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Themen-Optionen |
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#381
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AW: Doppelte Spielberechtigung für Ligen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga beschlossen
In Hessen versucht man dem Thema mit folgender Regelung Herr zu werden:
Zitat:
https://www.httv.de/news/data/2026/0...-fuer-vereine/ Über die Höhe der genannten Gebühr habe ich keine genauen Informationen, da wird man wohl abwarten müssen, bis die genaue Regelung veröffentlicht wird. |
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#382
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AW: Doppelte Spielberechtigung für Ligen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga beschlossen
Das offensichtliche Problem ist, dass man ja in so einem Fall dann _immer_ einen Spieler mehr in die Mannschaft melden muss. Also führt der "ganz normale Fall", dass jemand aus dem Ausland nach Deutschland zieht, dort in einen Verein eintritt, in einer Mannschaft gemeldet wird und dort auch spielen will, immer dazu, dass die Mannschaft über Sollstärke gemeldet werden muss und sich nun 5 Spieler die Einsätze aufteilen müssen, wenn es vorher bereits 4 echte Stammspieler gab.
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#383
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AW: Doppelte Spielberechtigung für Ligen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga beschlossen
Das war mit "Rattenschwanz" gemeint. Hätte nur gedacht, dass fastest da zuerst drauf anspringt
![]() Die Regelung aus Hessen finde ich übrigens gut.
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Das Scheißhaus war voll! |
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#384
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AW: Doppelte Spielberechtigung für Ligen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga beschlossen
Der hat auch mal eine Pause zum Durchschnaufen verdient.
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#385
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AW: Doppelte Spielberechtigung für Ligen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga beschlossen
Zitat:
Die Gebühren wurden im aktuellen Magazin plopp veröffentlicht: (Seite 17) Zitat:
Es ist auch die Frage, wie das kontrolliert werden soll, da sicherlich viele nicht nachweisen können/wollen, ob eine 2. Spielberechtigung vorliegt. Aber mal schauen, wie das genau umgesetzt werden soll. |
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#386
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AW: Doppelte Spielberechtigung für Ligen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga beschlossen
Folgende Antrag gibt es von Seiten des DTTB beim Bundesrat der am kommenden Wochenende stattfindet.
5. DTTB-Bundesrat Frankfurt, 28.3.2026 Anträge des Ressorts Wettspielordnung Seit Zulassung von Spielberechtigungen im Ausland zusätzlich zu einer in Deutschland vor knapp zwei Jahren verstärkt sich – vor allem in den vier Ligen unterhalb der 3. Bundesliga – der Trend, ausländische Spieler zu melden, die teilweise gar nicht für den Einsatz in Deutschland vorgesehen sind. Da sie von Anfang an Stammspieler sind, „drücken“ sie andere Stammspieler in die nächsttiefere Mannschaft ihres Vereins, die dadurch „künstlich“ verstärkt wird, was zu einer sportlichen Benachteiligung ihrer gegnerischen Vereine führt. Zwar wird der neue Spieler nach einem halben Jahr ohne Spiel Reservespieler, doch dann wird zur Rückrunde ein neuer „Platzhalter“ aus dem Ausland verpflichtet, der für den fortgesetzten Start des eigentlich vierten Spielers in der unteren Mannschaft sorgt. Das DTTB-Ressort WO beobachtet diesen Trend mit Sorge und ist der Ansicht, dass dieser Vorgehensweise Einhalt geboten werden muss. Allein in der Wahl der Mittel dazu konnte innerhalb des Ressorts keine Einigung zwischen zwei alternativen Modellen gefunden werden. Eine Abschaffung der Duldung der parallelen Spielberechtigung im Ausland kommt für das Ressort nicht in Frage. Einer der beiden nachfolgenden Anträge sieht vor, dass in Zukunft jeder neue Spieler, der erstmals eine Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) in Deutschland erwirbt, als Reservespieler eingestuft wird und somit erst einmal nicht zur Sollstärke seiner Mannschaft beiträgt. Er muss sich den Status als Stammspieler erst einmal „verdienen“, indem er nachweist, dass er tatsächlich regelmäßig (dreimal in einer Halbserie) in Deutschland in einer Mannschaft zu spielen bereit ist. Wenn er das getan hat, gilt er fortan als Stammspieler und trägt zur Sollstärke bei. Da wegen des EU-Rechts diese Regelung nicht nur für