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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?
Ich habe mal eine Frage zu den Spielbedingungen in der Halle:
Wir müssen demnächst in die berüchtigte Sporthalle einer gegnerischen Mannschaft, was mit mehreren Problemen verbunden ist. Nicht nur, dass es wegend der schwachen Beleuchtung in der Halle viel zu dunkel, es ist auch oft sehr kalt. Denn das Spiel findet an einem Freitagabend statt und im zugehörigen Schulzentrum wird ab Mittag die Heizung ausgestellt (beim letzten Mal saßen wir in Winterjacke auf der Bank), auch Warmwasser gibt es dann nicht, weshalb das Duschen ausfällt. Diese Probleme gibt es trotz Beschwerden (auch der Heim-Mannschaft) seit Jahren. Wir überlegen deshalb erst garnicht anzutreten. Die Frage ist, unter welche Voraussetzungen - und ob - das überhaupt möglich ist. Gibt es Beispiele dafür, wie sowas in der Praxis gehandhabt wird (zu kalt, zu dunkel)? |
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#2
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?
Das ist ja alles in der Wettspielordnung aufgeführt.
Zu kalt wurde kürzlich außer Kraft gesetzt, zu dunkel dürfte es immer noch geben. Aber da seid ihr halt dann auch in der Pflicht das nachzuweisen. |
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#3
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?
Zitat:
Zitat:
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It don't mean a thing if it ain't got that swing. Geändert von Frawie (11.01.2023 um 18:44 Uhr) |
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#4
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?
Das wurde nicht ergänzt. Das stand schon immer drin.
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Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht. (Danny Kaye) |
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#5
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?
Zitat:
Ihr müsst antreten und unter Protest spielen. Aber Aussicht auf Erfolg hat der Protest nur, wenn ihr es nachweisen und dokumentieren könnt. Vielleicht könnt ihr einen Schiedsrichter zu diesem Spiel anfordern, dessen Einsatz ihr aber dann eventuell aus eurer Vereinskasse bezahlen müsst. Protestgebühr kostet es auch noch. Deshalb ist wahrscheinlich am besten, euch damit abzufinden wie die Bedingungen sind und vielleicht Protest einlegt, ihr wisst ja was euch dort erwartet, dann müsst ihr diese Pille schlucken. Und wenn anderem eurem Beispiel folgen, dann ändert sich vielleicht dort mal was. |
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#6
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?
Sehe ich wie jo
1. Osr bestellen der das kontrolliert u d dem auch sagen er soll thermometer ubd luxmeter mitbringent. Den müsst ihr bezahlen. Der kontrolliert dann nicht nur die Temperatur sondern auch andere Dinge wie Schläger trikots usw . Hoffe die sind alle 100% tiptop bei euch sonst ist das nen eigentor. Und wenn die wieder erwarten eine og Ausnahme Genehmigung haben müsst ihr trotzdem spielen. 2. Unter protest spielen. Problem dabei das im Nachhinein rechtssicher nachzuweisen plus Gebühr. 3. Boykott. Hinfahren und wenn zu kalt oder zu dunkel alle Spiele abschenken. 4. Hinfahren nicht spielen und Grund eintragen könnte aber sein dass ihr dann Strafe wegen spielabbruch oder nixht antreten zahlt.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#7
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?
Bielefeld ist ja noch NRW. Hatte folgendes mal in einem anderen Thread hier geschrieben
https://forum.tt-news.de/showthread....79#post3452779 "Bei Sport- und Schwimmhallen gehört Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen, daher sind die Gebäude dieser Einrichtungen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch auf den Einsatz von warmem Wasser angewiesen. Zur Vermeidung einer Keimentwicklung in den Leitungen ist eine ausreichend hohe Wassertemperatur erforderlich. Um dies zu gewährleisten sieht die o.a. EnSikuMaV (§ 7) für entsprechende Gebäude ebenfalls Ausnahmen bei der Energieeinsparung vor. Der Zugang zu Dusch- und Waschräumen nach dem Sport und Schwimmen muss gewährleistet werden." bzw. "Nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Vorschrift 81 *Schulen*, § 17) müssen Sportstätten nach dem Stand der Technik für den Sportstättenbau errichtet werden. Dabei ist u.a. die DIN 18032- 1 *Sporthallen* als Stand der Technik zu beachten. Danach sind grundsätzlich folgende Temperaturen zu erreichen: Als Nutzungstemperatur für die Sporthalle wird 17 °C empfohlen. Hallen und Zusatzsporträume: 20 °C Duschräume: 24 °C Umkleideräume: 22 °C Toiletten: 15 °C Treppenräume, Flure: 12 °C Die empfohlenen Werte sind ausgerichtet auf den Zustand einer ungestörten Versorgung mit Energie. Die jeweiligen Träger entscheiden unter Beachtung der Belange des Gesundheitsschutzes und der Unfallprävention, ob hiervon abgewichen wird." https://www.schulministerium.nrw/en/node/23010 Da kann der WTTV noch so viel entscheiden und in die WO schreiben, er steht nicht über den gesetzlichen Vorgaben. Wenn das jetzt eine private Halle des Vereins ist, mag das anders aussehen, bin kein Jurist, würde aber vermuten, dass sich die Versicherungen das bei einem Unfall unter diesen Bedingungen möglicherweise genauer ansehen. Geändert von ttarc (12.01.2023 um 19:26 Uhr) |
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#8
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?
Das bezieht sich auf den Schulsport.
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SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 |
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#9
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?
Die DIN bezieht sich nicht nur auf Schulsporthallen, sondern auf jegliche Sporthallen inkl. Beleuchtung etc.
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#10
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?
Danke für die Erklärungen. Wir haben inzwischen eine "Lösung" gefunden. Gemeinsam mit drei weiteren Vereinen werden wir ein Protestschreiben an die Stadt richten, die schon mehrfach vom Gastverein informiert wurde aber untätig bleibt. Darin werden wir - mit Unterstützung eines RA in unserem Verein - darauf hinweisen, dass die bestehenden Verhältnisse gesundheitsgefährdend sind und sich daraus ggf auch Haftungsfragen ergeben. Mal schaun ob das hilft.
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