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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#101
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Zitat:
Also, das BoD kann tatsächlich einem Belag unter Umständen die Zulassung entziehen, bloß nicht mit der Begründung "der hat eine regelkonforme Eigenschaft". Deshalb wäre es regelwidrig gewesen, den GLN die Zulassung zu entziehen, nur weil sie GLN sind, weil ihr "GLN sein" vollkommen regelkonform war, das wiederum, weil es in den Regeln keine Einschränkung für Reibung gab. Also, keine Chance für"schädlich für den Sport" Klausel in diesem Fall. |
#102
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Ihr seid süß! Ich weiß, was verboten ist, und so geht es fast allen anderen TT-Spielern auch.
"Das geht nicht, weil eine regelkonforme Eigenschaft des Belages nicht "schädlich für den Sport" ist, weil sie eben von den Regeln erlaubt ist und damit vom Regelgeber erwünscht ist." Und so ein wirres Gezwurbsel könnte ja nicht mal meinem kleinen Hirn entspringen. Merke: 'weil' und 'weil' in einem Satz ist ...unklug... |
#103
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Zitat:
Mir bleibt nur zu hoffen, dass die logische Kette doch verständlich war. |
#104
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Nee, Deiner Logik kann zumindest ich nicht folgen - ich gebe es aber dann an dieser Stelle auch auf. Mit Setz-It bin ich auf einen Nenner gekommen, mit Dir wird das wohl kaum klappen.
Nur eins noch: Nicht alle Regeln erfüllen das vom Regelgeber gewünschte Ziel, manche sind auch kontraproduktiv. Und nach Deiner Lesart kann ja ein regelkonformer Belag ja nicht schädlich für den Sport sein. Eigentlich könnte man den Passus ja auch gleich weglassen... eigentlich bräuchte man auch keine Zulassung, denn die drei regeln zu Belägen kann man als Laie auch noch gut beurteilen... |
#105
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Zitat:
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#106
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Ja, ich habe auch gedacht, dass wir durch sind. Falls es nur ein Problem mit Mightys Formulierung ist, könnte man es vielleicht auch so formulieren:
Wenn ein bestimmtes Material oder ein Verhalten zu einem bestimmten Zeitpunkt den Regeln entspricht oder entsprochen hat, kann es nicht schädlich für den Sport sein, da die Regeln definieren, wie der Sport zu diesem ganz bestimmten Zeitpunkt aussieht/aussehen soll. Wenn sich das nicht mit dem deckt, was man sich für die Zukunft des Sports vorstellt, auch wenn es sich erst später herausstellt, muss man nach dem vereinbarten Verfahren zuerst die Regeln ändern, um anschließend die "Störfaktoren" beseitigen zu können, damit sich der Sport dann so entwickelt, wie man sich das vorstellt. Das ändert nichts daran, dass man sich wohl trotzdem dem gängigen "Regelgefüge" im Spielbetrieb unterordnen wird. Geändert von Setz-It (09.02.2010 um 18:27 Uhr) |
#107
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Wenn man es so sieht, dann sind aber weder die Festlegungen "regelkonform", dass Noppen "im Freifeld" nicht dicker sein dürfen als an der Basis, dass sie nur als zylindrische oder konusförmige Ausformungen zulässig sind, dass das Seitenverhältnis 1,1 nicht überschreiten darf... das sind genau solche Auslegungen, die sich aus der Regel selbst nicht ableiten lassen...
Nirgendwo steht, dass ein "regelkonformer" Belag zwingend vom Equipemnt Committee zugelassen werden muss - wer die GEbühren für den Zulassungsprozess nicht zahlt, fliegt raus. Entsprechend darf der Belag dann nicht gespielt werden. Und wenn er vorher hundertmal zugelassen war... und auch jetzt noch alle SPezifikationen erfüllt... Relevant ist im Endeffekt nur der Teil, dass nach 3.02.01.03 nur zugelassenes Equipment verwendet werden darf, und dieses zugelassene Euipment in der LARC steht... fertig, aus... BTW: Habe noch mal die Regeln gelesen. Das AGM ist lediglich für Änderungen der "Kapitel" 1 und 2 zuständig, alle anderen Änderungen werden durch das BoD beschlossen. Gemäß 3.01.02.07 werden "Equipment specifications" verbindlich durch Technical Leaflets bekannt gegeben, die durch das BoD gebilligt wurden. Die Zulassung oder der Zulassungsentzug erfolgt gemäß dieser Spezifikationen, die wie alle "Regulations" im Kapitel 3 der Hoheit des BoD unterliegen. Geändert von eddie78 (09.02.2010 um 21:24 Uhr) |
#108
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Gebe ich Dir recht, ich hatte es mehr auf den Umweg "Schädlichkeit für den Sport führt zu Verbot von zugelassenem Material, das alle bisherigen Regeln erfüllt hat" bezogen.
Ich finde auch Deinen Verweis auf 3.02.01.03 völlig richtig, Problem beim Wortlaut ist wieder, dass nach den Regeln das BoD über die Authorisierung (wohlgemerkt nicht über deren Rückgängigmachung) entscheidet, und bei erfolgter Authorisierung diese (nur!?) aufheben kann, wenn Material für den Sport schädlich ist, wie auch immer man das objektiv begründen will. Mitnichten ist eine fehlende Entrichtung von Gebühren schädlich für den Sport als solches und darf nach diesen Regeln zum Entzug der Zulassung führen. Zusätzlich zur "schädlich-für-Sport-Regelung" werden in irgendwelchen Ecken außerhalb der Regeln weitere Bedingungen aufgestellt, wie eben die Gebührenordnung. Da wird halt in einer Grauzone agiert, wie ich das sehe. Man kann den Standpunkt einnehmen und sagen, so sehen Liste und Regeln halt aus und ich nehme sie kommentarlos hin, kann man eh nix machen; man kann dagegen lautstark und schriftlich bei den Offiziellen protestieren, wenn man glaubt, dass sie nicht rechtens sind, und man kann es halbgar und inkonsequent am falschen Ort monieren, so wie ich gerade. |
#109
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Naja, wer die Regeln macht oder auslegt (in diesem Fall dann beides) hat halt die Macht.
Wie schon festgestellt, die einzige Möglichkeit, eine Zulassung während der Gültigkeit zu widerrufen, ist für das BoD die Möglichkeit, etwas für "dem Sport abträglich" zu erklären. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die ITTF das nunmal so sieht (warum sonst sollte man GLN verbieten, wenn nicht zur Förderung des Sports?), auch wenn es nirgendwo diese offizielle Begründung gibt (oder ich zu dämlich bin, sie aufzuspüren). DIe Posts von Herrn Sharara im President'S Forum der ITTF legen ja diesen SChluss nur nahe... Davon ab gelten die Zulassungen jeweils ja nur für ein Jahr, das ist wiederum über die Gebührenordnung im TL4 geregelt - möglicherweise war es somit auch gar kein Entzug der Zulassung, sondern einfach ein "Auslaufenlassen" ohne VErlängerung... who knows... SO, jetzt aber genug spekuliert. |
#110
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Wenn jetzt also alles, was unserem Sport schadet laut Regeln verboten werden muss, dann müssen wir zuerst das Präsidium der ITTF verbieten!
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