Ausländer eingeführt werden kann, sind auch deutsche „Anfänger“ betroffen, auch solche in den unteren Mannschaften ihrer Vereine. Da dort jedoch oftmals ohnehin mehr Spieler als notwendig eine Mannschaft bilden und in der untersten Mannschaft zusätzlich die Sollstärke in Bezug auf Stammspieler nicht eingehalten werden muss, wird der Schaden hier als vergleichsweise gering angesehen – im Vergleich zum Nutzen, den diese Regelung in den höheren Spielklassen entfalten kann. Problematisch wird bei diesem Antrag gesehen, dass solche Spieler, die tatsächlich immer spielen wollen und das auch tun, in ihrer ersten Halbserie dennoch nur Reservespieler sind. Der andere Antragsvorschlag sieht vor, den Nicht-Einsatz eines neu gemeldeten Spielers in seiner ersten Halbserie mit einer Ordnungsgebühr zu bestrafen. Diese wird immer dann ausgesprochen, wenn der Spieler in seiner ersten Halbserie den Stammspieler-Status verliert, also nicht auf drei Mannschaftseinsätze kommt. Eine entsprechend hohe Ordnungsgebühr in den hauptsächlich betroffenen Ligen unterhalb der 3. Bundesliga soll dafür sorgen, dass die Vereine sich schon im Voraus gut überlegen, solche Spieler zu verpflichten bzw. zu melden, die letztlich nicht spielen werden, weil sie dann die hohe Ordnungsgebühr bezahlen müssen. In den unteren Spielklassen, wo das Spielen im Ausland und in Deutschland in Beziehung auf „Strohleute“ relativ geringen Schaden anrichtet und etlichen grenznah tätigen Spielern weitere Spielmöglichkeiten ohne Manipulationsabsicht ermöglicht, kann die Ordnungsgebühr entsprechend tief ausfallen. Problematisch wird bei diesem Antrag gesehen, dass er immer erst dann greift, wenn die betreffenden Spieler bereits eine Halbserie lang als „Strohmann“ fungiert haben. Aufgrund der Dringlichkeit der Probleme – die in der kommenden Saison aller Voraussicht nach steigen werden – will das DTTB-Ressort WO die Zeit bis zu seiner planmäßigen Sommersitzung nicht untätig verstreichen lassen, bei der die Anträge zum nächsten Bundestag vorbereitet werden, die dann frühestens zur Spielzeit 2027/28 in Kraft treten können. Wir bitten den Bundesrat um eine parallele Diskussion zu diesen beiden Anträgen in der Hoffnung, dass sich dabei vielleicht eine deutliche Mehrheit für eine der beiden Varianten herausstellt, die dann beim Bundesrat beschlossen und bereits zur kommenden Spielzeit 2026/27 in Kraft treten könnte. Falls das nicht gelingt, wäre dem Ressort dennoch geholfen, ein Meinungsbild über diese beiden Anträge zu erhalten, auch wenn keiner von beiden eine Mehrheit erhalten sollte. ANTRAG Nr. D5 Wettspielordnung H Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb 1.3 Reservespieler 1.3.4 Spieler aller Altersgruppen erhalten automatisch den Status als Reservespieler, wenn für sie erstmalig in Deutschland die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) erteilt wird. Dies gilt nicht für Spieler, die in einer Halbserie die Spielberechtigung für den Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb (SBNM) hatten, die vor der Halbserie liegt, in der in Deutschland erstmals eine Meldung in einer Erwachsenen- bzw. Damen-Mannschaft erfolgt. Der gemäß 1.3.4 erteilte Status als Reservespieler wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wenn der Spieler direkt anschließend in einer Mannschaft in den Bundesligen (einschl. TTBL) gemeldet wird. Inkrafttreten: 1.5.2026 Begründung zur Dringlichkeit Dieser Antrag dürfte tatsächlich die klassischen Kriterien für Dringlichkeit erfüllen. Die Duldung einer aktiv ausgeübten Spielberechtigung im Ausland (fälschlicherweise oft „doppelte Spielberechtigung“ genannt) hat dazu geführt, dass – vor allem in den Mannschaften der 4. bis 7. Liga – zahlreiche Spieler verpflichtet wurden, die – ohne selbst in Deutschland eingesetzt zu werden – nichts weiter zu tun hatten, als einen Platz in der Mannschaftsmeldung der (meistens) 1. Mannschaft ihres Vereins einzunehmen – mit den bekannten Vorteilen für alle unteren Mannschaften ihres Vereins. Es handelt sich um eine immer stärker werdende Entwicklung, die beim letzten Bundestag weder im Ausmaß noch in der derzeitigen Tragweite bekannt sein konnte. Begründung des Antrages Der Antrag nimmt die erstmalige Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) zum Anlass, diese Spieler mit einem Reservevermerk zu versehen. Damit wird die Anzahl der oben genannten „Platzhalter“, die in den letzten Jahren für viel Unmut gesorgt haben, auf jeden Fall reduziert. Zumindest scheidet die Verstärkung unterer Mannschaften nach dem bekannten Muster weitgehend aus. Frankfurt, 19.3.2026 gez. Werner Almesberger ANTRAG Nr. D6 Wettspielordnung H 1.3 Reservespieler 1.3.1 Ein Stammspieler … zum Reservespieler. Ein