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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 23.01.2016, 21:37
spielmalkrum spielmalkrum ist offline
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Regelbesonderheiten in Schleswig-Holstein

Moin zusammen,
durch den Wechsel des Bundeslandes erlebt man ja doch Abweichungen von den bekannten Regeln, mit denen man so gar nicht rechnet. Und dann fragt man sich natürlich auch noch, ob das überhaupt richtig so ist, sucht im Regelwerk und findet nichts Für mich als Niedersachse verwundert mich in Schleswig-Holstein:
1. Dass man zeitgleich in zwei Mannschaften spielen darf, also z.B. in der eigenen Mannschaft und als Ersatzmann in der höheren. Bedingung soll wohl sein, dass das Spiel am gleichen Ort stattfindet und die Gegner einverstanden sind. Im TTVN war ganz klar definiert, dass man nur mehrfach an einem Tag spielen darf, wenn das erste Spiel komplett beendet ist. Hier finde ich keine klare Regelung, lediglich durch
"D 17.2/EDB
...
Spielen mehrere Mannschaften eines Vereines in der gleichen Klasse / Liga so dürfen im Spiel gegeneinander Spieler /innen nur in einer der Mannschaften eingesetzt werden."
kann ich interpretieren, dass der Einsatz in mehreren Mannschaften im Normalfall erlaubt ist.
2. Im TTVN gilt meines Wissens ein SPV für alle höheren Mannschaften. Laut WO ist die Formulierung:
"15.3
... Diese Spieler erhalten von der zuständigen Stelle einen Sperrvermerk und verlieren das Recht, während der Dauer des Sperrvermerks in einer oberen Mannschaft des Vereins einge-setzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler."
Nach meinem Verständnis bedeutet "in einer oberen Mannschaft", dass damit jede obere Mannschaft gemeint ist, da jede obere Mannschaft eine obere Mannschaft ist. Dennoch ist die Formulierung sicherlich nicht eindeutig (genug).
Hier in S-H werden SPV nicht nur auf den Spieler bezogen, sondern auf die Mannschaften, es kann also sein, dass ein Spieler aus Mannschaft 3 nur für 2 gesperrt ist, in 1 aber Ersatz spielen darf. Hierzu konnte ich gar keine Regel finden. Habe so eine Regelung aber auch schon aus anderen Verbänden gehört. Trotzdem weiß ich nicht, ob das der WO nicht widerspricht...
3. In Härtefällen kann in S-H ein Spieler, der wegen Fehlens eines anderen Spielers in die höhere Mannschaft aufrücken musste, wieder zurück in seine alte Mannschaft, wenn der fehlende Spieler wieder spielt. Voraussetzung ist ein Antrag vor Eintritt des Härtefalls.
Ich glaub da war noch mehr, komme aber nicht drauf...
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  #2  
Alt 24.01.2016, 09:05
Benutzerbild von Gangarth
Gangarth Gangarth ist offline
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AW: Regelbesonderheiten in Schleswig-Holstein

Zitat:
Nach meinem Verständnis bedeutet "in einer oberen Mannschaft", dass damit jede obere Mannschaft gemeint ist, da jede obere Mannschaft eine obere Mannschaft ist. Dennoch ist die Formulierung sicherlich nicht eindeutig (genug).
So wie du es schreibst ist die Formulierung eindeutig!
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  #3  
Alt 24.01.2016, 09:42
Porthos Porthos ist offline
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Porthos ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Regelbesonderheiten in Schleswig-Holstein

Das hast Du in vielen Lebensbereichen: Eine bundesweite "Obrigkeit" (im konkreten Fall: der DTTB) gibt Rahmenbedingungen vor und lässt einige mehr oder weniger große Regelungsnischen übrig, die dann auf unterer Ebene (im deutschen Tischtennis meist von den Landesverbänden) mehr oder weniger sinnvoll ausgefüllt werden.

Es lebe der Föderalismus!
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