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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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Danke für die vielen Antworten. Sie sind teilweise logisch und verständlich. Da aber Logik mit Rechtsprechung nur am Rande zu tun hat, bin ich nicht schlauer als vorher. Vielleicht ist irgendein Offizieller vom Bund oder einer von einem Verband bereit, sich dieser Frage zu stellen. Danke.
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#12
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Videoaufnahmen
Ich habe mir mal die alten Eintrittskarten der EM 2000 und von den German Open 1999 angeschaut. Unten auf der Karte der EM 2000 steht: "Karte auf Verlangen vorzeigen. Keine Haftung für Sach- und Körperschäden, Videoaufnahmen und Rauchen ist in den Spielhallen untersagt. Kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises." Alles bis auf die Stelle über die Videoaufnahmen, steht auf der Karte der German Open 99. Nun stellt sich die Frage, wer das festgelegt hat, die TT-Funktionäre der beiden Veranstaltungen oder die Betreiber der Bremer Stadthalle.
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#13
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Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen zulässig
Lieber Günter,
Du kannst bei den Deutschen Schülermeisterschaften am Wochenende bedenkenlos die Spiele Deines Sohnes aufnehmen. Für die private Wiedergabe zu Hause gibt es sowieso keinerlei Vorschriften. Nur wenn Du die Aufnahme zur Veröffentlichung im Internet oder an das Fernsehen weitergeben willst, musst Du das Kunsturhebergesetz (KUG) beachten. Das im Grundgesetz garantierte Allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst nämlich auch das Recht am eigenen Bild. Dieses betrifft jede Art der Abbildung, also auch Videoaufnahmen. Nach dem KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Paragraph 22 KUG lässt jedoch auch die ungenehmigte Verbreitung unter anderem zu, wenn der Bereich der Zeitgeschichte betroffen ist oder auch bei Sportveranstaltungen, bei denen nebenbei Aufnahmen von Zuschauern gemacht werden. An einer öffentlichen Sportveranstaltung teilnehmende Personen können sich grundsätzlich nicht gegen die Sendung von Szenen wehren, in denen sie abgebildet sind. So muss beispielsweise auch bei Aufnahmen, die von einem öffentlichen Weg oder sonst in der Öffentlichkeit gemacht wurden, der vorübergehende Passant, der zufällig mit einbezogen worden ist, dies dulden. Sehen wir uns am Wochenende? Viele Grüße Dieter |
#14
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Platzierung der Kamera
@ Günter
Von der Tribüne aus dürfte es keine Probleme geben. Mit dem Zoom kann man auch aus der Ferne mit guter Qualität aufnehmen. Direkt hinter der Box, wo dies die betreuenden Verbandstrainer tun, haben Zuschauer bei größeren Veranstaltungen normalerweise nichts zu suchen. Bei einem Verbandsspiel ist dies wohl etwas anderes. Aber einmal hat sich eine Spielerin wegen des roten Aufnahmesignals der Kamera aufgeregt. Dies würde sie bei der Konzentration stören. Ich habe dann die Kamera außerhalb ihres Blickfeldes platziert. |
#15
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Hallo D.G.,
danke für die detaillierte Antwort. Habe erst jetzt wieder hier reingesehen. Wir sehen uns am Wochenende. Viele Grüße Günter |
#16
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Zitat:
Das ist für mich genauso wie wenn jemand ein Foto von mir macht. Dafür kann ich ja auch keinen verklagen, oder? Jedenfalls wäre es für mein Verständnis ziemlich albern, wenn man das nicht dürfte. |
#17
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Zitat:
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#18
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Zitat:
Wenn jemand von dir Fotos macht ungefragt und du willst es nicht, dann kannst du den Film einklagen....
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#19
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Zitat:
Timo lebt davon, bekannt zu sein und hat sich entschlossen öffentlich aufzutreten. Wenn ich mich auf eine Bühne stelle, muss ich auch damit rechnen. Als blöder "Zivilist" darf man mich aber nicht ungefragt als Einzelperson portraitieren |
#20
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AW: Sind Videoaufnahmen von Spielen und Spielern zulässig?
Video- oder Bildaufnahmen sind bei TT-Spielen grundsätzlich auch ohne Einwilligung der beteiligten Personen zulässig!
§22 KUG "Recht am eigenen Bild" ist bei Sportveranstaltungen u.ä. nicht anwendbar, da die Sportler einer solchen Veranstaltung sich an die Öffentlichkeit wenden bzw. in der Öffentlichkeit ja auch agieren. Zitat:
Videoaufnahmen sind als solches also unbedenklich, aber kann mir der Hallenwart o.ä. eine Aufstellung meiner Kamera verbieten zb bei Auswärtsspielen (§§ Recht ???) Geändert von TAU (23.05.2004 um 22:54 Uhr) |
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