Stammspieler, dem erstmalig in Deutschland die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) erteilt worden ist, muss in der ersten Halbserie, in der er in einer Mannschaftsmeldung aufgeführt worden ist, an mindestens drei Punktspielen seines Vereins im Einzel teilnehmen. Verstößt er gegen diese Vorgabe und erhält der Spieler deshalb für die kommende Halbserie einen Reservevermerk, wird dieser Verstoß in den Bundesspielklassen gemäß Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB geahndet. Die Verbände dürfen für die Spielklassen ihres Zuständigkeitsbereichs eigene Sanktionen festlegen. Beitrags- und Gebührenordnung Beiträge und Gebühren seitens der Vereine 2.6 Ordnungsgebühren für Stammspieler ohne Mindesteinsätze Ordnungsgebühren für Spieler, denen erstmalig in Deutschland die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) erteilt worden ist und die als Stammspieler nach der ersten Halbserie, in der sie in einer Mannschaftsmeldung aufgeführt worden sind, den Status als Reservespieler erhalten. Dies gilt nicht für Spieler, die in einer Halbserie die Spielberechtigung für den Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb (SBNM) hatten, die vor der Halbserie liegt, in der in Deutschland erstmals eine Meldung in einer Erwachsenen- bzw. Damen-Mannschaft erfolgt. Gebühren (Auszug aus Tabelle auf Seite 3): BL D / 2. BL E / 2. BL D / 3. BL E / 3. BL D: 1.000 € RL E / RL D / OL E / OL D: 750 € Inkrafttreten: sofort Begründung zur Dringlichkeit (siehe oben – identisch zu Antrag D5) Begründung des Antrages Der Antrag nimmt ebenso wie ein paralleler Antrag die erstmalige Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) zum Anlass. Dabei werden keine Maßnahmen im Vorfeld getroffen, sondern erst im Nachgang, denn: Sollten solche Spieler nicht die erforderlichen Einsätze als Stammspieler bestreiten, so ist von einer „Manipulation“ auszugehen, die entsprechend sanktioniert wird. Den Mitgliedsverbänden wird empfohlen, entsprechende Ordnungsgebühren im eigenen Verbandsgebiet zu beschließen, um negative Entwicklungen in den nächstunteren Spielklassen zu verhindern. |
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#387
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AW: Doppelte Spielberechtigung für Ligen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga beschlossen
uuh, Antrag D5 finde ich ganz schwierig.
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#388
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AW: Doppelte Spielberechtigung für Ligen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga beschlossen
Das würde die Gründung neuer Vereine und Manschaften mit ausschließen Spielern die noch nie am Spielbetrieb teilgenommen haben ja komplett ausschließen.
Wenn eine Freizeitgruppe plötzlich sagt sie möchte am Spielbetrieb teilnehmen oder ein Verein hat ein paar neue Anfänger, genug um eine eigene Manschaft zu bilden. Aber dieser Verein hat keine bestehende Manschaft in der untersten Liga, wie sollen dann die Anfänger eine eigene Mannschaft gründen wenn keiner von Ihnen als Stammspieler zählt? |
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#389
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AW: Doppelte Spielberechtigung für Ligen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga beschlossen
In der untersten Mannschaft braucht man keine 4 Stammspieler. Da können auch alle Spieler Reservespieler sein.
Ich finde es auf jeden Fall gut das der DTTB sich dem Thema annimmt und schon konkrete Vorschläge für den Bundesrat erstellt hat. Ich bin gespannt ob einer der beiden Vorschläge angenommen wird. Ich finde D5 besser und leichter umsetzbar als D6.
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ANDRO Rasanter R45 2,0 - ANDRO Wanokiwami Midori DEF - ANDRO Chaos OX |
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#390
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AW: Doppelte Spielberechtigung für Ligen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga beschlossen
Vorschlag 2 finde ich hier absolut sinnvoll und unkritisch für Vereine mit ehrlichen Absichten. Ein Spieler aus dem Ausland der als Stammspieler verpflichtet wird um dann nie zu spielen, hierfür abschreckend hohe Ordnungsstrafen in den hohen Ligen einzustellen ist eine gute Idee.
Ich würde hier vielleicht noch den Passus insoweit modifizieren das der verpflichtende Verein die Möglichkeit hat zu wählen, den verpflichteten Spieler als Stamm oder aber als Reserve zu melden, wo er im zweiten Fall dann nicht zur Soll-Stärke beiträgt und ein Runtermelden von eigentlichen Stammspielern in eine tiefere Mannschaft verhindert. |
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