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| Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-) |
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Themen-Optionen |
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#1
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Unglaubliche Vorschriften
Moin
dass Deutschland überreglementiert ist, ist ja allgemein bekannt, aber es gibt auch genügend Regeln und Verordnungen, die einen doch zum Schmunzeln bringen. Wer so etwas hat, immer her damit. Ich mache mal den Anfang (kein Fake). Aus den Zeiten der gelben Post: Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack als Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht als Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß ein in einem Wertsack versackter Wertbeutel statt im Wertsack, in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel und ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Verwechslungen sind im Übrigen ausgeschlossen, weil jeder Postangehörige weiß, daß ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack ist, sondern ein Wertsackpaket. ![]() regs nevada |
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#2
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Dienstweihnachtsbäume
Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren oder mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden (ArbOrgRichtl. Dwbm, Fassung vom 01.12.99) Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit/ Adventszeit in Diensträumen aufgestellt werden. Aufstellen von Dwbm Dwbm dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass a) der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird, b) der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie "mehr links, mehr rechts" usw. korrigiert), c) im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende Dwbm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind. Behandlung der Beleuchtung Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Leuchtwirkung auf Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen) dürfen nur Verwendung finden, wenn a) die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und b) während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereit steht. Aufführung von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zu Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen nötig: Maria: mögl. weibl. Bedienstete oder ähnliche Person Joseph: älterer Beamter mit Bart Kind: kleinwüchsiger Beamter (ggf. Azubi oder Anwärter) Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen Heilige drei Könige: sehr religiöse Beamte Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den Dwbm auf. Eventl. vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über die Annahme von Geschenken im Dienst unbedingt zu beachten. Der Personalrat ist zu beteiligen.
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Glücksrad:"Doof bl_ibt doof!" -Ich kaufe ein "a". |
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#3
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AW: Unglaubliche Vorschriften
Das Ding mit den DwBm ist aber leider ein Fake. Ich wollte reale Vorschriften sammeln, bei denen sich ein Grinsen nicht vermeiden lässt.
regs nevada |
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#4
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AW: Unglaubliche Vorschriften
Zitat:
...ab einer Wassertiefe von 1,20 m hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen... e.c.
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Verein für Rasensport Fehlheim |
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#5
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AW: Unglaubliche Vorschriften
echt super idee dieser thread
die waren glaub ich auch in der zdv Beim Erreichen der Baumspitze, stellt der Soldat das Klettern selbstständig ein! Ab einer Wassertiefe von 1.20 Meter hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen. Bei Einsetzen der Dämmerung ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen. Nach dem Einsatz von Atomsprengkörpern kann das Gelände sehr stark verändert sein. Das Zurechtfinden wird dadurch erschwert. Den Feuerkampf gewinnt, wer schneller schießt und besser trifft. Ein toter Soldat hat viel von seiner Gefährlichkeit verloren. Bei Schnee und Frost ist mit auftretender Kälte zu rechnen. auch immer wieder mein persönlicher klassiker (wo man mal sieht warum wir zurecht so hohe steuern zahln) ...vor ein paar jahren beschlossen ein paar leute, die in irgendeiner stadt was zu sagen hatten, dass eine brücke gebaute werden sollte, mit dem gedanken autos sicher über eine dort befindlichen bahnübergang leiten zu können. gesagt getan...man baute also führ ein paar millionen euro eine wunderschöne brücke. irgendwann aber wunderte man sich warum denn da nie ein zug zu sehn war. also stellte man nachforschungen an, schob extraschichten zur recherche....und stellte dann fest, dass die schienen schon seit jahren stillgelegt worden waren. hat jetzt nichts mit vorschriften direkt zu tun. aber ich finde die geschichte so schön. und vielleicht falls nevada nichts dagegen hat...könnten wir ja auch solche geschichten (bei denen es sich um unnötigste verschwendung von geldern handelt) in den thread mit aufnehmen?? |
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#6
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AW: Unglaubliche Vorschriften
Zitat:
heeerlich!! ![]() der zuständige beamte von der post, der diese wunderbare klausel entworfen hat, verdient nen oskar! was denkt man sich eigentlich bei so nem text? wollte der sich selbst ver**schen? |
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#7
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AW: Unglaubliche Vorschriften
Büroschlaf interruptus
![]() Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, hat nur dann einen Arbeitsunfall erlitten, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist (SozG Dortmund S 36 U 294/97).
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