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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 01.12.2025, 09:19
Frawie Frawie ist offline
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Spielbeginn verspätet, weil Halle anderweitig belegt ist.

Einer anderen Mannschaft ist es in unserer Spielklasse bei einem Auswärtsspiel passiert, dass der Spielbeginn um eine gute Stunde verspätet erfolgte, weil die Halle andersweitig belegt war.
(TTVB, Kreisebene)

Frage: Wie verhält man sich als Gastmannschaft am besten? Protest einzulegen? Oder fällt das unter höhere Gewalt, wenn die Fremdbelegung unabwendbar ist?
__________________
It don't mean a thing if it ain't got that swing.
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  #2  
Alt 01.12.2025, 10:56
markx markx ist gerade online
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AW: Spielbeginn verspätet weil Halle andersweitig belegt ist.

Das kommt sehr drauf an, was man erreichen möchte: trotzdem spielen ist möglich...
Zitat:
Bei verspäteter Spielbereitschaft einer Mannschaft von mehr als 30 Minuten (bei Koppelspielen an einem Tag für den zweiten Mannschaftskampf von mehr als 60 Minuten) darf der Mannschaftskampf noch stattfinden, wenn beide Mannschaftsführer und der OSR (bei Mannschaftskämpfen mit OSR) einverstanden sind.
...oder nach >30 Minuten Protest einlegen.
Zitat:
Begründet eine Mannschaft Spielabbruch, Verspätung oder Nichtantreten mit höherer Gewalt,so ist der Antrag auf Anerkennung der höheren Gewalt bei der zuständigen Stelle innerhalb von drei Werktagen nach dem Spieltermin mit sachdienlichen Unterlagen schriftlich einzureichen. Die Entscheidung über die Anerkennung der höheren Gewalt trifft die zuständige Stelle.
s. WO Abschnitte I5.10ff.
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  #3  
Alt 01.12.2025, 16:44
Matousek Matousek ist gerade online
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AW: Spielbeginn verspätet weil Halle andersweitig belegt ist.

Zitat:
Zitat von Frawie Beitrag anzeigen
Einer anderen Mannschaft ist es in unserer Spielklasse bei einem Auswärtsspiel passiert, dass der Spielbeginn um eine gute Stunde verspätet erfolgte, weil die Halle andersweitig belegt war.
(TTVB, Kreisebene)

Frage: Wie verhält man sich als Gastmannschaft am besten? Protest einzulegen? Oder fällt das unter höhere Gewalt, wenn die Fremdbelegung unabwendbar ist?
Anderweitige Hallenbelegung hat doch nichts mit höherer Gewalt zu tun. Hat der liebe Gott kurzfristig die Hallenbelegung geändert?
Könnte ich mir nur schwer vorstellen. Spielen kann man, auf alle Fälle unter Protest. Das kann man auch machen, wenn ein Mannschaftskampf zu spät beginnt. Das Spiel beginnt mit dem 1.Aufschlag zu der angesetzten Zeit.
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  #4  
Alt 01.12.2025, 16:58
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AW: Spielbeginn verspätet weil Halle andersweitig belegt ist.

Bei der Frage "Wie verhält man sich am besten?" muss man doch auch den Kontext sehen, was man damit erreichen will.

Versteht man sich mit der gegnerischen Mannschaft halbwegs und ist man in der darauffolgenden Spielzeit auch einmal auf das Wohlwollen des anderen angewiesen z.B. Spielverlegung - sollte man diese Überlegung in die Entscheidung Protest einlegen "ja oder nein" miteinfließen lassen.

Ist dies aber nicht relevant, kann man natürlich vor Spielbeginn Protest einlegen und schauen, was dabei herauskommt.

Geändert von Hansi Blocker (01.12.2025 um 20:03 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt
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  #5  
Alt 02.12.2025, 19:14
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masl83 masl83 ist offline
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AW: Spielbeginn verspätet, weil Halle anderweitig belegt ist.

Eigentlich musst du gar nicht warten. Wenn beide Mannschaften in ausreichender Besetzung anwesend sind, ist man spielbereit. Der zitierte Abschnitt oben ist insofern nicht relevant.
Wenn das Spiellokal nicht zum angesetzten Zeitpunkt bereit ist, warum auch immer, würde das Spiel gegen den Heimverein gewertet. Über höhere Gewalt kann man nur sprechen wenn das Spiellokal zum Beispiel 30 Minuten davor überschwemmt wird durch einen Starkregen, das wäre ein Grund das spiel neu anzusetzen.
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  #6  
Alt 02.12.2025, 20:23
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Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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AW: Spielbeginn verspätet, weil Halle anderweitig belegt ist.

