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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 22.03.2017, 13:19
Heinzi the Oberboss Heinzi the Oberboss ist offline
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Heinzi the Oberboss kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Rückstufung bei Nichtantritt im Relegationsspiel

Wollte mal nachfragen ob das eurer Meinung nach überhaupt erlaubt ist was hier im neuesten Rundschreiben unseres Bezirks (Mittelrhein, WTTV) auftaucht und wie ich soeben nachgeschaut habe auch schon in der Auf- und Abstiegsregelung Anfang der Saison stand (ganz unten, bis da hatte ich damals gar nicht gelesen):

Zitat:
Zitat von Auf- und Abstiegsregelung
Mannschaften, die an den Aufstiegsrunden zur Damen-Verbandsliga bzw. zur Ermittlung der Qualifikanten an den Aufstiegsrunden zur Damen-Verbandsliga teilnehmen, müssen den Aufstieg oder die Teilnahme an den vorsorglichen Aufstiegsspielen auch wahrnehmen. Ein Verzicht ist nur bis zum 09.04.17 vor der Runde auf Bezirksebene möglich. Ein späterer Verzicht zieht die Rückstufung in die Bezirksklasse nach sich.
Wenn man jetzt also zum Entscheidungsspiel der Bezirksligazweiten nicht antritt oder als Sieger später zur zweiten Runde nicht antritt, dann wird man einfach mal so in die Bezirksklasse zurückgestuft??

Gab es bei den Herren soweit ich weiß noch nie.

Ist das konform mit der Wettspielordnung? Nach G 4.3.3 muss man nur eine eindeutige Auf- und Abstiegsregelung rausbringen mit der Bedingung, dass der Sieger einer Leistungsklasse aufsteigen muss.

Da kann man ja alles mögliche machen, lass mal Zweiter gegen Letzter, Dritter gegen Vorletzter usw spielen und die Verlierer steigen alle ab. Dreimal unvollständig angetreten = automatischer Abstieg, Spielerin mit der besten Bilanz in der Mannschaft = automatische Teilnahme an der Aufstiegsrelegationsrunde, in der Aufstiegsrunde auf Verbandsebene ne 8:0-Klatsche bekommen, ab in die Bezirksklasse.

Wo sind denn da die Grenzen?
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  #2  
Alt 22.03.2017, 16:59
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AW: Rückstufung bei Nichtantritt im Relegationsspiel

Nun ja, du musst ja nur vor dem 09.04. deinen Verzicht erklären. Dann wirst du auch nicht zurückgestuft. So verstehe ich es zumindest. Finde ich ok. Wer nicht plant wird halt bestraft.

Ich sehe hier keinen Verstoß gegen die WO.
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  #3  
Alt 22.03.2017, 17:09
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AW: Rückstufung bei Nichtantritt im Relegationsspiel

Man will damit vermeiden, dass jemand einen Aufstiegs oder Relegationsplatz am 9.4. einnimmt und dann nicht zur Relegation antritt oder auf den direkten Aufstieg verzichtet undn dann steigt keiner vom Kreis/Bezirk entsprechend auf.

Die Logik ist ja die:
Der erste der BL steigt direkt in die LL auf. Der Bezirk meldet ihn als direkten Aufsteiger.
Nun verzichtet derjenige am Stichtag zb 5.6. auf den Aufstieg Der Bezirk kann nun keinem anderen aus der BL der gerne aufgestiegen wäre den Platz geben.. dann braucht er einen Platz in der BL. Der ist aber durch einen Nachrücker aus der Relegation der zb BK zweiten belegt...

Daher muss man bis zum 9.4., wo wahrscheinlich der Bezirk die direkten Aufsteiger und Relegationsteilnehmer melden muss , mitteilen ob man den Aufstieg bzw die Teilnahme an der Relegation wahrnehmen möchte. Wenn man dann rechtzeitig nein sagt bleibt man in der BL und es werden andere Interessenten gemeldet.
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  #4  
Alt 22.03.2017, 23:17
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AW: Rückstufung bei Nichtantritt im Relegationsspiel

Zitat:
Zitat von 05er Beitrag anzeigen
Nun ja, du musst ja nur vor dem 09.04. deinen Verzicht erklären. Dann wirst du auch nicht zurückgestuft. So verstehe ich es zumindest. Finde ich ok. Wer nicht plant wird halt bestraft.

Ich sehe hier keinen Verstoß gegen die WO.
Bestraft wird man ja schon durch die 100 Euro Strafe für den Nichtantritt wenn man nicht rechtzeitig verzichtet.

Finde die Strafe abzusteigen wenn man zu spät auf ein Relegationsspiel um den Aufstieg verzichtet einfach unverhältnismäßig. Das ist ja so als würde man einen zu spät in click-tt eingetragenen Spielbericht mit 0:8-Wertung bestrafen.

