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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#1201
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Wenn ein Shop ein Turnier ausrichtet, besteht doch ein überwiegendes wirtschaftliches Einzelinteresse (Werbung) und der Dienst an der Allgemeinheit ist doch sekundär. Da kann man doch kaum mit Gemeinnützigkeit argumentieren. Da hätte ich als Finanzamt ein Auge darauf. Andersherum wäre es, wenn der Verein der Veranstalter ist und der Shop nur Sponsoring betreibt. Natürlich kann der Verband solche wilden Turniere verbieten und sanktionieren. Ebenso den bewussten Versuch die Tunierlizenz zu umgehen. Ich zitiere da einmal aus der Satzung 4. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur vom erweiterten Vorstand auf Antrag des Präsidiums oder eines Bezirksvorstandes beschlossen werden bei: a) groben Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen des Verbands xxx, b) Handlungen, die dem Tischtennissport oder den Interessen des Verbands xxx schaden, c) Nichterfüllung der dem Verband xxx gegenüber bestehenden Verpflichtungen. Ein Verbandsangehöriger kann auf dieselbe Weise und aus denselben Gründen wie ein Mitglied ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss ist in jedem Fall ein Einspruch möglich, über den der nächste Verbandstag endgültig entscheidet. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen. Auch interessant folgender Absatz aus der AGB der Turnierlizenz: Wie im Rahmen der sonstigen Teilnahme am Spielbetrieb unter dem Dach des DTTB unterwirft sich der Lizenz-Inhaber auch durch das durch den Erwerb der Lizenz begründete vertragliche Verhältnis der Disziplinargewalt des DTTB. Geändert von HansWurst123 (Gestern um 23:17 Uhr) |
#1202
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Wenns hart auf hart kommt, also die Verbände tatsächlich Vereine bestrafen, die es "wagen", Turniere auszurichten, ohne sie vom Verband genehmigen zu lassen, dann gäbe es mMn noch eine weitere Möglichkeit, vor allem für Vereine, die nicht beim Betriebssport-Verband oder ähnliches Mitglied sind:
Akteure von Vereinen, die solche Turniere ausrichten, könnten einen neuen TT-Verein gründen, der dann einfach in keinem Dachverband (DTTB, Landesverband, Bezirks/Kreis-Verband) Mitglied wird und unter dem Namen des neuen Vereins entsprechende Turniere austragen. Die Verbände hätten dann keine Handhabe mehr. Eine andere sache verstehe ich auch nicht ganz. Vereinsmeisterschaften zum Beispiel fallen doch unter "Nicht offizielle Veranstaltungen" in der WO, nehme ich an, korrekt? Solche VM sind ja eigentlich auch nur eine spezielle Form der Einladungsturniere, weil man eben alle Mitglieder des Vereins einlädt. Nur weil man dann zusätzlich noch einen Spieler vom Nachbardorf dazu einlädt, wird es dann offiziell zum Einladungsturnier und somit genehmigungspflichtig? Wo ist da der Sinn? Warum sollte allein der Fakt, in welchem Verein Turnierteilnehmer Mitglied sind, den entscheidenden Unterschied ausmachen, ob ein Turnier gen.-pflichtig ist, verstößt das nicht gegen irgendwelche Gleichheitsgrundsätze? Habe schon VM erlebt, die einen deutlich offizielleren Charakter hatten als manch Race/VR-Cup/etc.
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Tischtennis ist wie eine Sprache, ein Dialog ohne Worte. Geändert von Ergosquare (Heute um 01:10 Uhr) |
#1203
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
In Abschnitt A
1.1 steht auch ganz klar Die WO gilt auch für den gesamten Spielbetrieb der Mitglieds- und Regionalverbände (Verbände) bzw. deren Gliederungen und Vereine. Ich kann deswegen auch gar nicht verstehen, wie mancher auf den Gedanken kommt, nur weil er sich nicht an die WO halten möchte, würde diese nicht auch explizit für seinen Verein gelten. Auch erklärt der Spieler beim Erhalt einer Spielberechtigung nach Abschnitt B 1.2 "dass er die Vorgaben der ADO des DTTB und die Zuständigkeit der Rechtsorgane der Verbände anerkennt" Zitat:
Man hat übrigens schon als Verbänd andere Verbände ausgeschlossen z.B. 2010 " Daraufhin wurden bei einem außerordentlichen Verbandstag des SWTTV der TTV Rheinland und der Hessische Tischtennis-Verband, die dieser Neustrukturierung zugestimmt hatten, aus dem Südwestverband ausgeschlossen" Also theoretisch würde sehr vieles gehen, wenn es hart auf hart kommen sollte. |
#1204
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
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#1205
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
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Tischtennis ist wie eine Sprache, ein Dialog ohne Worte. Geändert von Ergosquare (Heute um 01:59 Uhr) |
#1206
