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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 18.04.2002, 11:44
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Benjamin Benjamin ist offline
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Eine Frage der Noppen

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Regelfrage, die mich als „Langnoppe“ besonders interessiert.
Um die Zulassung für einen Belag zu bekommen, muss der Hersteller ein Probexemplar an die Materialkommission der ITTF senden. Dort wird der Belag auf Regelkonformität überprüft (Aspect Ration, Noppengeometrie, Gesamtdicke usw.). Wenn dies alle in Ordnung ist und der Hersteller die Lizenzgebühren für diesen Belag gezahlt hat erhält er die Zulassung der ITTF für den Spielbetrieb.
Ist das bis hierhin richtig?

Wenn ja, dürfte doch auch nur diese Version die bei der ITTF vorliegt die Zulassung haben. Oder?
Oder bekommt nicht ein Belag die Zulassung, sondern der Belagsname.
Denn z.B. den Donic Piranja II gibt es in 3 verschiedenen Varianten, die aber alle den gleichen Namen haben.
  • Den Donic Pirnaja II ( der mit den teinharten total unflexiblen Noppen (glatt), der schnell wieder vom Markt genommen wurde
  • Den Donic Pirnaja II Original (wobei das Original nur auf der Verpackung steht, auf dem Belag steht Piranja II..., der sehr gefährlich war und aus weichen, an den Noppenköpfen glatten Noppen bestand (wurde aber vor ca. 1,5 Jahren vom Markt genommen)
  • Den Donic Piranja II original neue Auflage (bei dem aber wieder nicht original auf dem Belag steht sondern nur Pirnaja II. – Der ist aber wieder andres als der Piranja II Origianl von vor 1,5 Jahren.

Wenn meine obigen Punkte richtig sind, dürfte das doch nicht möglich sein. Es dürfte doch eigentlich nur eine Version geben, oder?

Das gleiche gilt doch dann auch für z.B. den 837 Premium. Dort steht auch nie Premium drauf sondern einfach nur 837. Den gibt’s aber auch in zig verschiedenen Varianten (glatt, griffg, glatt geriffelt, griffig geriffelt usw.)

Das gleiche beim Palio. Den gibt’s in der blue edition und in der yellow edition.

So, aber jetzt wird’s spannend. Wie ist das dann beim Virus 2?
Diesen Belag gibt es zwar nur in einer Variante und unterscheidet sich vom Virus schon alleine durch die unterschiedliche Bezeichnung. Also alles bis dahin korrekt.
Jetzt gibt es aber bei diesem Belag die Möglichkeit das Ding unterschiedlich aufzukleben.
Damit hätte man doch dann wieder zwei verschiedene lange Noppen, oder?

Jetzt werden sicherlich wieder einige Noppenspieler kommen und sich beschweren, wir sollten über dieses Thema bloss nicht reden, damit uns nicht schon wieder die guten Noppen verboten werden.

Aber Tischtennis hat nun mal den Ruf eine faire Sportart zu sein. Den möchte ich eigentlich nicht verderben. Ich spiele lieber mit erlaubtem und unzweifelhaftem Material und verliere, als mit Gemogel oder zweifelhaftem Material zu gewinnen.
Wenn Noppen also verboten werden sollten, fände ich das auch sehr schade und auch schwachsinnig, es wäre mir aber immer noch lieber als mit „nicht ganz astreinem Material“ zu spielen.

Wie seht Ihr das? Und was könnt Ihr mir bezüglich der Regeln sagen?

Grüße
Benjamin
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ich habs versucht, aber ich bin einfach zu schlecht um ohne lange noppen zu gewinnen...

