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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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AW: Werbung auf Trikots und kurzen Hosen?
ich fasse mal das wichtigste zusammen
Front ärmel und schulter Maximal 6 flächen(davon nur 4 auf der front) maximal 600qcm Rücken maximal 2 Flächen maximal 400qcm Fläche zählt das Rechteck oder der Kreis um den Schriftzug oder das Logo (bei anderen Formen zb nen Dreieck "verschenkt" man also Fläche) Tabak Politik usw sind grundsätzlich nicht zulässig. Alkohol nicht im Jugendbereich (was ist wenn man nen Jugendlichen in der Herrenmannschaft einsetzt, darf dann auf dem einen Trikot kein Alkohol sein?) In unteren Klassen (Unter OL) Kontrolle durch den OSR vor Ort oder bei Protest durch die Staffelleitung. OSR sind fast nie da und Protest legt auch kaum einer ein. Strafe höchstens Geld aber kein Spielverlust usw. ggf klebt man zuviel Werbung ab oder entfernt sie wenn möglich. Kaum Kontrolle Kaum Proteste keine schlimme Strafe. Ergo wird bei nem Verstoß selten was passieren. PS vereinsname, Spielername Spielernummer oder vereinswappen fallen nicht unter Werbung und können somit zusätzlich in beliebiger Größe angebracht werden ?!
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (16.09.2010 um 15:42 Uhr) |
#12
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AW: Werbung auf Trikots und kurzen Hosen?
Zitat:
ich habe auch bewusst nicht alles gepostet um Eigeninitiative zu fördern sprich anzuregen selbst an der angegeben Stelle zu suchen. Aber das hat Pinguin dann doch übernommen ![]()
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Cogito sum res cogitans |
#13
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AW: Werbung auf Trikots und kurzen Hosen?
Zitat:
![]() WO F 2.1 [...]Darüber hinaus ist Werbung für alkoholische Getränke im Schüler- und Jugendspielbetrieb nicht erlaubt. Für mein Verständnis nimmt ein Jugend-(Ersatz-)Spieler, der bei den Herren spielt, am Aktivenspielbetrieb teil. Die Regel heißt ja nicht "... ist bei Schülern und Jugendlichen nicht erlaubt" sondern eben nur auf deren Spielbetrieb bezogen. Hilfsweise kann ich hier nur die Ausführungsbestimmungen des TTVWH zitieren, in denen es noch expliziter verfasst ist, allerdings in dem Wissen, dass dieser Passus natürlich nicht bundesweit gilt: WO-AB TTVWH F 2 Jugendliche, die an Wettkämpfen der Damen und Herren teilnehmen, sind den Erwachsenen gleichgestellt. Zitat:
Zitat:
WO DTTB F 2.3 Rückseite Hemd 2.3.1. Allgemeines [...] Werbung auf der Rückseite des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses freigegeben [...] Zusätzlich ist in Verbindung mit der Rückennummer eine weitere Werbefläche von maximal 100 cm² (ohne die Nummer selbst) zugelassen, die – wenn sie auf das Hemd bzw. den einteiligen Sportdress geflockt, gedruckt oder gestickt ist – unterhalb der Nummer angebracht und direkt an sie angeschlossen sein muss. Aufgeflockte, aufgedruckte und aufgestickte Rückennummern dürfen bis zu 10 cm hoch sein. Darüber hinaus ist das Aufflocken, Aufdrucken oder Aufsticken des aus der Vereinsbezeichnung hervorgehenden Städtenamens, dessen Gesamthöhe einschließlich evtl. Zwischenräume 4 cm nicht überschreiten darf, gleich ob der Städtename ein- oder mehrzeilig aufgebracht ist; oder des Namens des Vereins; oder des Namens des Verbandes; und/oder des Namens des Spielers freigegeben. 2.3.2 Sonderregelung in den Bundesligen Im Spielbetrieb der BL gelten die unter 2.3.1 aufgeführten Bestimmungen für den Namenzug des Spielers anstelle der Rückennummer. 2.3.3 Unterhalb der Bundesligen Der Name des Vereins/Verbandes/Spielers ist jeweils auf eine Fläche von 200 cm² beschränkt und darf zusätzlich nur dann auf der Rückseite des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses angebracht werden, wenn diese lediglich eine einzige Werbung aufweist. Die Namen müssen von der Werbung deutlich getrennt sein. WO DTTB F 2.5 Herstellerzeichen Auf Hemden und dem oberen Teil eines einteiligen Sportdresses sind höchstens zwei deutlich voneinander getrennte Herstellerzeichen, auf Shorts, Röckchen und dem unteren Teil eines einteiligen Sportdresses ist höchstens ein Herstellerzeichen zulässig, wobei die maximale Größe jedes einzelnen Zeichens 24 cm² nicht überschreiten darf. WO DTTB F 2.6 Wappen Außer der nach WO F 2.1 – F 2.4 erlaubten Werbung, den Herstellerzeichen und einer eventuellen Rückennummer darf die Spielkleidung auf ihrer Vorderseite oder dem Ärmel des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses insgesamt nur ein maximal 64 cm² großes Wappen des Vereins/Verbandes tragen. ... wobei ich letztlich tt-trommlers Intention einen Leseanreiz zu geben auch nicht so schlecht finde ![]() |
#14
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AW: Werbung auf Trikots und kurzen Hosen?
supi denke damit ist alles gesagt
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#15
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supi denke damit ist alles gesagt
Was nocht nicht gesagt wurde : Wie armselig doch die WO ist mit ihren abertausenden Regeln. Das die Reklame nicht zu groß in Weiss sein sollte, macht natürlich Sinn. Aber das jeder Furz sein Gesetz hat, mutiert TT zum Dackelclub. Aufschläge müssen SENKRECHT (und nicht verdeckt) hochgeworfen werden und was machen die Profis (Vorbilder) ? Viele schei.... drauf und der Schiri lässt geschehen.
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http://derzirkel.wordpress.com/2011/...e-obsoleszenz/ |
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