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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Freigabe Jugendlicher
Hier ist der nächste Fall:
Ich denke Ihr habt die Geschichte mit Philipp Keding mitbekommen. Jetzt flog auf, dass in einem Verein ganz in unserer Nähe, ein Jugendlicher die komplette letzte Saison ohne Freigabe gespielt hat, und auch die aktuelle in der Mannschaft gemeldet ist (und natürlich auch gespielt hat). Die Spiele der laufenden Saison bekommen sie jetzt mit 0:9 gewertet, Konsequenzen aus der letzten Runde entstehen scheinbar nicht. Aber ist es nicht unglaublich, dass solche Dinge erst dann auffallen, wenn ein Verein (in dem Fall waren leider wir das) nachfragt (nach Ablauf der Frist), ob im Nachhinein noch eine Freigabe zu kriegen ist? Wären wir nicht so doof und ehrlich gewesen, und hätten uns nach dem versäumten Termin nicht gemeldet, hätte wohl niemand etwas bemerkt, und die Jugendlichen könnten jetzt spielen, bzw. lägen nicht auf Eis ! Was haltet Ihr davon? Und sollte man nicht von Seiten des HTTV diese unsinnige Regel, dass ein Jugendlicher nach Vereinswechsel eine erneute Freigabe benötigt, schnellstens abschaffen? Sie wird ja offensichtlich nicht immer beachtet, geschweige denn kontolliert, oder wie kann ein Jugendlicher ohne Freigabe über 1 Jahr lang "unbemerk" eingesetzt werden? Bitte nicht falsch verstehen: Es liegt mir nicht im geringsten an einer nachträglichen Konsequenz für den betroffenen Verein, aber ich halte Regeln für Schwachsinnig, die eh nicht oder kaum eingehalten werden, und die der Förderung Jugendlicher und des TT-Sports allgemein überhaupt nicht dienlich sind. Das sind bestimmt nicht sie einzig beiden Fälle, bin mal gespannt was da noch an´s Tageslicht kommt! Ich warte auf Eure Meinungen... Gruß Andreas |
#2
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Meines Wissens ist es so, dass bei einem Vereinswechsel deswegen ein neuer Antrag auf Jugendfreigabe erforderlich ist, da ja ein Vereinsvertreter das Formular mit unterschreiben muss und damit bestätigt, dass er besonders darauf achtet, dass die Bestimmungen im Jugendschutzgesetz eingehalten werden. Und bei einem Vereinswechsel kann die Unterschrift eines Mitglieds des alten Vereins nicht mehr gültig sein. Somit muss der Verband, um sich rechtlich abzusichern, einen neuen Antrag erhalten.
Dass solche Fälle z. T. nicht ans Tageslicht kommen, spricht meiner Meinung nach nicht dagegen, dass die Regel trotzdem notwendig ist. Allerdings frage ich mich in Zeiten der EDV, wie es möglich sein kann, dass so etwas nicht auffällt. Meiner Meinung nach müsste da dann eben auch eine Geschäftsstelle nicht nur in Behördenmentalität auf Formulare warten und vielleicht irgendwann Strafen aussprechen, wenn sie nicht vorliegen, sondern sich als Dienstleistungsstelle verstehen und einen Verein darauf aufmerksam machen, dass eine Formalität - in diesem Fall ein neuer Jugendfreigabeantrag noch zu erledigen ist.
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Pfannaflicka - der "Kampfname" der Rainer Tischtennisspieler; in Erinnerung an unseren unvergessenen Peter Drabek (1965 -1997), der diesen Begriff geprägt hat |
#3
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Grundsätzlich hast Du Recht. Regeln haben sicherlich (sollten zumindest) einen Sinn haben. Allerdings sollten sie nicht mehr "schaden", und wenn es wegen Unwissenheit ist, als nutzen!
Deinen Ansatz, den Verband als Dienstleister anzusehen, der die Vereine gerade auf solche Sachen hinweist, durchzusetzen, wäre natürlich perfekt. Andererseits muss man sich doch auch die Frage stellen, warum es diese erneute Freigabe nach Vereinswechsel in den meißten Bundesländern (meines Wissens) nicht mehr gibt. Was die Absicherung des Jugendlichen betrifft, so hat doch jeder Verein eine Versicherung abgeschlossen. Für Verantwortung und Absicherung ist doch in unserer bürokratischen Zeit ausreichend gesorgt, denke ich. Dieser Freistellungsantrag ist doch hauptsächlich dazu da, den Jugendlichen ohne Bedenken bei den Senioren spielen zu lassen (was die gesundheitliche Verfassung und die Leistungsstärke betrifft). Und das würde für mich bedeuten, dass man dieses "Procedere" nur ein mal durchführen muß. Der Betroffene wird bei Vereinswechsel kaum schwächer oder Gebrechlicher. Gruß Andreas |
#4
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Meine grundsätzlich Meinung zu dem Thema steht schon in dem anderen Thread.
Zum Thema konkret: In diesem Fall hat nicht nur der Verein gepennt, sondern auch der Klassenleiter/Kreis, der die MMB genehmigt. Kreisvorstand bzw. Kreisjugendausschuss müssten die Auflistung der freigeholten Jugendlichen vorliegen. Ansonsten wurden alle hessenweit auf der HTTV-HP und im offiziellen Verbandsorgan, dem plopp, veröffentlich. Ohne einen Vergleich mit dieser Liste kann kein seriöser Klassenleiter einen MMB genehmigen. Das so etwas ein Jahr nicht auffällt, ist schon der Hammer. Letztendlich trägt das genehmigende eine Teilschuld. Wie man so etwas im Nachhinein regulieren sollte, weiss ich auch nicht. Ich finde es aber nicht okay, für eigenverschuldete Fehler den Verband verantwortlich zu machen und eine Antijugendförderung zu unterstellen. Was diskutabel ist, ist eine Änderung der Regeln hinsichtlich einer Freigabe zur Rückrunde. Meine Meinung dazu steht ebenfalls im anderen Thread: http://www.tt-news.de/vb/showthread....5&pagenumber=2 . Das ist allerdings Zukunftsmusik. Die aktuellen Fälle sind eindeutig geregelt. Geändert von Mephisto (08.10.2001 um 10:39 Uhr) |
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