Geändert von Benjamin (18.04.2002 um 11:55 Uhr)
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  #2  
Alt 18.04.2002, 12:57
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Eigentlich habe ich keine Ahnung von "Nopen" () - spiele was vernünftiges - will aber trotzdem meinen Senf dazu geben. Allerdings wüßte ich gerne, worin denn die zwei verschiedenen Klebemöglichkeiten bestehen :confused:
Also: Wenn der Belag ausdrücklich mit dieser Möglichkeit der ITTF vorgelegt wird, und die ITTF absegnet -dann ist diese Möglichkeit für mich auch abgesegnet. Für mich ist das ein Fall, wie der Banda Quattro. Gab's (gibt's den eigentlich noch?) Ende der 80er/Anfang90er Jahre und konnte offensiv-orientiert oder kontroll-orientiert gepappt werden. Was soll also dagegen sprechen - außer, das der Gegner nicht weiß (oder erkennen kann), wie die taktische Ausrichtung des Gegners ist. Regeltechnisch bin ich bis in diese Höhen leider nicht bewandert

Gruß
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  #3  
Alt 18.04.2002, 13:10
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Hi !

Interessanter Beitrag, Benjamin :-).
Leider weiß ich auch nicht, wie da zu verfahren ist.

Aber ich kann noch ein weiteres Beispiel nennen: den Friendship 837 gab´s bereits vor der "Noppenreform", durch die die Noppengeometrie neu festgelegt wurde. Allerdings entsprach der "alte" 837 nun offenbar nicht mehr den Reformregeln, so daß der Belag modifiziert werden mußte. Allerdings wurde nicht - wie das z.B. beim Feint Long (Feint Long II) der Fall war - der Name des Belages geändert, sondern schlicht und einfach beibehalten.
Wenn man sich nun alte und neue Version anschaut, dann erkennt man im direkten Vergleich recht deutliche Unterschiede (Länge + Breite weichen voneinander ab). Trotzdem kann doch kein Mensch beim Punktspiel vor Ort erkennen, welche 837er-Version der gespielte Belag nun tatsächlich ist.
Ich habe nicht den Hauch einer Ahung, warum völlig unterschiedliche Beläge, wie auch der von Dir genannte Piranja II oder auch der Clou, unter dem gleichen Namen auf den Markt gebracht + genehmigt werden. Dem kann ich geistig nicht folgen. Denn wenn man bestimmte Noppengeometrien nicht weiter zulassen möchte (wie beim alten 837), dann darf man andererseits auch nicht zulassen, daß ein anderer Belag den gleichen Namen erhält. Wer soll denn prüfen können, um welchen Belag es sich handelt ??

Ciao,

Dr.Block
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  #4  
Alt 18.04.2002, 13:31
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noppennorbert kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
@ Benjamin:

Ich denke, der Doktor hat recht.
Zu unterscheiden sind zwei Fälle:

1. Ein Belag wie der Virus II, der als Probeexemplar vorgelegt wird, so genehmigt wird und exakt so produziert in Umlauf gebracht wird.
In diesem Fall werden ja die relevanten Parameter wie aspect ratio, max. Noppenlänge, Anzahl wie cm² etc. überprüft und hier also offensichtlich eingehalten.
Hier kann es ja keinen Unterschied machen, ob Du den dann so oder so rum aufklebst, da die Parameter ja von allen Seiten betrachtet gleich sind.
Theoretisch müßte das auch mit jedem anderen Noppenbelag gehen, das einzige, was logischerweise daran hindert, ist das Fehler der Belagbezeichnung auf verschiedenen Seiten des Belages.

2. Das Beispiel 837 oder auch C8 oder,oder,oder beschreibt die zweite Gruppe von Noppenbelägen:
Ich denke, u.a. aus dem Grund Lizenzgebühren zu sparen, benennen chinesische Firmen mehrere nach hiesigen Maßstäben eben tatsächlich verschiedene Beläge gleich.
Das ist nicht zulässig (genauen Ort dieser Regel kann ich Dir aber nicht nennen, gucke aber nochmalk nach).
Die Konsequenz wäre, dass die ITTF allen Belägen dieser Bezeichnung die Zulassung entziehen müsste und die Chinesen dann eben ihre zig verschiedenen Versionen zur Genehmigung neu vorlegen müssten.
Ob dann alle genehmigt würden - wer weiß.
Eine andere Variante wäre, zur Auflage zu machen, dass die Bezeichnung einer zugelassenen Neuauflage sich eindeutig von der alten unterscheiden müsste (wie bei Feint Long und Feint Long II).

