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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #71  
Alt 30.11.2025, 22:37
Kriegela Kriegela ist offline
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Zb könnte der örtliche Tennis Club oder ruderverein das Turnier veranstalten und der tt Verein richtet es für die aus.
Warum der örtliche? Kann ja auch die Vereinseigene Tennis oder Ruderabteilung sein, in denen ja der Verein auch "oh Wunder" Mitglied im jeweiligen Verband ist.

Ich verstehe nicht, warum die Satzung des DTTB von einigen wie nen Gesetz behandelt wird. Es ist einfach nur ein Regularium was man anwenden kann aber nicht muss. Wo steht denn bitte das man verpflichtet ist Auskunft darüber zu geben für wen man ein Turnier ausrichtet? Der DTTB hat doch gar keine Handhabe über die Vereine. Der Verein verpflichtet sich doch lediglich nach den Regularien des Verbands zu handeln, wenn er sich mit seinen Veranstaltungen innerhalb dessen Strukturen bewegt.
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  #72  
Alt 30.11.2025, 22:55
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)

1. Ich hab örtlich geschrieben, weil Wenn es nur eine andere Abteilung ist dann ist es trotzdem der Verein. Nicht die TT Abteilung ist Mitglied beim DTTB sondern der (Haupt) Verein.
2. Ach so Regularien Gesetze usw kann man anwenden muss man aber nicht ? Sorry da bin ich nicht bei dir. Hört sich ja fast an wie bei den "Reichsbürgern". Ich erkenne die Autorität des Landes in dem ich lebe nicht an, deswegen muss ich die Gesetze nicht befolgen und kann mich bewaffnen usw.
3. Natürlich musst du sagen, wer der verantwortliche ist für so eine Veranstaltung. ZB bei dem Besitzer der Halle oder es steht auch in einer Turnierausschreibung die du raus gibst usw. Du hast ja selber erlebt bei dem Outdoorturnier was ihr gemacht habt. Wer Fragen hat muss ja wissen an wen er sich wenden muss. ZB wenn etwas passiert usw. Früher hat man immer gesagt einer muss den Hut auf haben.
4. Da wird der DTTB argumentieren: Wenn ein Verein der Mitglied im DTTB ist hat der die Regularien anerkannt. Und da steht drin wenn ein Mitglied ein Turnier veranstaltet muss der das anmelden. Sprich wenn ein Mitglied des DTTB ein Turnier veranstaltet bewegt er sich in den Strukturen des Verbandes.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Hansi Blocker (02.12.2025 um 18:42 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt
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  #73  
Alt 30.11.2025, 22:58
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Ja genau auch für dich nochmal.
Der DTTB hat mit der Versicherung nichts zu tun.
Aber wenn man als Verein der Veranstalter ist (und damit versichert) muss man das rurniet anmelden.

ist der gesamte Verein Mitglied oder nur die Abteilung? Wenn die Fußballabteilung ein TT Turnier veranstaltet, muß sie sich an DTTB Regeln halten?
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Ich würde dir ja glauben - wenn du nur Recht hättest.
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  #74  
Alt 01.12.2025, 01:48
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)

Wenn es einen Hauptverein mit mehreren Abteilungen wie TT, Fußball, Turnen usw. gibt, ist meines Wissens immer der Hauptverein Mitglied.

Wenn es ein reiner TT Verein ist oder die Abteilung völlig autonom ist nur zufällig gleich heißt dann ist es natürlich nur der TT Bereich

Schließe ich auch aus den Bestimmungen, wenn ein Verein zb seine Spielklassen übertragen will. Dann muss soviel ich mitbekommen habe der Hauptverein zustimmen nicht die TT Abteilung.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #75  
Alt 01.12.2025, 03:56
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)

Zitat:
Zitat von Mulder Beitrag anzeigen
ist der gesamte Verein Mitglied oder nur die Abteilung? Wenn die Fußballabteilung ein TT Turnier veranstaltet, muß sie sich an DTTB Regeln halten?
Eine Abteilung ist doch gar keine juristische Person. Mitglied ist natürlich im Regelfall der e.V.
Ausnahmen natürlich, wenn die Abteilung ausgegliedert ist.
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  #76  
Alt 01.12.2025, 16:39
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Geändert von Hansi Blocker (02.12.2025 um 18:44 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt
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  #77  
Alt 01.12.2025, 21:48
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2. Ach so Regularien Gesetze usw kann man anwenden muss man aber nicht ? Sorry da bin ich nicht bei dir. Hört sich ja fast an wie bei den "Reichsbürgern". Ich erkenne die Autorität des Landes in dem ich lebe nicht an, deswegen muss ich die Gesetze nicht befolgen und kann mich bewaffnen usw.
Hey Dirk, das geht nun aber schon bisschen zu weit oder?

