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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 30.04.2004, 17:14
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clipper_wood clipper_wood ist offline
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Wechselverzicht - rechtliche Frage

Hallo zusammen,

wer von Euch kann etwas zu folgender Situation sagen:

Ein Spieler hat bei einem Verein im Bereich des HTTV einen Wechselverzicht für die 1. Mannschaft des Vereins unterschrieben, Dauer: 2 Jahre.

Nun hat sich die Mannschaft nach einem Jahr verstärkt und wünscht, dass der Spieler in der kommenden Saison in einer der darunter liegenden Mannschaften spielt. Diese Mannschaft spielt einige Klassen unter der 1. Mannschaft, eine Klasse, die bei weitem nicht der Spielstärke unseres Spielers entspricht.

Nun die Frage: Hat der Spieler in diesem Fall die Möglichkeit, den Verein trotz des hinterlegten Wechselverzichts zu verlassen oder kann er gezwungen werden, tiefer bzw. gar nicht zu spielen?

Gruß

Clipper
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  #2  
Alt 30.04.2004, 18:38
Benutzerbild von difu
difu difu ist offline
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage

also meiner meinung nach hat die jetzige situation überhaupt nichts mehr mit dem ursprünglichen vertrag zu tun. daher ist quasi die geschäftsgrundlage weggefallen.

meine frage ist nur: was hatte das ganze für einen sinn?
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Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir,
doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer.

Gedanken sind nicht stets parat,
man schreibt auch, wenn man keine hat.

(Wilhelm Busch)
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  #3  
Alt 30.04.2004, 21:48
Tharganoth Tharganoth ist offline
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage

Ohne die Vertragsmodalitäten zu kennen wird hier nur eine wilde Spekulation nach der anderen gepostet werden.
Wenn der Wechselverzicht auf einen Verein und nicht auf eine Mannschaft festgeschrieben ist, kann die Sache ganz anders aussehen.
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Solange der Mensch spielt, ist er frei.
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  #4  
Alt 30.04.2004, 21:58
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage

Zitat:
Zitat von Tharganoth
Ohne die Vertragsmodalitäten zu kennen wird hier nur eine wilde Spekulation nach der anderen gepostet werden.
Wenn der Wechselverzicht auf einen Verein und nicht auf eine Mannschaft festgeschrieben ist, kann die Sache ganz anders aussehen.
Genau. Da müßte man den genauen Wortlaut kennen und dan müssen die Juristen ran, die hier ja bekanntlich auch zahlreich vertreten sind.

Aber grundsätzlich würde ich auch sagen, wenn Verein Pech gehabt, wenn Mannschaft gibt es ne Chance. Allerdings stellen die ihn womöglich an 7 oder sonstwo in der 1. Mannschaft auf und lassen ihn nicht spielen. Da hätte man dann entsprechende Klauseln im Vertrag verankern müssen (Mind Anzahl der Spiele die dem Spieler garantiert werden oder nen Passus wie: Wenn er spielbereitschaft zeigt muß er eingesetzt werden). Frgae ist auch wieso hat er den Vertrag so unterschrieben....(Geld...)Wird er nach Saison oder nach Einsätzen bezahlt???? Fragen über Fragen.....Klarheiten nur im genauen Wortlaut zu finden.

Man hätte auch ne Ausstiegsklausel für diesen Fall vereinbaren müssen/können.
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  #5  
Alt 30.04.2004, 23:26
Tharganoth Tharganoth ist offline
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage

Spielbereitschaft oder Engagement sind subjektive Eindrücke und sollten daher keinen Weg in einen Vertrag finden, da dieser sonst generell anfechtbar wäre.
Ich denke mal, es ist besser, sollte wirklich Interesse an einer Klärung der Sache aus eigenem oder Vereinsinteresse bestehen, den Vertrag von einer Kanzlei, die sich mit Vertragsrecht beschäftigt, auf ggf. ungültige Klauseln und Wirksamkeit prüfen zu lassen, da kein eingetragener Jurist hier Rechtshilfe leisten darf.
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  #6  
Alt 01.05.2004, 01:01
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage

Zitat:
Zitat von Tharganoth
Spielbereitschaft oder Engagement sind subjektive Eindrücke und sollten daher keinen Weg in einen Vertrag finden, da dieser sonst generell anfechtbar wäre.
Ich denke mal, es ist besser, sollte wirklich Interesse an einer Klärung der Sache aus eigenem oder Vereinsinteresse bestehen, den Vertrag von einer Kanzlei, die sich mit Vertragsrecht beschäftigt, auf ggf. ungültige Klauseln und Wirksamkeit prüfen zu lassen, da kein eingetragener Jurist hier Rechtshilfe leisten darf.
Absolut richtig, deswegen führen wir hier ja auch eine rein fiktive, akademische Diskussion....

Der Punkt mit den genauen Vertragsinhalten ist natürlich auch korrekt. Für die weitere Diskussion würde ich daher gerne als gegeben unterstellen, dass lediglich ein Wechselverzicht in Form des via www.httv.de abrufbaren Formulars geleistet wurde.


Gruß

Clipper
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  #7  
Alt 01.05.2004, 01:47
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage

Zitat:
Zitat von clipper_wood
Absolut richtig, deswegen führen wir hier ja auch eine rein fiktive, akademische Diskussion....