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Bestes Beispiel wie einfach das geht: https://www.fnp.de/frankfurt/wenn-ei...-90184519.html Strafbestimmungen des Verbandes Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) Stand: 23.06.2024 Zuständig: Landesverbandsausschuss Gültig ab: 23.06.2024 3 Vorkommnisse bei Einzelmeisterschaften, Turnieren und anderen Veranstaltungen 3.1 Verstöße von Turnierveranstaltern oder Turnierleitungen [...] d) Start von Spielern ohne Einsatzberechtigung für die jeweilige Turnierklasse, je Spieler/Paar und Turnierklasse doppeltes Startgeld e) sonstige Verstöße: Geldstrafe von 25,00 * bis 210,00 * In schweren Fällen und in Wiederholungsfällen neben der Geldstrafe auch ein Turnierverbot bis zu drei Jahren. 3.2 Verstöße gegen Turnierbestimmungen als Spieler Streichung und Geldstrafe von 15,00 * bis 45,00 * als Schiedsrichter Geldstrafe von 15,00 * bis 30,00 * 4.2 Verstöße gegen die Satzung von TTBW, Schädigung des Ansehens oder der Interessen von TTBW, einem seiner Vereine oder deren Mitglieder, auch in den Medien oder Netzwerken in verbandschädigender oder beleidigender Form Geldstrafe bis zu 500,00 * In schweren Fällen kann zusätzlich eine Sperre verhängt werden oder durch das Präsidium ein Ausschluss aus TTBW erfolgen. 4.3 Die Spielberechtigung kann einem Spieler entweder für die Dauer von bis zu zehn Meisterschaftsspielen seiner Mannschaft oder für den Zeitraum von bis zu zwölf Monaten entzogen werden. Eine Sperre kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten verhängt werden und schließt die Mitwirkung der betroffenen Person an sämtlichen Veranstaltungen im Verbandsgebiet, sofern sie nicht auf einzelne Tätigkeiten beschränkt wird, in jeglicher Funktion aus. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges festgelegt wird, schließt eine Sperre den Entzug der Spielberechtigung ein. Geändert von HansWurst123 (Heute um 02:16 Uhr) |
#1207
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
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Angenommen ich gründe einen neuen Verein mit dem Namen "Bleib fit mit TT" und möchte ein Turnier ausrichten unabhängig vom Verband, weil der zum Beispiel keine Turniere unter gesundheitssportlichem Fokus anbietet, dann würde ich dafür sanktioniert werden (können)? Ernsthaft? Oder noch extremer (aber vielfach passiert): Der Spieler eines Vereins beschließt, ein Spaßturnier im Kollegenkreis zu veranstalten, wo zufällig zwei oder drei Kreisklassenspieler dabei sind, weil es keinen Betriebssport oder ähnliches gibt. Dafür kann man bestraft werden??? Weiteres Beispiel, welches mir einfällt, wäre die "Straßenszene", die sich ja in den Großstädten schon teilweise professionalisiert hat, da spielen inzwischen auch schon einige Vereinsspieler (BL und höher auch) mit. Und auch hier wieder die Frage, würde der Verband ernsthaft auf den Trichter kommen, Spielern Geldstrafen aufzuerlegen oder gar die Sp.-Ber. zu entziehen, weil diese - womöglich mehrmals - an Straßen-TT-Turnieren teilgenommen haben? Für mich ergibt das überhaupt keinen Sinn und steht auf rechtlich äußerst wackligen Füßen, wenn überhaupt.
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Tischtennis ist wie eine Sprache, ein Dialog ohne Worte. Geändert von Ergosquare (Heute um 02:35 Uhr) |
#1208
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
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Zitat:
auch hier ist aus meiner Sicht die Rede von Veranstaltern und Turnierleitungen von Turnieren im Hoheitsgebiet des Verbandes (was auch sonst) ...Turnierbestimmungen von Turnieren des Verbandes (was auch sonst). Zitat:
Welche hier im Thread erwähnten Aktionen, Teilnahme an externen Turnieren, welches Verhalten etc. nun schädigend sein sollen finde ich auch sehr schwammig. Nix eindeutig. Mir fällt es allgemein auch recht schwer, auf Ideen für weitere Turniere zu kommen, die gemäß WO unter "nicht offizielle Turniere" fallen außerhalb der dort genannten, die man nicht als Einladungsturnier werten könnte (inkl. vereinsinternen Turnieren, wenn man es streng nimmt).
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Tischtennis ist wie eine Sprache, ein Dialog ohne Worte. Geändert von Ergosquare (Heute um 02:43 Uhr) |
#1209
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Die Ausnahmen - Nicht genehmigungspflichtige oder nicht offizielle Veranstaltungen - werden doch ganz klar aufgeführt. Es steht wortwörtlich da: Die WO gilt auch für den gesamten Spielbetrieb der Mitglieds- und Regionalverbände (Verbände) bzw. deren Gliederungen und Vereine. Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen? Der Verein hat übrigens unterschrieben, dass er sich daran hält - du übrigens auch Geändert von HansWurst123 (Heute um 02:57 Uhr) |
#1210
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Wir reden aneinander vorbei bzw. führt die Diskussion ins Leere wenn du überhaupt nicht auf meine Beispiele eingehst.
In meiner Antwort auf dein Paragraph-Zitat vom TTBW bezog ich mich hauptsächlich auf die Frage, wie der Verband Leute sanktionieren will, die außerhalb der Strukturen (Verband und Verein, der Mitglied im Verband ist) agieren. Beispiele hatte ich genannt: Zitat:
Du kannst mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass die WO den Anspruch erhebt über jeden privaten Kleinst-Wettkampf, zum Beispiel wenn meine 2 Brüder und ich jeder gegen jeden bei uns Keller ausspielen, das ist völlig aberwitzig.
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Tischtennis ist wie eine Sprache, ein Dialog ohne Worte. |
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