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Ausländerregelung - Anwendung beim Handball -
In der Ibbenbürener Volkszeitung stand folgender interessanter Artikel im Lokalsport:
Quote "Keine Angebote mehr von Spielern aus Osteuropa" IBBENBÜREN. Für Hermann Latz, Justiziar beim Deutschen Sportbund (DSB), ist klar: "Die Regel gilt!" Seit Februar dürfen ausländische Berufssportler und -trainer aus Nicht-EU-Ländern nur noch für die ersten Ligen verpflichtet werden - für alle Klassen darunter nicht mehr. Für Hans-Georg Löbbers, Manager beim Handball-Regionalligisten ISV bedeutet das: "Sebastian Mankowski war wohl vorerst der letzte osteuropäische Ausländer, den wir verpflichtet haben. Zumindest so lange, bis Polen in der EU ist." Veränderter Markt Dass sich auf dem Spielermarkt durch diese Neuregelung etwas verändert hat, hat auch Löbbers gemerkt. "Seit Wochen gibt es überhaupt keine Angebote mehr von osteuropäischen Spielern." Er befürchtet allerdings, dass diese ursprünglich zur Förderung des deutschen Sportnachwuchses geplante Regelung ins Leere laufen könnte. "Es wird wohl eher dazu kommen, dass nun die Spieler aus den anderen EU-Ländern auf den deutschen Markt drängen werden." Und auch den Grund dafür glaubt er erkannt zu haben: "In Deutschland wird eben immer noch sehr viel mehr für Spieler bezahlt, als in anderen Ländern." Für die ISV noch auf der Suche nach Verstärkungen, hat er sein Augenmerk nun gen Norden gerichtet: "in Dänemark sehen wir uns um", sagt Löbbers. Doch nicht nur für Löbbers und die ISV hat diese Regelung Auswirkungen, sondern wohl auch für Sebastian Mankowski, polnischer Ex-Nationalspieler in Diensten der Schwarz-Weißen. Wohl darf er seinen Vertrag bei der ISV verlängern - für bestehende Arbeitsverhältnisse besteht da ein Schutz - will er sich aber einen neuen Verein in Deutschland suchen, dann kommt für ihn nur die Bundesliga in Frage. Sonst bekomme er keine Aufenthaltsgenehmigung, sagt DSB-Justiziar Latz. "Will man als Verein einen Profi aus einem Nicht-EU-Land verpflichten, muss man verschiedene Voraussetzungen erfüllen", erklärt Latz weiter. Dazu gehörten ein Mindestgehalt von 2250 Euro und eine sogenannte "sportfachliche Qualifikation" durch den Fachverband (für die ISV beispielsweise der Deutsche Handball Bund) und den DSB. Und der DSB gäbe sein ok nur für die oberste Spielklasse, stellt Latz klar. Dennoch räumt er ein: "wir befinden uns mit dieser Regelung zurzeit noch in einer Art Erprobungsphase." Schwachstellen könne es geben, doch sollte das Zuwanderungsgesetz zum 1. Januar 2003 kommen, dann würden im Rahmen der neuen Gesetzgebung "Erfahrungen eingearbeitet und Schwachstellen repariert" werden, so Latz. Das Spieler über Touristenvisa geholt werden könnten, schließt Latz aus. Das ginge nicht, denn Touristen dürften hier kein Geld verdienen. Der DSB sieht sich gut gerüstet und setzt vor allem auf die Arbeit der Ausländerbehörden, die letztlich über eine Aufenthaltsgenehmigung befinden. Doch gerade da hat Löbbers Bedenken. "Ich habe über Landsleute von Sebastian gehört, dass sie ohne Probleme innerhalb der zweiten Liga gewechselt sind", sagt er. Doch das soll eigentlich nicht mehr gehen. Natürlich könne es sein, dass einige Vereine über einen guten Draht zu den örtlichen Behörden eine Aufenthaltsgenehmigung für Profis erhalten hätten, meint Latz. Hier setzt er auf die Konkurrenz unter den Mannschaften. "Die Gegner werden dann schon hellhörig werden", so Latz, und in der Meisterschaft würde so etwas schnell publik. "Das zu machen ist nicht unser Ding", stellt Löbbers klar. Doch könnte dieses Problem für die ISV schneller aktuell werden als gedacht. Ligakonkurrent SG Wilhelmsburg plant nämlich die Verpflichtung des Litauers Alexandras Getautas vom TSV Bremervörde. "Wir sind uns mit ihm einig, nur wissen wir nicht, ob wir ihn überhaupt verpflichten dürfen", sagt SGW-Manager Jens Rettig. Für ihn ist Getautas einer der Leidtragenden der Neuregelung. Könne er in Wilhelmsburg keinen Kontrakt kriegen, dann wäre er Bremervörde auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, sagt Rettig. "Die könnten mit ihm dann machen, was sie wollen" oder er müsste in die Heimat zurück. Denn ohne Vertrag gibt es keine Aufenthaltsgenehmigung. Die Wilhelmsburger wollen es aber drauf ankommen lassen. Man werde die Spielberechtigung beantragen, so Rettig. "Fall Getautas" Und eine findige Idee hat Hans-Georg Löbbers auch noch parat. Man müsse nur über eine Firmen-Niederlassung im Ausland verfügen. "Will ich dann jemanden für ein Praktikum nach Deutschland holen, bekomme ich problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung. Und die entsprechende Person dürfte dann auch Handball spielen." Für die ISV komme das aber nicht in Frage, denn Löbbers betont: "Grundsätzlich finde ich die neue Regelung gut." mee Quote Ich bin mal gespannt, wie es mit den vielen Wechseln von Spielern aus Osteuropa unterhalb der BL beim TT weitergeht. |