Der Punkt mit den genauen Vertragsinhalten ist natürlich auch korrekt. Für die weitere Diskussion würde ich daher gerne als gegeben unterstellen, dass lediglich ein Wechselverzicht in Form des via www.httv.de abrufbaren Formulars geleistet wurde.


Gruß

Clipper
Puuh, wenn der das unterschrieben hat, ein vom Verband erstelltes Formular ohne andere Klauseln, hat er aber schlechte Karten. dann muß er wohl unterklassig spielen oder garnicht oder sich einigen (Freikaufen?)

Damit ich sowas unterschreibe muß man mir schon einiges bieten(Handgeld). Erstrecht ohne Zusatzvereinbarungen. Außerdem hat der dann wohl nicht sehr weit gedacht. Und außerdem gilt wie immer:

wer lesen kann ist klar im Vorteil
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  #8  
Alt 01.05.2004, 09:49
Tharganoth Tharganoth ist offline
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage

So lange kein Formfehler beim Abschluß des Vertrages aufgetreten sein sollte (Unterschriftsberechtigter des Vereines war als solcher nicht im Verein eingetragen etc.) wird der Spieler da wohl wirklich in den saueren Apfel beißen müssen.



Zitat:
muß man mir schon einiges bieten
Da die meisten Vereine immer noch fixe Handgelder zahlen und keine leistungsbezogenen Prämien wäre der Verein, welcher den ominösen Spieler nicht wechseln lassen möchte, aber selber nicht in einer besonders guten Position, sollte der Spieler sich weigern zu spielen und damit dem Verein ohne Gegenleistung auf der Tasche liegt, denn er bestätigt durch seine Unterschrift lediglich die Vereinszugehörigkeit, nicht aber eine Spielverpflichtung.

Weiter könnte man spekulieren, daß sich der Verein durch Abschluß des Vertrages auch verpflichtet, den Spieler in der, vertraglich festgelegten, Mannschaft spielen zu lassen und ihn daher nicht in einer tieferen Klasse einsetzen darf, wobei das eigentlich nicht mehr im Bereich der Spekulation liegt, sondern festgelegter Vertragsbestandteil ist.
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  #9  
Alt 01.05.2004, 11:19
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Zitat:
Zitat von clipper_wood
Ein Spieler hat bei einem Verein im Bereich des HTTV einen Wechselverzicht für die 1. Mannschaft des Vereins unterschrieben, Dauer: 2 Jahre.

Nun hat sich die Mannschaft nach einem Jahr verstärkt und wünscht, dass der Spieler in der kommenden Saison in einer der darunter liegenden Mannschaften spielt. Diese Mannschaft spielt einige Klassen unter der 1. Mannschaft, eine Klasse, die bei weitem nicht der Spielstärke unseres Spielers entspricht.

Nun die Frage: Hat der Spieler in diesem Fall die Möglichkeit, den Verein trotz des hinterlegten Wechselverzichts zu verlassen oder kann er gezwungen werden, tiefer bzw. gar nicht zu spielen?

[...]

Der Punkt mit den genauen Vertragsinhalten ist natürlich auch korrekt. Für die weitere Diskussion würde ich daher gerne als gegeben unterstellen, dass lediglich ein Wechselverzicht in Form des via www.httv.de abrufbaren Formulars geleistet wurde.
lasst uns zuerst einmal festhalten, was in diesem formular steht:

Der/die o.g. Spieler/in ist in der Spielzeit 2003/04 in der Mannschaftsaufstellung des Vereins .......... für die Spielklasse .......... gemeldet.

meines erachtens war es ursprünglicher zweck dieser vereinbarung, dass der betreffende spieler in genau dieser mannschaft in der gleichen spielklasse (siehe formular) auch im folgenden jahr zum einsatz kommt.

bis jetzt ist es zwar noch nicht zur sprache gekommen, ob sich der spieler in der jetzigen klasse bewährt hat, was ich jedoch annehme.

sind beide vertragsteile (verein und spieler) zur zeit des vertragsschlusses davon ausgegangen, dass der spieler auch in der nächsten saison in der gleichen mannschaft spielen wird, und hat sich das erst jetzt geändert, so ist meines erachtens eben die geschäftsgrundlage der vereinbarung weggefallen, sodass der spieler den vertrag anfechten kann, wenn er damit nicht einverstanden ist.

hatte der verein hingegen schon beim vertragsschluss die jetzige situation im hinterkopf, wäre darin eine vorsätzliche herbeiführung eines irrtums über den geschäftsinhalt beim vertragspartner zu erblicken.

in jedem fall bedarf die situation noch genauerer erörterung.
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  #10  
Alt 01.05.2004, 11:39
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Zitat:
Zitat von difu
.....
bis jetzt ist es zwar noch nicht zur sprache gekommen, ob sich der spieler in der jetzigen klasse bewährt hat, was ich jedoch annehme.
Sagen wir mal so: Der Verein hat sich anderweitig so verstärkt, dass unser Spieler als nunmehr schwächstes Glied in der Kette in der Tat dort leistungsmäßig nicht mehr sinnvoll einzusetzen ist. Das Team in dem unser Spieler bislang spielte ist in eine Klasse aufgestiegen, die definitiv zu stark für unseren Freund ist.

Der Verein würde jedoch gerne seine tiefer spielende Mannschaft zum Aufstieg führen, hierfür wäre unser Kamerad rein sportlich eine starke und in der dortigen Klasse kaum zu schlagende Verstärkung.
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