Ja das ist immer so eine Grauzone.
Beispiel da ist vorher ein Volleyballverein drin der die Halle von 10-18 Uhr geplant/gebucht. Man selbst hat die Halle ab 18 Uhr und will 18.30. anfangen.
Jetzt ist aber das Volleyballspiel noch im Gange und der Volleyballverein weigert sich die Halle 18 Uhr zu räumen... Sie spielen bis 19 Uhr zuende und bauen dann erst noch das Netz ab evtl Bänke, Tribünen usw.

Da kann das spiel schlecht um 18.30 oder 19 uhr anfangen (man muss sich ja auch einspielen können usw).

1. Frage: was ist höhere Gewalt. Klar die Überschwemmung ist der Klassiker. Oder auch die Strasse zur Halle hoch ist so vereist, das man mit dem Auto nicht und zu fuss nur mit Unfallgefahr hoch kommt.
Aber was ist wenn jemand die Halle "besetzt" und dich nicht rein lässt. Schonmal erlebt. Du kommst zur Halle um 9.30 Uhr. 10 Uhr sol Spiel sein und jemand hat innen die Hallentür verbarikadiert. Keine Chance von außen zu öffnen. Sind dann irgendwo raus durch den Notausgang und haben den dann zu fallen lassen. Keine Chance da rein zu kommen. Hausmeister hatte da frei. Wurde dann erst Montag vom Hausmeister morgends aufgeschlossen und behoben. Ist das höhere Gewalt?? Hat ja nichts mit Wetter oder so zu tun.
Oder jemand hat Sekundenkleber ins Schloss geschmiert? Oder anderweitig randaliert wurde, dass man nicht spielen kann?
Oder ein paar Hausbesetzer sich da plötzlich "häuslich" eingerichtet haben?

Wie definiert man höhere Gewalt ist da die Frage. Ich würde das zb alles dazu zählen genau wie das Volleyballspiel.
Meine Definition: Irgendwas ungeplantes, dass verhindert das man pünktlich anfängt, was man als Verein nicht beeinflussen kann.
Ich kann die Volleyballer nicht mit legalen Mitteln in dem Moment zwingen die Halle zu verlassen. Was soll man da machen. Polizei rufen. Die sagt dir dann das ist eine privatrechtliche Sache, die sie nicht bewerten können.
Vielleicht hat der Eigentümer (zB die Stadt) auch einen Fehler gemacht und die Halle doppelt vergeben zb den Volleyballern -20 uhr statt bis 18 weil sie TT nicht bedacht haben und denen auch 18-23 Uhr gegeben haben.
Was kann der Verein dafür?

2. Punkt ist: ich weiß garnicht genau wie das ist....wenn das Spiel später anfangen kann sagen wir statt 18.30 dann 19.15 (also mehr als 30 min) und das ist absehbar...muss man dann als Gast (oder auch als Gastgeber) trotzdem spielen unter Protest und dann später das Spiel zugesprochen bekommen oder kann man sagen 31 minuten später ich spiele nicht mehr und gewinnt auf jeden Fall dann kampflos oder kann es dann sogar sein, dass einem vorgeworfen wird, dass man nicht angetreten ist
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #7  
Alt 03.12.2025, 22:18
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AW: Spielbeginn verspätet, weil Halle anderweitig belegt ist.

Das magst du so definieren, aber höhere Gewalt ist die Belegung der Halle durch einen anderen Vereins nicht.
Und das ist auch keine Grauzone in der WO. Für das Spiellokal ist der Heimverein verantworlich und hat es zun den Zeiten, die auch die WO regelt, zu Verfügung zu stellen.

Wikipedia definiert da die höhere Gewalt schon ziemlich gut:
Zitat:
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unabwendbarer Zufall als schadenverursachendes Ereignis einwirkt (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerste, in vernünftiger Weise noch zu erwartende Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können
Das steht übrigens so drin, weil das auch ein juritischer Fachbegriff ist, der klar definiert ist. Mit deiner Auslegung würdest du nicht weit kommen.

