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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 09.03.2010, 00:28
Hogar Hogar ist offline
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Sind konkave Schlägerblätter erlaubt?

Hallo, mir ist aufgefallen, dass das Holz Chila Swing von Tibhar wie ich meine nicht der TT-Regel A entspricht, denn

4.5 Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des
Blattes und jede Belag- oder Klebstoffschicht auf
einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite
müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke
sein.

ist ja nicht überal erfüllt, da das Blatt ja konkav ist, kann es ja nicht durchlaufend von gleicher Dicke sein.

Wie ist eure Meinung dazu?
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  #2  
Alt 09.03.2010, 06:43
dops dops ist gerade online
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dops ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Sind konkave Schlägerblätter erlaubt?

hallo,

das konkave bezieht sich ja nur auf die breite und nicht auf die dicke der furniere. die werden wohl schon gleich dick sein. das holz darf also auch z.b. wie ein dreieck oder wie auch immer aussehen... :-)

gruß
dops
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  #3  
Alt 09.03.2010, 07:06
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AW: Sind konkave Schlägerblätter erlaubt?

hallo,

das konkave bezieht sich ja nur auf die breite und nicht auf die dicke der furniere. die werden wohl schon gleich dick sein. das holz darf also auch z.b. wie ein dreieck oder wie auch immer aussehen... :-)

gruß
dops
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  #4  
Alt 09.03.2010, 15:55
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AW: Sind konkave Schlägerblätter erlaubt?

Jep das Holz ist überall gleich dick und auch durchlaufend (keine Löcher im Blaat (sondern nur ausbuchtungen am Rand) somit zulässig
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #5  
Alt 09.03.2010, 18:17
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AW: Sind konkave Schlägerblätter erlaubt?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Jep das Holz ist überall gleich dick und auch durchlaufend (keine Löcher im Blaat (sondern nur ausbuchtungen am Rand) somit zulässig
Überall ist es eben nicht gleich dick, denn wenn wir 2 am Rand liegende Punkte verbinden, dann hat die Dicke einen Wert a an diesen Punkten, aber zwischendurch den Wert 0 also ist es nicht überall durchlaufend gleich dick.
Wie ich meine muss aufgrund der Forderung, dass es durchlaufend gleich dick sein soll, das Schlägerblatt konkav sein.
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  #6  
Alt 09.03.2010, 18:19
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AW: Sind konkave Schlägerblätter erlaubt?

Zitat:
Zitat von dops Beitrag anzeigen
hallo,

das konkave bezieht sich ja nur auf die breite und nicht auf die dicke der furniere. die werden wohl schon gleich dick sein. das holz darf also auch z.b. wie ein dreieck oder wie auch immer aussehen... :-)

gruß
dops
Ein Dreieck ist ja auch nicht konkav, dort gehören ja alle Zwischenpunkte zum Dreieck, wenn ich zwei Punkte des Dreiecks miteinander verbinde.
Folglich ist ein Dreieck konvex.
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  #7  
Alt 09.03.2010, 18:49
Lrephcsak Lrephcsak ist offline
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AW: Sind konkave Schlägerblätter erlaubt?

Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Überall ist es eben nicht gleich dick, denn wenn wir 2 am Rand liegende Punkte verbinden, dann hat die Dicke einen Wert a an diesen Punkten, aber zwischendurch den Wert 0 also ist es nicht überall durchlaufend gleich dick.
Da, wo der Wert 0 ist, ist logischerweise kein Schlägerblatt, weswegen dort die Dicke unerheblich ist. Gleich dick muß es nur sein, wo das Blatt auch existiert, und das scheint bei diesem Holz erfüllt zu sein. Für mich also ganz klar ein zulässiges Holz.

Bei der WTTV-VSR-Ausbildung wurde uns auch der (tatsächliche) Fall geschildert, daß sich ein Spieler eine dicke Macke (Einkerbung) ins Holz geschlagen hat, was wohl dann prinzipiell der Tibhar-Form gleicht. Zunächst war der Schläger dann wegen des dadurch überstehenden Belages unzulässig. Folglich mußte der Spieler dann nur in den Belag auch Einkerbungen reinschneiden, und sofort war der Schläger wieder zulässig.

Richard
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  #8  
Alt 09.03.2010, 20:01
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AW: Sind konkave Schlägerblätter erlaubt?

Dann dürfte der Schläger aber auch ein Loch haben, wenn es nur genau ausgeschnitten ist.
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  #9  
Alt 09.03.2010, 21:16
m3ch_rip m3ch_rip ist offline
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AW: Sind konkave Schlägerblätter erlaubt?

Zitat:
4.1 Größe, Form und Gewicht des Schlägers sind
beliebig. Das Blatt muss jedoch eben und unbiegsam
sein.
Die Form des Schlägers ist also beliebig, nun lesen wir weiter...

Zitat:
4.3 Eine zum Schlagen des Balls benutzte Seite
des Blattes muss entweder mit gewöhnlichem
Noppengummi (Noppen nach außen, Gesamtdicke
einschließlich Klebstoff höchstens 2 mm) oder
mit Sandwich-Gummi (Noppen nach innen oder
nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff
höchstens 4 mm) bedeckt sein.
Halten wir fest, es gibt ein Schlägerblatt, welches mehrere Seiten besitzt. Die Seiten, die zum Schlagen benutzt werden müssen allerdings von einem Belag bedeckt sein.

-> Die Ränder des Schlägers sind Seiten eines Schlägerblattes, dessen Form (s.o.) beliebig ist.

Zitat:
4.5 Das Blatt selbst [...]
muss [...] durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke
sein
-> Löcher innerhalb des Blattes sind also nicht erlaubt.

Ansonsten seien dir noch die Definitionen "Continuity" und "Rigid" im Technical Leaflet empfohlen, zu finden unter:
http://www.ittf.com/ittf_equipment/p...rings_2009.pdf
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CLTSZLCCLTS
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  #10  
Alt 09.03.2010, 22:19
tt-trommler tt-trommler ist offline
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AW: Sind konkave Schlägerblätter erlaubt?

Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Hallo, mir ist aufgefallen, dass das Holz Chila Swing von Tibhar wie ich meine nicht der TT-Regel A entspricht, denn

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ist ja nicht überal erfüllt, da das Blatt ja konkav ist, kann es ja nicht durchlaufend von gleicher Dicke sein.

Wie ist eure Meinung dazu?
Die Regel verlangt dass das Blatt insgesamt "eben" ist - wie die Kontur beschaffen ist, ist beliebig.
Also entspricht das Holz zweifelsfrei den Regeln solange niemand mit Schleifpapier hergeht und eine Vertiefung auf dem Blatt z.B. in der Mitte anbringt oder die Dicke an den Rändern reduziert oder einen Wellenschliff anbringt.
Die Ebenheit zu prüfen mit einem "Haarlineal" (meist nimmt man einfach die Netzlehre) gehört ja zu den Pflichten bei der Schlägerprüfung eines OSR.
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Cogito sum res cogitans
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