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Fragen zu Änderungen von Vereinssatzungen
Hallo Tischtennis Freaks,
ich habe ein paar Fragen zu Satzungsänderungen in reinen Tischtennisvereinen: 1. a) wenn man durch eine Satzungsänderung den Vorstand verkleinert, sind dann die Vorstandsmitglieder, die noch ein Jahr im Amt sind aus dem Vorstand oder nicht? b) In der Einladung zur Mitgliederversammlung muss man aber auch die Vorstandsämter der alten Satzung die zur Wahl stehen aufführen? Falls der Satzung nicht zugestimmt wird. 2. Gibt der Landesportbund bezüglich Beiträgen und Vorstandsämtern Vorgaben? schon mal Danke im Vorraus |
#2
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AW: Fragen zu Vereinssatzungsänderungen
hallo,
es gibt mindestbeiträge, die der lsb fordert. das bgb sieht keine mindestvorstandsgröße vor, ob der lsb oder eine andere stelle da vorgaben macht, weiß ich nicht. aber präsident, sportwart, kassenwart und geschäftsführer sollten es wohl schon sein. am besten weiß bestimmt der lsb selber bescheid. also einfach mal auf www.wir-im-sport.de bzw. www.vibss.de nachgucken oder beim lsb anrufen. die kennen sich mit vereinsrecht sicher recht gut aus. |
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