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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wechselverzicht - rechtliche Frage
Hallo zusammen,
wer von Euch kann etwas zu folgender Situation sagen: Ein Spieler hat bei einem Verein im Bereich des HTTV einen Wechselverzicht für die 1. Mannschaft des Vereins unterschrieben, Dauer: 2 Jahre. Nun hat sich die Mannschaft nach einem Jahr verstärkt und wünscht, dass der Spieler in der kommenden Saison in einer der darunter liegenden Mannschaften spielt. Diese Mannschaft spielt einige Klassen unter der 1. Mannschaft, eine Klasse, die bei weitem nicht der Spielstärke unseres Spielers entspricht. Nun die Frage: Hat der Spieler in diesem Fall die Möglichkeit, den Verein trotz des hinterlegten Wechselverzichts zu verlassen oder kann er gezwungen werden, tiefer bzw. gar nicht zu spielen? Gruß Clipper |
#2
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
also meiner meinung nach hat die jetzige situation überhaupt nichts mehr mit dem ursprünglichen vertrag zu tun. daher ist quasi die geschäftsgrundlage weggefallen.
meine frage ist nur: was hatte das ganze für einen sinn?
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Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir, doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer. Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat. (Wilhelm Busch) |
#3
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Ohne die Vertragsmodalitäten zu kennen wird hier nur eine wilde Spekulation nach der anderen gepostet werden.
Wenn der Wechselverzicht auf einen Verein und nicht auf eine Mannschaft festgeschrieben ist, kann die Sache ganz anders aussehen.
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Solange der Mensch spielt, ist er frei. (Friedrich Sieburg) Beim Spiel kann man einen Menschen besser kennenlernen, als im Gespräch in einem Jahr. (Plato) |
#4
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Zitat:
Aber grundsätzlich würde ich auch sagen, wenn Verein Pech gehabt, wenn Mannschaft gibt es ne Chance. Allerdings stellen die ihn womöglich an 7 oder sonstwo in der 1. Mannschaft auf und lassen ihn nicht spielen. Da hätte man dann entsprechende Klauseln im Vertrag verankern müssen (Mind Anzahl der Spiele die dem Spieler garantiert werden oder nen Passus wie: Wenn er spielbereitschaft zeigt muß er eingesetzt werden). Frgae ist auch wieso hat er den Vertrag so unterschrieben....(Geld...)Wird er nach Saison oder nach Einsätzen bezahlt???? Fragen über Fragen.....Klarheiten nur im genauen Wortlaut zu finden. Man hätte auch ne Ausstiegsklausel für diesen Fall vereinbaren müssen/können. |
#5
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Spielbereitschaft oder Engagement sind subjektive Eindrücke und sollten daher keinen Weg in einen Vertrag finden, da dieser sonst generell anfechtbar wäre.
Ich denke mal, es ist besser, sollte wirklich Interesse an einer Klärung der Sache aus eigenem oder Vereinsinteresse bestehen, den Vertrag von einer Kanzlei, die sich mit Vertragsrecht beschäftigt, auf ggf. ungültige Klauseln und Wirksamkeit prüfen zu lassen, da kein eingetragener Jurist hier Rechtshilfe leisten darf.
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Solange der Mensch spielt, ist er frei. (Friedrich Sieburg) Beim Spiel kann man einen Menschen besser kennenlernen, als im Gespräch in einem Jahr. (Plato) |
#6
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Zitat:
Der Punkt mit den genauen Vertragsinhalten ist natürlich auch korrekt. Für die weitere Diskussion würde ich daher gerne als gegeben unterstellen, dass lediglich ein Wechselverzicht in Form des via www.httv.de abrufbaren Formulars geleistet wurde. Gruß Clipper |
#7
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Zitat:
Damit ich sowas unterschreibe muß man mir schon einiges bieten(Handgeld). Erstrecht ohne Zusatzvereinbarungen. Außerdem hat der dann wohl nicht sehr weit gedacht. Und außerdem gilt wie immer: wer lesen kann ist klar im Vorteil |
#8
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
So lange kein Formfehler beim Abschluß des Vertrages aufgetreten sein sollte (Unterschriftsberechtigter des Vereines war als solcher nicht im Verein eingetragen etc.) wird der Spieler da wohl wirklich in den saueren Apfel beißen müssen.
Zitat:
Weiter könnte man spekulieren, daß sich der Verein durch Abschluß des Vertrages auch verpflichtet, den Spieler in der, vertraglich festgelegten, Mannschaft spielen zu lassen und ihn daher nicht in einer tieferen Klasse einsetzen darf, wobei das eigentlich nicht mehr im Bereich der Spekulation liegt, sondern festgelegter Vertragsbestandteil ist.
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#9
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Zitat:
Der/die o.g. Spieler/in ist in der Spielzeit 2003/04 in der Mannschaftsaufstellung des Vereins .......... für die Spielklasse .......... gemeldet. meines erachtens war es ursprünglicher zweck dieser vereinbarung, dass der betreffende spieler in genau dieser mannschaft in der gleichen spielklasse (siehe formular) auch im folgenden jahr zum einsatz kommt. bis jetzt ist es zwar noch nicht zur sprache gekommen, ob sich der spieler in der jetzigen klasse bewährt hat, was ich jedoch annehme. sind beide vertragsteile (verein und spieler) zur zeit des vertragsschlusses davon ausgegangen, dass der spieler auch in der nächsten saison in der gleichen mannschaft spielen wird, und hat sich das erst jetzt geändert, so ist meines erachtens eben die geschäftsgrundlage der vereinbarung weggefallen, sodass der spieler den vertrag anfechten kann, wenn er damit nicht einverstanden ist. hatte der verein hingegen schon beim vertragsschluss die jetzige situation im hinterkopf, wäre darin eine vorsätzliche herbeiführung eines irrtums über den geschäftsinhalt beim vertragspartner zu erblicken. in jedem fall bedarf die situation noch genauerer erörterung.
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Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir, doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer. Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat. (Wilhelm Busch) |
#10
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Zitat:
Der Verein würde jedoch gerne seine tiefer spielende Mannschaft zum Aufstieg führen, hierfür wäre unser Kamerad rein sportlich eine starke und in der dortigen Klasse kaum zu schlagende Verstärkung. |
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