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Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-) |
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#1
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Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen
Servus Stammtischgemeinde,
aus aktuellem Anlass möchte ich eine Frage, die mich eigentlich schon immer bewegt, an euch richten. Wie sieht es eigentlich mit der Vorfahrtsregelung auf großen Parkplätzen von Einkaufszentren oder Firmen aus? Wenn eine ellenlange Straße existiert, von der links und rechts Nebenstraßen mit den Parkplätzen abgehen, gilt dann "links vor rechts" oder hat die "Hauptstraße" Vorrang? Hätte heute auf einem Baumarktparkplatz beinah einem Wackes den Kotflügel demoliert, der wohl die erste Variante präferiert. Bei mir in der Firma hingegen läßt jeder Fahrer aus den Seitenstraßen hingegen den Verkehr auf der "Hauptstraße" durch. Meine Frage an euch: Was ist richtig? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. |
#2
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AW: Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen
Zitat:
...die "Rechtslage" kenn' ich auch nicht, würde aber auf "rechts vor links" tippen... |
#3
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AW: Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen
lichtung
manche meinen(Ernst Jandl)
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Glaube denen, die die Wahrheit suchen, und zweifle an denen, die sie gefunden haben. |
#4
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AW: Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen
Nicht alle Handwerker sind doof lieber Peter, Dein post läßt allerdings darauf schließen, daß Du selten den Hammer in die Hand nimmst, hast wohl Angst vor der unklaren Verkehrsituation auf besagten Großparkplätzen.
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#5
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AW: Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen
"zu scheinen herrscht"...so viel Zeit muss sein kann an "rechts vor links" nicht recht glauben. Das hier und da zu sehende Schild "Hier gilt die STVO" (oder so ähnlich) spräche allerdings dafür. Vielleicht beherbergt dieses Forum ja einen Experten in dieser Frage...da stellt sich mir gerade die selbige...hätte ich diese doch besser im Regelforum gestellt? |
#6
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AW: Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen
Also wenn ich mich an meine Fahrschulstunden recht erinnere (ist soooo lange ja noch gar nicht her), müsste da "recht vor links" gelten. Die StVO gilt auf allen öffentlichen Parkplätzen, was bei privaten Grundstücken (also u.U. das Firmengelände) nicht der Fall ist.
Grüße Kathi
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"It is not down in any map; true places never are." (Melville) |
#7
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AW: Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen
Zitat:
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#8
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AW: Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen
Das ist doch alles viel zu komplex, ein Baumarkt- und ein Firmenparkplatz reichen aus!
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Glaube denen, die die Wahrheit suchen, und zweifle an denen, die sie gefunden haben. |
#9
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AW: Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen
Brauchst Du MIR nicht zu erzählen!!
Solltest du eigentlich wissen. Zitat:
Zitat:
@Kathi Graue Theorie! Lass uns mal ne Fahrstunde machen, dann zeig' ich dir mal, wie's geht! |
#10
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AW: Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen
Zitat:
Was es hier wie da aber auch interessant macht, oder ? |
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