Gruß Tom

P.S.: Ach ja, wer war da noch auf der Suche nach einem ca. 6 Jahre alten 837 .
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  #5  
Alt 18.04.2002, 13:38
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...nur zu "Testzwecken", hehehehe ;-))))
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  #6  
Alt 18.04.2002, 14:04
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Hallo nochmals,
das mit dem Virus sehe ich auch so wie Dr. Block, das fand ich nur eine spannende Sache, sehe dort aber keine Regelschwierigkeiten.
Andres sieht es für mich beim 837, beim Palio beim Piranja, beim Cou usw. aus.
Wenn eigentlich wirklich nur ein Belag die zulassung hat und das wird wohl jeweils der 1.te Belag dieser Serie haben, dind dadurch eigentlich alle anderen "verboten".
Das würde bedeuten, das z.B. der aktuelle Piranja II nicht erlaubt ist, da nur der (schlechte) Piranja II von vor 2 oder 3 Jahren die Zulassung bekommen hat.

So, wenn das alles stimmt, könnte doch ersteinmal jeder Spieler der gegen einen Materialspieler mit einer der Zweifelhaften Noppen (Piranja II, Palio, C8, 837, usw.) spielen muss, Portest einlegen und behaupten der Belag sei verboten.
Das würde doch zu einem riessen Chaos führen.
Kann es sein, dass die ITTF das so einfach übersieht?

Grüße
Benjamin
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  #7  
Alt 18.04.2002, 14:21
the.bakerman the.bakerman ist offline
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Da sieht man doch mal, wie dämlich diese Regeln sind. Vielleicht könnte die ITTF ja künftig alle Schiris mit einem Langnoppen-Musterkoffer, der alle zugelassenen LN-Beläge enthält, ausstatten, damit die vor Ort zuverlässig prüfen können, ob die gespielte Belagsversion zugelassen ist.

Mein Vorschlag: ab in die Tonne mit der Aspect-Ratio und sonstigen Anti-Noppen-Regeln.
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  #8  
Alt 18.04.2002, 14:24
the.bakerman the.bakerman ist offline
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ach so, noch was vergessen:

beim C8 siehts aber eigentlich ein bisschen anders aus: der alte hieß PF4-C8, der neue nur noch C8. Erstaunlicherweise stehen aber beide Beläge auf der aktuellen ITTF-Zulassungsliste.:confused:

Da weis die ITTF wohl auch nicht so genau, was sie da überhaupt so macht.......
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  #9  
Alt 18.04.2002, 14:35
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...andererseits ist das Problem aber nicht unbedingt Langnoppenspezifisch. Ich glaube nämlich nicht, daß (vielleicht ist es aber so ?!) der Yasaka Mark V von vor 30 Jahren mit dem heutigen Mark V identisch ist.
Ich vermute, daß auch andere NI-Beläge im Laufe der Zeit "modifiziert" werden und wurden, so daß sich hier die gleiche Frage wie bei den langen Noppen stellen müßte.
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  #10  
Alt 18.04.2002, 14:55
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Das stimmt!
Ein Sriver von vor 20 Jahren unterscheidet sich von einem von heute deutlich!
Aber die Spieleigenschaften haben sich mit Sicherheit nicht so deutlich verändert! Und dann ist es dort nicht so wie bei einem 837 das die unterschiedlichen Varianten weiter produziert werden.
Zudem haben sich beim Sriver punkte wie Noppengeometrie usw. nicht verändert sondern lediglich die Gummimischung.
Den Schwamm kann man vernachlässigen, da man den so oder so getrennt vom Belag betrachten muss..

Grüße
Benjamin
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