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Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-) |
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Themen-Optionen |
#11
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Scheinbar! Erklär mal, wieso kaufen?!?
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#12
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@frank
Hmmm, wie erklär ich's meinem Kind? Schon mal davon gehört, dass es ein klitzekleines bißchen illegal ist, wenn man urheberrechtlich geschützes Liedgut auf seinem Rechner hat, ohne die Rechte daran erworben zu haben (i.e. die CD im Regal stehen hat)? DESHALB kaufen!
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Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst. |
#13
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Genau, und weil so treue und gesetzesbewusste Seelen in diesem Forum aktiv sind, die niiiiiiemals auch nur auf die Idee kommen würden, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, indem sie sich etwas länger als "vorübergehend" herunterladen würden, ist ja klar, dass man mit solchen mp3's nur seine Kaufentscheidung erleichtert und sie dann wieder löscht.
Oder geht Dir das anders? Bist Du etwa ein Verbrecher? OOOOOjeee, ich glaube, ich habe vergessen, die letzten 200 mp3's zu löschen, obwohl ich sie natürlich nur als Hörprobe nutzte. Schnell, bevor die Polizei vor der Tür steht ... |
#14
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Die Diskussion hatten wir ja schon mal und die Mehrheit der Leute im Forum meinte, das wäre nicht illegal!
NEEEEEEEIIIIIIIIIIN, üüüüüüüüberhaupt nicht! |
#15
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Ich bin erstaunt, daß ich sowas schreiben muß:
Es wird nicht irgendwas illegales dadurch legal, daß einige oder sogar die Meisten meinen, es wäre legal. Auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und es ist klar geregelt, daß mp3´s nach 24 h vom Datenträger zu löschen sind. Das nur mal ganz grundsätzlich, ich find das zwar auch nicht gut, aber so ist es...und nicht nur da find ich das bescheuert...
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Wer die Suche benutzt, ist nur zu faul einen neuen Thread zu eröffnen. Tibhar Aurus/Avalox J-Power/Andro Hexer Duro |
#16
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Zitat:
Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, ein vermeidbarer Verbotsirrtum, und um so einen wird es sich hier handeln, führt aber wenigstens zu einer fakultativen Schuldminderung gem. §17 S.2 StGB . Könntest Du mir bitte auch sagen wo "klar geregelt ist, daß mp3´s nach 24h vom Datenträger zu löschen sind"? Ein solches Gesetz kann ich mir bei der atemberaubenden Geschwindigkeit der deutschen Gesetzgebung kaum vorstellen. Aber ich lasse mich gerne belehren.
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Guter Wille gepaart mit völliger Ahnungslosigkeit treibt die skurrilsten Blüten. (unb.) |
#17
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ich bin unschuldig, ich kann naemlich die Napster Software nicht installieren !!
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" Wenn diese Bohl nicht kommt, spielst Du eine andere Bohl. Kommt die nicht, wieder eine andere. ... bin ich schon gute Trainer, oder ?" |
#18
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Zitat:
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