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Teilnahmeverzicht bei 2. Entscheidungsrunde
Kennt sich jemand hier mit den genauen Regelungen, inbesondere in Sachen Ordnungsstrafen, bei Nicht-Teilnahme an den 2. Aufstiegsentscheidungsrunden bei Erwachsenen bzw. der Jugend aus?
Ganz klar ist natürlich, dass bei Nicht-Teilnhame ohne frühzeitige Verzichtsmeldung eine Ordnungsstrafe erhoben werden muss. Ist aber ein (rechtzeitig gemeldeter) Teilnahmeverzicht straffrei möglich? Nach meinen Informationen wird bei den Herren/Damen in diesem Fall keine Strafgebühr erhoben. Konkret bezieht sich mein Interesse auf die VL-Aufstiegsqualifikation der Jungen. Dort sind laut WTTV-Seite zur Runde der Gruppendritten der 1. Qualirunde von 8 Mannschaften fünf nicht angetreten - offenbar wegen der quasi nicht vorhandenen Qualifikationschance und der für die meisten Vereine großen Anreiseentfernung. Auch unser Verein hatte vorab den Teilnahmeverzicht erklärt. Irritiert hat mich zum einen die Information seitens des WTTV, dass Nicht-Antreten mit 50 EUR Strafe geahndet wird, wobei nicht klar wurde, ob zwischen Verzicht/unentschuldigtem Fernbleiben unterschieden wird. Zum anderen auch die Tatsache, dass die Mannschaften auf der WTTV-Seite nun als "nicht angetreten" aufgeführt sind, wohingegen bei Damen/Herren in entsprechenden Fällen von "Teilnahmeverzicht" die Rede ist und auch bein den Mädchen die Formulierung "... hat auf die Teilnahme verzichtet" gewählt wurde. |
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