Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Tischtennis allgemein > allgemeines Tischtennis-Forum
Registrieren Hilfe Kalender

allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #31  
Alt 05.09.2007, 11:18
Benutzerbild von Truffel
Truffel Truffel ist offline
Gelegenheits User
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 25.10.2005
Beiträge: 1.754
Truffel befindet sich auf einem absteigenden Ast (Renommeepunkte nur noch im Bereich +10)
AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

Zitat:
Zitat von Picot Beitrag anzeigen
Liebe Forumsgemeinde, folgende Fragestellung:

Wie würdet ihr Verfahren, wenn ein Mannschaftsmitglied (A) ein anderes (B)beschimpft und mit Gewalt droht? (Bsp.: Ich hau´dir in ...)
Solang noch keine Gewalt vorgekommen ist, kann man über die Angelegenheit noch reden.
Wenn so eine Situation dann aber mal eskaliert und es wirklich zu Gewalt kommt, dann ist es zwingend, dass die Mannschaft weiterhin so nicht bestehen kann. (Es ist schon schlimm genug, wenn solche Androhungen zwischen gegnerischen Mannschaften ausgesprochen werden.)

Mich würde aber mal interessieren, wie es zu so einer Androhung kommt? Sportliche/private Gründe?
__________________
Einstein ist tot, Newton ist tot, mir ist auch schon ganz schlecht!
Mit Zitat antworten
  #32  
Alt 05.09.2007, 11:23
henrypijames henrypijames ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 13.06.2004
Beiträge: 4.820
henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

Allein die Androhung von Gewalt ist ein Straftat, insofern finde ich eine abwartende Haltung nicht im Geringsten sinnvoll.
Mit Zitat antworten
  #33  
Alt 05.09.2007, 12:23
karoer karoer ist offline
registrierter Besucher
Junior-Forenmitglied
 
Registriert seit: 19.01.2006
Beiträge: 106
karoer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

allein die Androhung von Gewalt ist noch nicht unbedingt eine Straftat, aber beim Sport absolut nicht zu tolerieren

Geändert von karoer (05.09.2007 um 12:26 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #34  
Alt 05.09.2007, 12:39
henrypijames henrypijames ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 13.06.2004
Beiträge: 4.820
henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

Zitat:
Zitat von karoer Beitrag anzeigen
allein die Androhung von Gewalt ist noch nicht unbedingt eine Straftat, aber beim Sport absolut nicht zu tolerieren
Wie bitte?

Strafgesetzbuch, P. 240 - "Noetigung":

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

[...]
Mit Zitat antworten
  #35  
Alt 05.09.2007, 12:47
hr36 hr36 ist offline
mittlerweile hr ü40...
Forenmitglied
 
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Dortmund
Alter: 56
Beiträge: 230
hr36 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

Die Androhung von körperlicher Gewalt und insbesondere deren Anwendung ist eigentlich in Sportarten zu hause, die einen IQ von unter 85 zwingend voraussetzen. Tischtennis gehört nach meiner Erfahrung (noch) nicht zu dieser Gruppe und sollte dementsprechend auch noch über andere Mittel verfügen...

Denn:
In der Regel läßt sich niemand zu solchen Äußerungen verleiten, ohne vorher ausreichend provoziert worden zu sein, weshalb man hier "die Kirche auch meistens im Dorf lassen" und solche Dinge bei einem Bierchen in Ruhe regeln kann.

Ist dies nicht mehr möglich, ist im Vorfeld meist so viel passiert, das sich sowohl Mannschaft als auch Verein den Vorwurf gefallen lassen müssen, nicht rechtzeitig eingeschritten zu sein.

Nichts desto trotz ist der Spruch "Ich hau' dir in die Fresse" ein absolutes "NO-GO" vor allem unter Mannschaftskollegen (und darüber hinaus auch noch grammatikalisch falsch). Dann doch schon eher: "Ein weiteres derartiges Verhalten deinerseits wird mein Konfliktlösungspotential auf einen Vollkontaktvergleich reduzieren "

Im Ernst: Solche Dinge regelt man am besten intern. Einem Verein, der so etwas jedoch nicht kann oder will, sollte man am besten fernbleiben.
Mit Zitat antworten
  #36  
Alt 05.09.2007, 13:19
karoer karoer ist offline
registrierter Besucher
Junior-Forenmitglied
 
Registriert seit: 19.01.2006
Beiträge: 106
karoer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

§ 241 StGB

I. ..."nötigt"...

d.h. ...A muß wollen, daß B sich auch genötigt fühlt, das zu tun, was A verlangt

II. ..."zu dem angestrebten Zweck"...

d.h., nicht jede Androhung von Gewalt ist gleich Nötigung.

