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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
#31
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AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?
Zitat:
Wenn so eine Situation dann aber mal eskaliert und es wirklich zu Gewalt kommt, dann ist es zwingend, dass die Mannschaft weiterhin so nicht bestehen kann. (Es ist schon schlimm genug, wenn solche Androhungen zwischen gegnerischen Mannschaften ausgesprochen werden.) Mich würde aber mal interessieren, wie es zu so einer Androhung kommt? Sportliche/private Gründe?
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Einstein ist tot, Newton ist tot, mir ist auch schon ganz schlecht!
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#32
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AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?
Allein die Androhung von Gewalt ist ein Straftat, insofern finde ich eine abwartende Haltung nicht im Geringsten sinnvoll.
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#33
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AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?
allein die Androhung von Gewalt ist noch nicht unbedingt eine Straftat, aber beim Sport absolut nicht zu tolerieren
Geändert von karoer (05.09.2007 um 12:26 Uhr) |
#34
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AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?
Zitat:
Strafgesetzbuch, P. 240 - "Noetigung": (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. [...] |
#35
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AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?
Die Androhung von körperlicher Gewalt und insbesondere deren Anwendung ist eigentlich in Sportarten zu hause, die einen IQ von unter 85 zwingend voraussetzen. Tischtennis gehört nach meiner Erfahrung (noch) nicht zu dieser Gruppe und sollte dementsprechend auch noch über andere Mittel verfügen...
Denn: In der Regel läßt sich niemand zu solchen Äußerungen verleiten, ohne vorher ausreichend provoziert worden zu sein, weshalb man hier "die Kirche auch meistens im Dorf lassen" und solche Dinge bei einem Bierchen in Ruhe regeln kann. Ist dies nicht mehr möglich, ist im Vorfeld meist so viel passiert, das sich sowohl Mannschaft als auch Verein den Vorwurf gefallen lassen müssen, nicht rechtzeitig eingeschritten zu sein. Nichts desto trotz ist der Spruch "Ich hau' dir in die Fresse" ein absolutes "NO-GO" vor allem unter Mannschaftskollegen (und darüber hinaus auch noch grammatikalisch falsch). Dann doch schon eher: "Ein weiteres derartiges Verhalten deinerseits wird mein Konfliktlösungspotential auf einen Vollkontaktvergleich reduzieren " Im Ernst: Solche Dinge regelt man am besten intern. Einem Verein, der so etwas jedoch nicht kann oder will, sollte man am besten fernbleiben.
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#36
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AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?
§ 241 StGB
I. ..."nötigt"... d.h. ...A muß wollen, daß B sich auch genötigt fühlt, das zu tun, was A verlangt II. ..."zu dem angestrebten Zweck"... d.h., nicht jede Androhung von Gewalt ist gleich Nötigung. Geändert von karoer (05.09.2007 um 13:27 Uhr) |
#37
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AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?
Zitat:
Ich übersetze das mal: (1) Wer sein Gehirn unter Mißachtung der einstmals demokratisch bereitgestellten Hirnmasse leider nicht rechtswidrig über Jahre hinweg zur Untätigkeit verdammt, wird des öfteren eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen, da er die Kohle für die Geldstrafe nicht aufbringen kann. (2) Rechtswidrig ist diese Tat leider nicht, da die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck in diesem Fall zwar als verwerflich anzusehen, der Betreffende aber mit seiner Dummheit schon genug gestraft ist. (3) Der Versuch ist ebenfalls leider nicht strafbar, weil die Kapazitäten im Stafvollzug hierzu erfahrungsgemäß nicht ausreichen würden. (4) Das Gesetz findet Anwendung auf alle, die Punkt 1-3 nicht verstanden haben. (5) Dieser Text ist nicht ernstzunehmen, aber (6) der beschriebene Konfikt sollte sich auch ohne das Strafgesetzbuch lösen lassen
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#38
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AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?
ah so, du meinst mit einer richtigen "Watschn" für A
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#39
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AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?
Richtig, wobei die "Watschn" allerdings rhetorisch zu verstehen ist. Vielleicht haben aber auch A+B dieselbe verdient - das weiß man erst, wenn man die ganze Geschichte kennt.
A hat allerdings bereits eine Grenze überschritten und sollte sich einfach bei B für diese Entgleisung entschuldigen - und sei es auch nur HIERFÜR.
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#40
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AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?
Dafür, dass er den Thread veröffentlich hat, hält sich Picot recht bedeckt.....
Was ist denn nun aus der Sache geworden? Bist Du vielleicht A oder B? Allgemein glaube ich, kennt man solche Probleme vielleicht aus Schüler- oder Jugendmannschaften, jedoch seltener aus dem Aktivenbereich..... Da sollte man doch zu einer sachlichen Lösung kommen, ohne das Strafgesetzbuch hinzuzuziehen..... Solltet Ihr Euch dennoch schlagen und den richtigen Richter erwischen, der Euch auf die Lerch schickt, könnt Ihr (A und B) dort gemeinsam in der Gefängnismannschaft auf der Jagd nach Punkten an den Tisch gehen.....
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Bunt ist das Dasein..... V.G. Karsten |
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