#5
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AW: Vereinsabmeldung, Freigabe
Danke.
Kann mir noch wer sagen was das hier bedeutet: 46)a) 5) "Etwaige Eigenleistungen der Spieler sind in Anrechnung zu bringen" ? Insbesondere, da ich beim Wechsel von meinem alten Verein zu ihnen 100 € an meinen alten Verein bezahlt habe. Und da hat mir der damalige Obmann gesagt, dass ich das selbst bezahlen muss, da ihr Verein sowas nicht bezahlt, ich aber danach jederzeit gerne wieder weg wechseln kann und dann nichts zahlen muss.. Ich hab mir das nur nicht schriftlich geholt und jetzt ist jemand anderes Obmann... |
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