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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 02.01.2020, 12:18
appelgrenfan appelgrenfan ist offline
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Verbindlichkeit englischsprachiger Regeldokumente

Im Thread um den Videobeweis wurde die Frage diskutiert, wann eine strafbare Bewegung der Spielfläche vorliegt. Dazu gab es dann einen Hinweis auf das englischsprachige "Handbook for Match Officials" (HMO) der ITTF.

Mir stellte sich nun die Frage, wie verbindlich das HMO für den deutschen Spielbetrieb ist. Die Regeln sind ja ins Deutsche übersetzt, es gibt eigene deutschsprachige Hinweise zur Regelauslegung. Welche unmittelbare Wirkung hat da das HMO?

Allgemein formuliert lautet die Frage: Welche Dokumente muss ich als Spieler kennen, wenn ich möglichst regelfest sein möchte?
ITTR, WO meines Verbandes, deutsche Auslegungen der ITTR, ...
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  #2  
Alt 02.01.2020, 17:34
Power-Seven Power-Seven ist offline
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AW: Verbindlichkeit englischsprachiger Regeldokumente

Der DTTB schreibt auf tischtennis.de
"Die ITTF hat praktische Anweisungen und Durchführungsbestimmungen als Handbuch für (Ober-)Schiedsrichter herausgegeben:"

und verweist auf das HMO im Original.

Es sollte damit ohne Übersetzung gültig sein.

Die Definitionen der Handzeichen wurden übersetzt.

"Die ITTF hat die notwendigen Handzeichen und Ansagen für Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten genau definiert. Nachfolgend veröffentlichen wir die deutsche Übersetzung des "Appendix E - Recommended Hand Signals and Calls" aus dem Handbook for Match Officials, Fifthteenth Edition, Februar 2014."

Ob sich HMO und deutsche Regelauslegungen irgendwo widersprechen, müsste man prüfen. Bei 57 und 19 Seiten kann man das hinkriegen

Im HMO ist natürlich auch geregelt, wie sich die SR zu verhalten haben, inkl. Präsentation, Walk-In und Walk-Out etc., das ist für den eigentlichen Spielbetrieb irrelevant.

Allgemein auf deine Frage geantwortet würde ich sagen für dich als Einzelspieler sind die Regeln interessant und die deutschen Auslegungen, da die viele Mythen rund um die Regeln entkräften.
Nach meiner Beobachtung entstehen die meisten Regelfragen im Forum, weil in der Praxis jemand seine uralten Regelkenntnisse durchsetzen will (du DARFST aber beim Aufschlag nicht aufstampfen, der Schläger MUSS aber über dem Tisch sein etc.) oder ganz vogelwilde Vorstellungen hat. Da braucht es kein HMO.
Für den Punktspielbetrieb sollte man den MF bitten, sich mit der WO mal eingehender zu beschäftigen.
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  #3  
Alt 09.01.2020, 23:05
Benutzerbild von Torsten von Bayern
Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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Torsten von Bayern ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbindlichkeit englischsprachiger Regeldokumente

Zitat:
Zitat von Power-Seven Beitrag anzeigen
Ob sich HMO und deutsche Regelauslegungen irgendwo widersprechen, müsste man prüfen. Bei 57 und 19 Seiten kann man das hinkriegen
Als deutscher ITTF-SR muss man ja beide einigermaßen im Kopf haben, und aus dieser Perspektive Entwarnung: Mir ist kein Fall bewusst, wo es einen Widerspruch gibt. Der DTTB passt seine Auslegungen normalerweise an die Entwicklungen bei der ITTF an.

Es gibt natürlich im HMO mehr Dinge als in der deutschen Regelauslegung, und in diesem Fall wird man sich ergänzend nach diesen richten. Die jüngst im HMO geregelte Frage, was "die Spielfläche bewegen" ist, werden z.B. die meisten Oberschiedsrichter also auch in einer deutschen Liga jetzt genau so auslegen.


"Verbindlich" in dem Sinn, dass Du gegen eine Regelentscheidung eines Oberschiedsrichters protestieren könntest, ist das aber alles nicht. Der ist in der Halle die letzte Instanz für Regelfragen (so wie der Schiri am Tisch für die Tatsachenentscheidungen).
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  #4  
Alt 10.01.2020, 01:02
Kyuss Kyuss ist gerade online
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AW: Verbindlichkeit englischsprachiger Regeldokumente

Zitat:
Zitat von appelgrenfan Beitrag anzeigen
Im Thread um den Videobeweis wurde ...
Tja, so eindeutig war die Sache mit dem "Bewegen" dann wohl doch nicht !
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Ej im-ta fey de-ja ee
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  #5  
Alt 10.01.2020, 10:35
appelgrenfan appelgrenfan ist offline
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AW: Verbindlichkeit englischsprachiger Regeldokumente

Danke für Eure Einschätzungen! Hab selten mit einem leibhaftigen OSR zu tun, bei uns sind die MF gemeinsam OSR. Geht mir eher um die Diskussion, die ja manchmal beim Bier fortgeführt wird; beim Spiel hab ich mich noch immer mit meinem Kollegen einigen können. Zur Not verzichte ich auf den Punkt als mich lang rumzustreiten.

Stell mir das halt nur lustig vor, wenn wir beim dritten Kaltgetränk über das Bewegen der Spielfläche diskutieren und ich dann mit dem englischsprachigen HMO komme. Dann gibt's nämlich sofort die nächste Frage, was das für ein Schrieb sein soll und wieso der für uns irgendeine Relevanz haben sollte.
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  #6  
Alt 10.01.2020, 11:01
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Zitat:
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"Verbindlich" in dem Sinn, dass Du gegen eine Regelentscheidung eines Oberschiedsrichters protestieren könntest, ist das aber alles nicht. Der ist in der Halle die letzte Instanz für Regelfragen (so wie der Schiri am Tisch für die Tatsachenentscheidungen).
Natürlich - irgendwer muss in der Halle die letzte Instanz sein.

Leider habe ich diverse Situationen erlebt, in denen die letzte Instanz die Regel (nicht irgendeine Auslegung) weniger kannte als ich als interessierter Leser von ein paar Websites.

Da zweifelt man dann schon ...
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  #7  
Alt 10.01.2020, 11:09
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Zitat:
Zitat von appelgrenfan Beitrag anzeigen
Zur Not verzichte ich auf den Punkt als mich lang rumzustreiten.
Das in den Regeln nicht vorgesehene "Machen wir Wiederholung" hat in der Praxis auch schon manches entspannt.

Zitat:
Zitat von appelgrenfan Beitrag anzeigen
Dann gibt's nämlich sofort die nächste Frage, was das für ein Schrieb sein soll und wieso der für uns irgendeine Relevanz haben sollte.
Und das verständlicherweise, denn du müsstest dann deinen Kollegen erstmal erklären, dass Schorsch und Kalle nicht "Zähler" waren, sondern SRaT und somit "Match Officials", und dass beide MF gemeinschaftlich die Aufgaben des OSR wahrnehmen müssen.
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