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Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-)

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  #1  
Alt 27.08.2009, 21:51
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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Der Rechts-Klick

Lust aufs Streiten (im positiven Sinn) ?

Alle Hilfsmittel sind erlaubt, auch googeln. Die Zitate müssen aber echt sein oder wenigstens so klingen. Im Idealfall steht am Ende ein Urteil, das natürlich keiner akzeptiert. Die Rollen von Richter, Staatsanwalt, Schöffe und Verteidiger, Angeklagter/Beklagter usw können fließend getauscht werden. Die jeweilige Funktion voranstellen

Die Ausgangsfrage ist uralt und albern. Um so schwieriger, daraus eine juristische Schein-Diskussion.
"A. kauft von B. eine Kuh. Wer hat Recht?"

Ich fang dann gleich mal an
__________________
Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht
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  #2  
Alt 27.08.2009, 21:57
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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Richter: "Herr A.; Sie sind hier als Partei vor Gericht. Sie haben von Herrn B. eine Kuh gekauft. Schildern Sie in Ihrer Sprache den Ablauf. Ich weise Sie darauf hin, dass sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen, solange Sie sich nicht selbst belasten"
__________________
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  #3  
Alt 27.08.2009, 22:53
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Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
Richter: "Herr A.; Sie sind hier als Partei vor Gericht. Sie haben von Herrn B. eine Kuh gekauft. Schildern Sie in Ihrer Sprache den Ablauf. Ich weise Sie darauf hin, dass sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen, solange Sie sich nicht selbst belasten"
Bin higangä, hob nän mei Gäld gem, er hod gsachd bassd scho, hob di Kou gnumma, die Kou is gsund, etz kärz mir.

Ein juristisch einwandfreier Kauf, zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Geld und Warenübergabe hat stattgefunden, KaufV nach §§ 929, 433 ff. abgeschlossen. Keine erkennbaren Leistungsstörungen. Fertig.
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  #4  
Alt 27.08.2009, 23:22
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Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
Richter: "Herr A.; Sie sind hier als Partei vor Gericht. Sie haben von Herrn B. eine Kuh gekauft. Schildern Sie in Ihrer Sprache den Ablauf. Ich weise Sie darauf hin, dass sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen, solange Sie sich nicht selbst belasten"
Ja, klaar, hab' ich 'ne Kuh gekauft! Aber der Ochse liefert mir eine ohne Euter! Was sagt uns das? Kuh ohne Euter is' keine Kuh!

Wesentliche Abweichung vom bestimmten Kaufgegenstand. Wandlung erscheint mir angemessen.
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"Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen." George Orwell (1903-50), eigtl. Eric Arthur Blair, engl. Schriftsteller.
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  #5  
Alt 28.08.2009, 08:40
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Anwalt B:
"Mit oder ohne Euter- war gekauft wie gesehen"
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  #6  
Alt 28.08.2009, 08:46
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Anwalt A:
"Meu Mondont hat awwer ä onnerie Kuh gezeiht grieht, die hat ä Euter gehat!"

Aus meiner Schulzeit weiß ich noch was von einem versteckten Mangel. Aber ob das was mit dem Euter zu tun hat?! Vielleicht verfehl ich grad' das Thema, aber ich hab´s probiert.
__________________
Ich kam, sah und vergaß was ich vorhatte.

Geändert von M-O.H. (28.08.2009 um 09:00 Uhr)
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  #7  
Alt 28.08.2009, 08:55
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Anwalt B:
Aber in den AGB steht doch, dass das Euter zusätzlich erworben werden muss!
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  #8  
Alt 28.08.2009, 09:19
Abwehrtitan Abwehrtitan ist offline
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Zitat:
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Anwalt B:
Aber in den AGB steht doch, dass das Euter zusätzlich erworben werden muss!
AGB`s sind nur im B to B-Geschäft zulässig.

@MOH
Ein fehlendes Euter ist niemals ein versteckter Mangel.

Anwalt A: Wir treten vom Vertrag zurück wegen Fehlens einer wesentlichen Eigenschaft der Kaufware. Der Mangel kann nicht nachgebessert werden, auf Wandlung verzichten wir, wegen mangelnden Vertrauens in den Verkäufer
__________________
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  #9  
Alt 28.08.2009, 09:27
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Carstens_Brüderchen Carstens_Brüderchen ist offline
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Zitat:
Zitat von Abwehrtitan Beitrag anzeigen
...auf Wandlung verzichten wir, wegen mangelnden Vertrauens in den Verkäufer
Wandelung ist (bzw. war) die Rückabwicklung des Kaufes unter Erstattung des Kaupreises. Im neuen Schuldrecht (seit 2002) steht für die Wandelung der "Rücktritt" (§§ 323, 346 ff. BGB neuer Fassung)...

Also treten wir vom Kauf zurück, verlangen Erstattung des Kaufpreises und geben die euterlose Kuh zurück.
__________________
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  #10  
Alt 28.08.2009, 09:29
Abwehrtitan Abwehrtitan ist offline
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Zitat:
Zitat von Carstens_Brüderchen Beitrag anzeigen
Wandelung ist (bzw. war) die Rückabwicklung des Kaufes unter Erstattung des Kaupreises. Im neuen Schuldrecht (seit 2002) steht für die Wandelung der "Rücktritt" (§§ 323, 346 ff. BGB neuer Fassung)...

Also treten wir vom Kauf zurück, verlangen Erstattung des Kaufpreises und geben die euterlose Kuh zurück.
Entschuldigung hatte die Minderung im Hinterkopf, Du hast natürlich recht.
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