Hier die Erklärung wie ich aber dazu komme. Zitat aus der Satzung des WTTV:

IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder und Verbandsangehörigen
§ 13 Rechte
Mitglieder und Verbandsangehörige haben das Recht, im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen am Spielbetrieb teilzunehmen und weitere Angebote des Verbandes zu nutzen.
§ 14 Einschränkungen
Mitglieder und Verbandsangehörige können sich nicht auf ihre Rechte berufen, solange sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind.
§ 15 Pflichten
(1) Mitglieder und Verbandsangehörige haben die Organe und Amtsträger des Verbandes und seiner Gliederungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihren Weisungen Folge zu leisten.
(2) Die Mitglieder müssen die vom Verbandstag beschlossenen Beiträge und Abgaben zahlen.


Ein Turnier zu Veranstalten würde ich unter §13 sehen. Es ist ein Angebot des Verbandes, das Turnier über diesen Laufen zu lassen. Man zahlt Abgaben dafür und genießt im Gegenzug die Bewerbung über Click-TT/MyTT fürs Turnier, hat ein Schiedsgericht durch den Verband (oder wie das heißt) usw. Da steht für mich eindeutig, dass der Verein das Recht hat sein Turnier über den Verband laufen zu lassen und nicht die Pflicht. Heißt für mich, der Verein kann selbst entscheiden ob er es über den Verband laufen lässt oder nicht, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.

Nur deshalb bin ich zu dem Entschluss gekommen ob das Regelwerk überhaupt zur Anwendung kommt oder nicht. Das gleiche gilt für Spieler. Man hat das Recht am Spielbetrieb und Angeboten des Verbands teilzunehmen. Es gibt keine Pflicht nur noch an solchen teilzunehmen wenn man Mitglied im Verband ist.

Dazu kommt noch der Erfahrungswert. Es gibt unzählige Turniere die durch Vereine außerhalb des Verbands laufen aber es ist kein Fall bekannt, wo das je ein Verband reklamiert oder sanktioniert hat oder kennt jemand einen solchen Fall?
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  #78  
Alt 01.12.2025, 22:37
HansWurst123 HansWurst123 ist offline
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)

Den Zusatz "im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen" hast du aber geflissentlich ignoriert.

Und die Bestimmung sagt ganz klar:

11.4.1 Genehmigungspflichtige Veranstaltungen mit TTR-relevanten Konkurrenzen
* Offene Turniere mit Individualwettbewerben
* Offene Turniere mit Wettbewerben für vereinsübergreifende Mannschaften
* Offene Turniere im Rahmen einer Turnierserie

11.4.2 Nach Maßgabe des zuständigen DTTB oder Verbandes genehmigungspflichtige Veranstaltungen ohne TTR-relevante Konkurrenzen
* Offene Turniere mit Individualwettbewerben
* Offene Turniere mit Wettbewerben für vereinsübergreifende Mannschaften
* Einladungsturniere

Geändert von Hansi Blocker (02.12.2025 um 18:41 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt
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  #79  
Alt 01.12.2025, 23:07
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Den Zusatz "im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen" hast du aber geflissentlich ignoriert.
Häää? Willst du jetzt trollen? Das ist doch eindeutig geschrieben.

Mitglieder und Verbandsangehörige haben das Recht, im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen am Spielbetrieb teilzunehmen und weitere Angebote des Verbandes zu nutzen.

Der Beisatz ändert doch nichts daran, dass es ein Recht des Vereins und keine Pflicht des Vereins ist.

Der Zusatz "im Rahmen der geltenden Bestimmungen" besagt doch lediglich: Wenn man sein Recht nutzt am Spielbetrieb und an Angeboten des Verbands teilzunehmen, muss man sich an die geltenden Bestimmungen halten.
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  #80  
Alt 01.12.2025, 23:19
HansWurst123 HansWurst123 ist offline
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Ja, das heißt doch wenn man sein Recht ausüben möchte am normalen Spielbetrieb teilzunehmen, muss man sich an die geltenden Bestimmugen - sprich die WO - halten, wo genau geregelt ist, welche Veranstaltungen genehmigungspflichtig sind.

Übrigens können seit dem neuen Verbandstag in Zukunft wohl auch Outdoor-Turniere, Para-Wettkämpfe u.ä. unter den Verbandsrahmen des DTTB kommen, welche bisher außerhalb der Verbandsstrukturen laufen. Die dürfen jetzt auch einen eigenen Spielbetrieb unter dem Dach vom Spitzenverband führen.

Wo gibt es denn das, dass mit Rechten nicht auch gleichzeitig Pflichten einhergehen.

Geändert von Hansi Blocker (02.12.2025 um 18:41 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt
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