Bzw unsere Jugend hat 2015 auch die erste Relegationsrunde um den Aufstieg in die Verbandsliga (jetzt NRW-Liga) mitgespielt und auf einen Neuzugang gehofft. Ein Wechsel hat sich nicht ergeben und da unser Mädchen keine Jugend Verbandsliga spielen durfte waren wir gezwungen auf den Aufstieg zu verzichten, zu dritt kann man da ja nicht spielen. Also haben wir die zweite Relegationsrunde abgesagt, da gab es vom Verband sogar eine Deadline vor der es nicht als Nichtantritt gewertet wurde.

Man kann ja nicht immer alles vor der Wechselfrist planen. Die Fristen für freiwillige Abstiege etc gehen ja auch noch länger als bis zum letzten Spieltag, da wartet man ja teilweise bis in den Juni während man auf der wttv-Seite seine aktuelle Anwartschaft beobachtet.

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Man will damit vermeiden, dass jemand einen Aufstiegs oder Relegationsplatz am 9.4. einnimmt und dann nicht zur Relegation antritt oder auf den direkten Aufstieg verzichtet undn dann steigt keiner vom Kreis/Bezirk entsprechend auf.

Die Logik ist ja die:
Der erste der BL steigt direkt in die LL auf. Der Bezirk meldet ihn als direkten Aufsteiger.
Nun verzichtet derjenige am Stichtag zb 5.6. auf den Aufstieg Der Bezirk kann nun keinem anderen aus der BL der gerne aufgestiegen wäre den Platz geben.. dann braucht er einen Platz in der BL. Der ist aber durch einen Nachrücker aus der Relegation der zb BK zweiten belegt...
Dein Beispiel kommt ja aus dem Herrenspielbetrieb. Das lustige ist ja, dass es diese Regelung dort nicht gibt. Da kann man verzichten wie man lustig ist und wird nicht in die BK zurückgestuft.

Bei den Damen gibt es gar keine Mannschaften, die die Plätze der Verzichtenden einnehmen können. Wir haben zwei Aufstiegsplätze und einen Qualifikanten für die Relegation auf Verbandsebene. Nur die Tabellenzweiten der Bezirksliga haben den Relegationspfeil, für die Tabellendritten existiert gar keine Aufstiegsregelung - wenn jetzt drei der vier Mannschaften auf den ersten Plätzen verzichten, welcher der Dritten soll denn dann aufsteigen? Gibt ja kein Relegationsspiel. Tritt dieser Fall ein wird der verzichtende Gruppensieger ja zum Aufstieg gezwungen, steht ja in eigentlich jeder Aufstiegsregelung so drin, dass die nur verzichten dürfen wenn jemand anderes berechtigtes den Platz einnimmt. Und einen Qualifikanten gäbe es dann eben nicht, haben es die anderen Bezirke leichter (ok die spielen eh nur um die Anwartschaften 5 bis 9).

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Daher muss man bis zum 9.4., wo wahrscheinlich der Bezirk die direkten Aufsteiger und Relegationsteilnehmer melden muss , mitteilen ob man den Aufstieg bzw die Teilnahme an der Relegation wahrnehmen möchte. Wenn man dann rechtzeitig nein sagt bleibt man in der BL und es werden andere Interessenten gemeldet.
Der 09.04 ist der letzte Spieltag, da wird noch gespielt, also die Frist für die Meldungen der direkten Aufsteiger wird irgendwann später liegen. Der Relegationsteilnehmer wird erst am 30.04 durch eine Bezirksrelegationsrunde entschieden, dieser muss also nochmal weitaus später erst an den Verband gemeldet werden.

Aber das Datum ist ja eigentlich auch egal

Andere Interessenten können ja eben gar nicht gemeldet werden vor der Bezirksrelegation am 30.04. Zwei direkte Aufsteiger, ein Qualifikant (der am 30.04 ermittelt wird also erst im Mai gemeldet werden muss) für die Relegation um Anwartschaft 5-9.

Die einzige Möglichkeit wäre wenn eine Mannschaft so spät verzichtet, dass der Verlierer der Bezirksrelegation den Platz als Qualifikant nicht mehr einnehmen kann.

Diese Problematik besteht aber genauso oder noch mehr bei den Herren und da wird niemand in die Bezirksklasse zurückgestuft wenn er zu spät auf eine Anwartschaft für den Aufstieg in die Landesliga verzichtet.

Also einmal verstehe ich das nicht wieso die das bei den Damen machen und bei den Herren nicht - und dann finde ich eine Rückstufung als Strafe auch zu krass, da reicht doch eine Geldstrafe oder so als Abschreckung auch aus.

Bei den Herren muss man ja nichtmal Geldstrafe zahlen. Da verliert man nur jegliche Anwartschaft wenn man zu irgendeiner Relegationsrunde nicht antritt oder darauf verzichtet. Also das gibt höchstens die normale Nichtantritt-Strafe wenn man eine Frist nicht einhält.
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