#2
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Re: Ausländerregelung - Anwendung beim Handball -
Zitat:
Danke für Deinen Beitrag. Auch nach meinem Verständnis dürfte aufgrund der neuen Ausländerregelung (die ja vom Innenministerium in Absprache mit dem DSB entwickelt wurde) zum Beispiel kein Chinese, der im Feb. 2002 noch keinen Vertrag/keine Aufenthaltgenehmigung in D hatte, ab 2. BL abwärts hier nicht spielen (Ausnahme Fußball).. Wenn ich mir aber die neue Wechselliste des DTTB anschaue, sehe ich zum Beispiel Chinesen und Japaner, die in Vereine unterhalb der 1. BL wechseln und direkt aus ihrem Heimatland kommen. Oder wenn ich an die vielen Tschechen/Ungarn denke, die hier nach wie vor als Touristen "einfliegen", ihre Spiele machen und tschüss. Allein in der RL kenne ich viele, die Kohle bekommen, in ihrem Pass jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung haben. In beiden Fällen scheint sich der DTTB einen Sch..dreck drum zu kümmern! In einem Punkt allerdings stimme ich mit Dir und dem Juristen nicht überein: Ein zum Beispiel Chinese, der vor dem Februar 2002 eine gültige Aufenthaltsgehmigung für die Serie 2002/2003 hat (also die Spielberechtigung/Arbeitsberechtigung für einen bestimmten Verein, was dann ja auch bei der Aufentshaltsgenehmigung enstprechend im Pass vermerkt ist!), kann meines Erachtens ohne Weiteres nach der Serie 2002/2003 entweder seinen Vertrag beim alten Verein verlängern oder bei einem neuen Verein anheuern. Andernfalls könnte der alte Verein mit ihm ja machen was er will - auch wenn er dort nicht mehr spielen will, müsste er bleiben oder zurück ins Heimatland. Das kann m.E. nicht sein!
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Jeder fängt mal an |
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Re: Re: Ausländerregelung - Anwendung beim Handball -
Zitat:
Es wird ja direkt die Anleitung mit der Auslandsniederlassung gegeben. Ansich sollte es so sein, wie du sagst: wer einmal in Deutschland ist und "Bestandsschutz" geniesst, sollte innerhalb dieses Schutzes auch den Verein wechseln dürfen, solange es direkt für die nächste Saison gilt und der Spieler nicht eine Saison arbeitslos ist oder im Ausland spielt. Andernfalls würde man die Position des Arbeitnehmers ja enorm schwächen, weil er "erpressbar" ist. Aber bei Gesetzen darf man nicht immer mit gesundem Menschenverstand kommen, manchmal ist´s nicht weit genug, manchmal schiessen sie übers Ziel hinaus... Da ich juristisch nicht bewandert bin, werde ich mir das nur ansehen und meinen Teil denken können |
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Habe ich das richtig verstanden:
Berufssportler aus Nicht-EU-Ländern werden also in Deutschland künftig zu Sklaven im goldenen Käfig !?! |
#5
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gegen solche Dinge ist die Ausländerregelung doch ansich Hühnerkacke...
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#6
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Naja ist im Prinzip dasselbe. Nur dass die die schnell genug waren gleichzeitig nen Vorteil und nen Nachteil haben.
Sie dürfen in D arbeiten ... aber sie dürfen sich den Arbeistplatz in D nicht mehr aussuchen, es sei denn erste Liga ... Wenn dann der Verein absteigt können sie entweder bleiben oder wieder zurück in die erste Liga wechseln. Bei der Ausländerregelung darf einer nicht mehr in dem Verein spielen wo er bisher gespielt hat (möglicherweise Jahrelang) weil ein neuer Nicht EU Ausländer verpflichtet wurde .. Beides so gesehen nicht toll. Aber ich denke die Diskussion ist einfach sinnlos
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#7
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Die Diskussion ist deswegen sinnlos, weil sich der DSB und die Innenminister wohl über das Thema unterhalten haben, aber eine entsprechende (und nebenbei gesagt völlig idiotische und weltfremde) Regelung nie in Kraft getreten ist. Dieses Thema ist also vom Tisch, Regelungsbedarf besteht allerdings immer noch.
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#8
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Hermann Latz, Justiziar beim Deutschen Sportbund (DSB), soll laut der IVZ klar gesagt haben: "Die Regel gilt!" Bernd Beringer sagt: "Die Regelung ist nie in Kraft getreten".
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#9
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Zitat:
Ich verstehe das auch nicht mehr! Da ich Bernd Beringer nicht kenne: Ist er Jurist, beim DSB oder beim Innenministerium beschäftigt, Beauftragter für nichtdeutsche Sportler oder was? ![]()
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Jeder fängt mal an |
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