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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #31  
Alt 26.07.2004, 22:41
AllesineinerPerson AllesineinerPerson ist offline
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AllesineinerPerson befindet sich auf einem absteigenden Ast (Renommeepunkte nur noch im Bereich +10)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Benjy
Sorry, aber ich verstehe immer noch nicht, was dieser Artikel

A-4.4 Das Belagmaterial muß das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.

jetzt im Bezug zu der Aussage mit dem Finger freilassen genau meint! Kann das jemand jetzt auch mal so erklären das ich (anscheinend zu dumm dazu) das verstehe?

Im übrigen find ich die Aussage mit dem "wir sind ja nicht die Bundesliga" gar net mal sooo dumm, denn wir sind keine Profis in den unteren Klassen und spielen hauptsächlich für den Spass. Und wenn meine günstig ersteigerten Beläge ein bischen zu klein sind ist das eher ein Nachteil für mich selbst, da ich es kaum darauf anlege absichtlich mit dem dadurch entstandenen Rand zu spielen, das wäre ja so wie wenn ich absichtlich mim Griff spielen würde, was meinen Regelauslegungen zufolge auch net verboten ist. Nur Sinn und Zweck der Sache sei in Frage gestellt, zudem die Effizienz bei so einem Schlag garantiert auch net sonderlich hoch sein dürfte......

Wir haben eben in den unteren Klassen keine Sponsoren- oder Ausstatterverträge und ständig über 30€ für Beläge ausgeben zu müssen is auch net grad wenig, da tuts auch ein günstig erstandenes Stück für 10€ in meinen Augen.... und über die Aufschlagsregeleinhaltung auf Kreisebene braucht erst gar nicht diskutiert werden.....

Ich find einiges was in diesem Beitrag erwähnt wurde ganz richtig in die Diskussion mit einfließen zu lassen.
Wann kann eine Benachteiligung des gegnerischen Spielers entstehen?
Dann wenn der Ball mit dem Randbereich eines überstehenden Belages getroffen noch regelgerecht gespielt wird, so kann es sein , dass dieser durch die fehlende Unterseite des Holzes in seiner Flugkurve verändert wird.
Wenn ein Belag stattdessen kleiner als das Holz ist, so fehlt die Unterstützung der Unterseite nicht und es ist lediglich bei einem Treffer im Randbereich mit den üblichen veränderten Schwingungsverhalten des Materials zu rechnen. Wird hierbei dann mit der Kante des Schlägers getroffen, wird es wohl gar nicht mehr zu einem regelgerechten Rückschlag kommen.
somit ist für mich der Richtwert zur Auslegung von 2 mm bei übertehenden Belägen das Maximum und bei Belägen die kleiner sind, die Holzfarbe jedoch nicht entgegen der Regelung besteht, so würde ich hier sogar noch etwas mehr als 2 mm zulassen. Besonders, wenn es sich um den Nachwuchsbereich handelt.

Noch zum für die finger frei lassen.
Bei älteren Hölzern aus europa, die einen längstgezogenen Verlauf vom Griffende zur eigendlichen Blattrundung, Beispiel Flisberg, Barna..., haben, konnte der Belag am Beginn der Blattrundung beginnend aufgeklebt werden, wobei er nicht an der Griffschale anliegen musste wie es bei der modernen Schlägerform eigendlich immer der Fall ist.
Dies gilt ebenso für die Schläger die zur Penholderhaltung benutzt werden und bei ausschließlicher Nutzung nur einer Seite, die andere oft nur bemalt und mit einem kleinen Polsterkissen für die Finger belegt ist. Bei den Penholderschlägern wird auch je nach Wunsch des Spielers noch ein Stück auf der Seite mit dem Belag belagfrei bleiben, um hier die Fingerspitzen von Daumen und Zeigefinger abzulegen.
Die modernere Form des Penholderspiels ermöglicht es Spielern wie Ma Lin auch mit dem Belag auf der bisherigen Rückseite des Schlägers zu spielen. Trotzdem muss der Spieler hier auch noch Platz haben seine Finger anzulegen.

Geändert von AllesineinerPerson (26.07.2004 um 22:43 Uhr)
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  #32  
Alt 06.09.2004, 14:23
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AW: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Hallo,

ich habe da folgenden Fall, bei dem mir hoffentlich jemand bestätigt, dass mein Schläger noch zulässig ist:

Ich habe einen LN-Belag (schwarz) auf meine Rückhandseite geklebt und unvorsichtigerweise etwas zu früh zugeschnitten. Der Belag hat sich danach noch etwas zusammengezogen, so dass er nun am oberen Schlägerrand ein bisschen zu kurz ist.

Jetzt habe ich natürlich mal grob nachgemessen und stelle fest:

- Der Abstand zwischen Belag- und Schlägerrand ist an keiner Stelle größer als 2mm,

- es sind an jeder Stelle noch mehr als 10 Noppen pro cm² erhalten.

Frage: Darf ich damit den Regeln entsprechend spielen, muss ich ggf. den kleinen Rand, an dem das Holz zu sehen ist, schwarz anmalen

oder kann (muss) ich den Belag ganz wegwerfen?

Freue mich über eure Antworten!
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  #33  
Alt 06.09.2004, 14:54
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AW: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

@ Lousy Defence

Also ich empfehle Dir, den Belag einfach nochmals runter zu machen und neu zu montieren und zwar so, dass Du von der Oberseite her bündig ist. Dann fehlt Dir höchstens was auf der Griffseite, wo Du sowieso mit den Fingern alles zudeckst. Da ist mehr Spielraum für Toleranzen. Wenn seitlich auch noch was fehlt, würde ich es mit Kantenband überkleben. Damit kommst Du meistens gut durch, falls rechts und links nur jeweils ein paar Millimeter fehlen.

JanMove
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  #34  
Alt 06.09.2004, 17:40
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AW: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Vielen Dank für den Tipp, JanMove!
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  #35  
Alt 06.09.2004, 22:18
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Lousy Defence
- Der Abstand zwischen Belag- und Schlägerrand ist an keiner Stelle größer als 2mm,
In der Regel beträgt die Toleranz +/- 2mm bei dem was erlaubt ist, aber letztlich ist da jeder OSR in der Entscheidung frei. Die 2 mm sind nur eine Empfehlung der ITTF.
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