Und nocheinmal, man muss überhaupt nicht später spielen, wenn beide Mannschaften spielbereit, also die Mindestanzahl Spieler vorhanden, sind. Dann wird begonnen und wenn dann das Spiellokal nicht zu Verfügung steht, ist es nach WO Pech. Die 30 Miunuten gelten bei einer verspäteten Spielbereitschaft ein Mannschaft, nicht bei einer verspäteten zu Verfügungstellung des Spiellokals.

Geändert von masl83 (03.12.2025 um 22:24 Uhr)
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  #8  
Alt Gestern, 00:39
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Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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AW: Spielbeginn verspätet, weil Halle anderweitig belegt ist.

OK dann halte ich mich an deine Definition.
Beispiel da ist ein Volleyballspiel was nicht wie erwartet früher zuende war sondern länger gedauert hat (warum auch immer ZB weil es zwischendurch einen Stromausfall in der Halle gab oder ein normales Spiel 3 Stunden dauert und auf einmal sind es 5)

1. Konnte der TT Verein das abwenden-nein wenn die sich weigern zu gehen/abzubrechen was soll er dann machen. Er kann die Leute nicht aus der Halle prügeln
2. Ist es ein Zufall. Ja denn normal dauert es nicht solange. Vielleicht ist es schon 100 mal so gut gegangen und zufällig hat es diesmal nicht gereicht.
3. Welche Massnahmen hätte der TT Verein sorgfältiger vorher treffen können.
Er ruft bei der Stadt nochmal einen Tag vorher an und die sagen ihm die Volleyballer sind 18 Uhr raus. Oder : Die Halle steht euch ab 18 Uhr zur Verfügung.
Da sehe ich genau die Punkte deiner Definition erfüllt.

Und zu deinem nicht spielbereit dann gelten die 30 Minuten. Diese Regel hatten wir hier auch mal und da sollte eine 6er Mannschaft die zu Spielbeginn mit 4 Leuten da war dann anfangen (2 hatten eine Panne und sich mittlerweile in ein Taxi gesetzt).

Nach so einem Fall hat dann beim nächsten Mal einer der 4 die Halle wieder verlassen.
Also war man mit 3 nicht spielbereit.

Da kann es zu sehr kuriosen Dingen kommen. ZB das dann Zuschauer die prinzipiell spielberechtigt sind dann als Spieler gerechnet wurden das man spielbereit gewesen wurde, dann aber gesagt wurde. Nein nein die sollen ja garnichts spielen...jaja aber sie könnten also ist man spielbereit....

Die regeln sind immer für bestimmte Fälle sinnvoll gestaltet und gemeint. Dummerweise sind sie dann für Extremfälle/Einzelfälle ungeeignet bzw ungünstig formuliert
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #9  
Alt Gestern, 01:30
ulim ulim ist offline
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AW: Spielbeginn verspätet, weil Halle anderweitig belegt ist.

Es ist halt eine Grauzone, ob der Verein hier mit genügend Puffer geplant hat oder nicht. Uns ist es auch schonmal passiert, dass wir länger als 30 Minuten warten mussten, weil vorher noch eine andere Mannschaft spielt und da viele Matches in den 5. Satz gingen und dazu war es noch ein Jugendspiel, wo bei 8 nicht aufgehört wird, sondern alle Partien ausgetragen werden.

Da war sicherlich nicht mit genügend Puffer geplant worden. Aber das hat der ausrichtende Verein selber eingesehen und es war denen auch echt peinlich. Also haben wir halt gewartet. Wenn man den Eindruck hat hier ist ein ehrlicher Fehler passiert, dann kann man das auch einfach mal akzeptieren. Irgendwann wird uns auch mal ein Fehler passieren. Es darf halt nicht der Eindruck entstehen, dass es mit System so gemacht wird.
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  #10  
Alt Gestern, 01:40
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Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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AW: Spielbeginn verspätet, weil Halle anderweitig belegt ist.

JO das meinte ich mit Grauzone...
Da muss dann wenn wirklich einer Protest einlegt eben der Spruchausschuss oder am Ende ein Sportgericht entscheiden ob es sich um höhere Gewalt handelt oder nicht und dann das auch mal so oder so ausgehen kann je nach "Details"
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