Geändert von karoer (05.09.2007 um 13:27 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #37  
Alt 05.09.2007, 13:35
hr36 hr36 ist offline
mittlerweile hr ü40...
Forenmitglied
 
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Dortmund
Alter: 56
Beiträge: 230
hr36 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

Zitat:
Zitat von henrypijames Beitrag anzeigen
Wie bitte?

Strafgesetzbuch, P. 240 - "Noetigung":

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

[...]

Ich übersetze das mal:

(1) Wer sein Gehirn unter Mißachtung der einstmals demokratisch bereitgestellten Hirnmasse leider nicht rechtswidrig über Jahre hinweg zur Untätigkeit verdammt, wird des öfteren eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen, da er die Kohle für die Geldstrafe nicht aufbringen kann.

(2) Rechtswidrig ist diese Tat leider nicht, da die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck in diesem Fall zwar als verwerflich anzusehen, der Betreffende aber mit seiner Dummheit schon genug gestraft ist.

(3) Der Versuch ist ebenfalls leider nicht strafbar, weil die Kapazitäten im Stafvollzug hierzu erfahrungsgemäß nicht ausreichen würden.

(4) Das Gesetz findet Anwendung auf alle, die Punkt 1-3 nicht verstanden haben.

(5) Dieser Text ist nicht ernstzunehmen, aber
(6) der beschriebene Konfikt sollte sich auch ohne das Strafgesetzbuch lösen lassen
Mit Zitat antworten
  #38  
Alt 05.09.2007, 13:41
karoer karoer ist offline
registrierter Besucher
Junior-Forenmitglied
 
Registriert seit: 19.01.2006
Beiträge: 106
karoer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
:-) AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

Zitat:
Zitat von hr36 Beitrag anzeigen
der beschriebene Konfikt sollte sich auch ohne das Strafgesetzbuch lösen lassen
ah so, du meinst mit einer richtigen "Watschn" für A
Mit Zitat antworten
  #39  
Alt 05.09.2007, 13:53
hr36 hr36 ist offline
mittlerweile hr ü40...
Forenmitglied
 
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Dortmund
Alter: 56
Beiträge: 230
hr36 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

Zitat:
Zitat von karoer Beitrag anzeigen
ah so, du meinst mit einer richtigen "Watschn" für A
Richtig, wobei die "Watschn" allerdings rhetorisch zu verstehen ist. Vielleicht haben aber auch A+B dieselbe verdient - das weiß man erst, wenn man die ganze Geschichte kennt.

A hat allerdings bereits eine Grenze überschritten und sollte sich einfach bei B für diese Entgleisung entschuldigen - und sei es auch nur HIERFÜR.
Mit Zitat antworten
  #40  
Alt 05.09.2007, 18:13
Benutzerbild von Ensdorfer
Ensdorfer Ensdorfer ist offline
-
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 10.04.2007
Ort: Ensdorf
Alter: 55
Beiträge: 1.688
Ensdorfer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Talking AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

Dafür, dass er den Thread veröffentlich hat, hält sich Picot recht bedeckt.....

Was ist denn nun aus der Sache geworden?

Bist Du vielleicht A oder B?

Allgemein glaube ich, kennt man solche Probleme vielleicht aus Schüler- oder Jugendmannschaften, jedoch seltener aus dem Aktivenbereich.....
Da sollte man doch zu einer sachlichen Lösung kommen, ohne das Strafgesetzbuch hinzuzuziehen.....

Solltet Ihr Euch dennoch schlagen und den richtigen Richter erwischen, der Euch auf die Lerch schickt, könnt Ihr (A und B) dort gemeinsam in der Gefängnismannschaft auf der Jagd nach Punkten an den Tisch gehen.....
__________________
Bunt ist das Dasein.....

V.G.
Karsten
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:26 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77