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#1
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Sonderstartrecht nach der WO 2025/26
Lt. WO Abschnitt F, 3.4.5 können in den Spieljahren 2025/26 Vereine, die in den jeweils von Sechser- auf Vierermannschaften umgestellten Spielklassen mehr als eine Mannschaft gemeldet haben, für je 2 Sechsermannschaften jeweils eine Zusätzliche Mannschaft melden und für diese Mannschaft ein Sonderstartrecht in der unteren Spielklasse oder einer tieferen Spielklasse beantragen. Über die Einstufung in die Spielklassen entscheidet der zuständige Sportausschuss. Aber was bedeutet das. Alle Spielklassen sind voll oder mit 11 Mannschaften aufgestellt. Also werden sich vermutlich wegen der Spielstärken die meißten Mannschaften in den 4 Bezirksligen zusätzlich ansiedeln. Für die Bezirksliga Nord wären das Mühlhausen, TTC Weinheim, Käfertal und WW. Bedeutet 10 plus 4 Mannschaften, oder 13 und ggf. noch eine in die Bezirksklasse. Die Frage ist, ob die abgelaufene Saison zählt, also der Aufsteiger nicht zusätzlich zählt und ggf. der Absteiger auch nicht. Kleinsteinbach, Grünwettersbach, Ettlingen, WW, TTC Weinheim, Niklashausen, Odenheim usw. müssen viele Spieler unterbringen. Aus diesem Grunde denke ich, dass diesmal mehr Spieler wechseln werden als sonst.
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#2
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AW: Sonderstartrecht nach der WO 2025/26
Kann man es noch umständlicher machen? Ist wie in die Hose schei... und nicht stinken.
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#3
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AW: Sonderstartrecht nach der WO 2025/26
Man könnte ja auch einfach sachlich antworten und inhaltlich auf den Beitrag eingehen..
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#4
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AW: Sonderstartrecht nach der WO 2025/26
Im ByTTV hat man sich diesen Zirkus gespart u. nach u. nach die 4er Teams eingeführt. Seit drei Jahren ist das Prozedere abgeschlossen. Kann man auch so was wie "Bürokratieabbau" nennen. Aber wie halt im richtigen Leben.
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#5
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AW: Sonderstartrecht nach der WO 2025/26
Das Problem kann natürlich in einem Dreiländereck umgangen werden. Die Spieler können ausweichen nach Rheinland Pfalz und Württemberg. Da ist die Welt noch in Ordnung und wird es auf lange Sicht wohl so bleiben. Für die oberen Paarkreuze mit vielen Ausländern ist es auch egal. Sie können früher abreisen. Ich kann mich auch nach unten verabschieden, aber auch nicht verwunderlich. Nach einem Fast Food um Mitternacht kann ich wenigstens ausschlafen.
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#6
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AW: Sonderstartrecht nach der WO 2025/26
Naja, was wird das bedeuten: Das du im dümmsten Fall bei zu vielen Mannschaften parallele Staffeln machen musst. Das wird man sich sicher auch in Baden überlegt haben.
Welche Saison zählt kann ich dir natürlich nicht sagen, das sollten sich die Regelhüter, die das in die WO so geschrieben haben, sicher ausgedacht haben. Rein logisch, und so habe ich das bei uns gemacht: Die Mannschaften, die zur Saison 25/26 einen Startplatz in einer Spielklassen haben, die in 24/25 noch 6er war und nun neu in 25/26 4er sind. Somit sind auch die Auf/Absteiger in die jeweilige Klasse gemeint. Allerdings ist das bei euch doch egal, weil es wird doch gar keine 6er mehr geben in Baden. Oberliga ist bereits 4er, somit bekommt ein Absteiger in die Verbandsoberliga, die jetzt ja auch 4er wird, kein Sonderstartrecht, weil sie ist ja nicht von der Umstellung betroffen. Und alle Ligen unterhalb der Verbandsoberliga werden ja auch umgestellt, also sind dort alle betroffen und somit ist es auch egal, ob Auf/Absteiger oder nicht. Oder werdet ihr weiterhin Bezirke haben die mit 6er spielen? Geändert von masl83 (10.02.2025 um 15:57 Uhr) |
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