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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Geschenkte Spiele! Zählen sie?
Ich hab eine Regelfrage.
Bei einem Punktspiel in der Regionalliga habe konnte ich krankheitsbedingt meine beiden Spiele nicht machen. Vor dem ersten Spiel bin ich zum Schiri gegangen und habe ihn gefragt, ob ich in die Box muss und meinem Gegner die Hand geben muss. Er meinte nein, ich habe es mir gemerkt. So zählt dieses Spiel also wie gespielt und geht drei mal 0 in die Wertung. Bein 2 Spiel wollte ich es dann versuchen zu spielen, aber zu meinem entsetzen durfte ich nicht mehr spielen. Ich war ja im ersten Spiel nicht angetreten. Das stimmt ja aber nicht so, denn ich habe es dem Schiri ja gesagt. Der Gegner protestierte und wollte nun nicht gegen mich spielen. Das Ergebnis war, dass ich nicht mehr an den Tisch durfte. Die beiden Mannschaftsführer und der Schiri meinten das sollen die Spieler ausmachen. Natürlich wollte mein Gegner nicht. Die Spiele wurden beide gegen mich gewertet und tauchen auch in der Bilanz aus. ´Wie ist eure meinung und was kann ich dagegen machen? Viele Grüsse |
#2
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Also beim BL-Spiel Jülich : Gönnern hat Saive sein 1. Einzel nach 2 Sätzen verletzungsbedingt aufgegeben, ist aber zum 2. Einzel wieder angetreten.
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#3
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Re: Geschenkte Spiele! Zählen sie?
Zitat:
In Zukunft an den Tisch gehen Aufschlag machen, abbrechen und Hand geben, dann kann man zum zweiten Spiel auch wieder ran. |
#4
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Rein rechtlich gesehen, spricht nichts dagegen das du das 2. Einzel hättest Spielen dürfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Regel gibt, die so etwas vorschreibt. Das wäre ja das gleiche, wenn ich im ersten Spiel umknicke und deswegen nicht mehr weiterspielen kann. Dann hab ich vielleicht 1 oder 2 Stunden zu meinem nächsten Einzel zeit um den Fuss zu behandeln und zu tapen. Dann darf man ja auch ganz normal weiterspielen.
War es bei dir ein entscheidenes Einzel??? Wenn nicht, würde ich mir da sonst keine weiteren Gedanken machen. Sch ![]() Sollte das Spiel aber ein entscheidens gewesen sein und es geht bei euch noch möglicherweise um auf- oder abstieg, hätte ich Protest eingelegt. Soweit ich weis, ist das bei uns in Bayern nur maximal bis 48 Stunden nach Spielende möglich, sonst zählt der Protest nicht mehr. Und ich denke mal, dass du das Spiel am Freitag hattest, dann ist es mit dem Protest wahrscheinlich eh schon zu spät. Gruß Sonic83 |
#5
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dadurch das Du im ersten Einzel keinen Ball gespielt hast, durftest Du auch im 2. nicht antreten. Hättest Du auch nur einen Ball gespielt und dann aufgegeben, hättest Du spielen dürfen.
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T.K. also known as pingpongpapst |
#6
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hi,
ich bin mir ziemlich sicher, dass du hättest spielen dürfen. die begründung, du hättest im ersten einzel keinen schlag gemacht, hat damit nichts zu tun, da man keinen kompletten mannschaftskampf aufgeben kann, sondern nur einzelne spiele (du hast aber das erste spiel genau genommen nicht aufgegeben, sondern bist gar nicht angetreten, als wärst du nicht da). eine mannschaft darf einen spieler aber auch aufstellen, der gar nicht anwesend ist, nur in der erwartung, dass dieser noch erscheint. wenn er dann erst vor seinem zweiten einzel erscheint, darf er noch spielen. die sache mit dem "einen ball spielen" ist aber trotzdem auch bei einer verletzung wichtig. in einigen verbänden, z.b. im wttv, gilt ein spieler nur als am mannschaftskampf mitwirkender spieler (nur solche dürfen aufgestellt werden), wenn er mindestens einen ball gespielt hat. ansonsten wird der mannschaftskampf, wenn der spieler an 1-5 gemeldet ist, wegen nicht-aufrückens mit 9:0 für den gegner gewertet. generell empfehle ich bei solchen streitfällen einen sofortigen protest auf dem spielbericht. selbst wenn ein osr anwesend war, kann dieser erfolg haben, da dies keine tatsachenentscheidung war, wie von ttfan behauptet, sondern eine falsche regelauslegung (sofern sie falsch war ![]() gruß. |
#7
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bin der gleiche Meinung wie Edwin, man kann es dir nicht verweigern, nur das zweite Doppel zu spielen. Wenn Du erst nach deinem ersten Einzelaufruf in der Halle gewesen wärst, hättest Du das zweite ja auch spielen dürfen.
Vielleicht hätte man sich über unsportliches Verhalten unterhalten können, anwesend zu sein und taktisch ein Spiel zu schenken, aber das Spiel hätte stattfinden müssen. Ergänzung des TTVR zur WO D1.? ...Dies gilt auch, wenn ein zur Begrüßung anwesender Spieler nicht mindestens zu einem seiner beiden Einzelspiele angetreten ist... (hier gehts um Spiel verloren wegen Falschaufstellung) Es steht also da, daß man anwesend und aufgestellt zu mindestens einem Spiel antreten muss. Das kann also auch erst das zweite sein!!! Zudem sollte man die Vereinbarung am Anfang schon als zum ersten Spiel angetreten werten, deswegen hast Du ja schliesslich gefragt. Alles Korinthenkacker!!! und noch nicht mal Ahnung |
#8
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Hallo,
danke erst mal für die Zuschriften. Es war kein unwichtiges Spiel. Es ging für uns um den 2. Platz und wir haben 9:7 verloren. Desweiteren ist es nicht gut für die Bilanz, da ich jetzt wahrscheinlich wechseln muss. Wir haben auf dem Zählbogen einen Vermerk gemacht. Darin steht, dass ich spielen wollte und und mein Gegner nicht. Wer entscheidet denn nun solche Sachen. Kann man da wem beim DTTB konsultieren? Gruss |
#9
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Erstmal müsste der Staffelleiter von sich aus drauf reagieren und dein Spiel 3:0, 1:0 für Dich werten, somit 8:8 Endergebnis. Denn wir haben ja alle keine Regel für die Vorgehensweise eurer Gegner und sehen Dich im Recht (Spielverweigerung des Gegners).
Hängt euch sofort dahinter, um von dem Staffelleiter eine Entscheidung zu erfahren, alles weitere erst dann. Ich würde den nicht übergehen! Bitte gib uns mal ne Rückmeldung, wie da entschieden wurde. |
#10
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Ganz vergessen: wenn euer Gegner Recht kriegt haben die doch wahrscheinlich sogar 9:0 gewonnen, wegen falscher Mannschaftsaufstellung (nicht aufgerückt)
@ Thorsten Kleinert mit welcher Regel bgründest Du deine Aussage, daß er zum zweiten Spiel nicht mehr antreten durfte? |
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