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  #1111  
Alt 04.09.2020, 10:51
TT Spieler TT Spieler ist offline
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TT Spieler befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von TSV_Christian Beitrag anzeigen
Vielleicht hab ich am gaggo-Beitrag aber auch was falsch verstanden!? Denn noch am 18.08. ist von dir klar zu lesen, dass du gegen die vom DTTB und WTTV eingebrachte Maskenempfehlung bist und dies nur als "Symbol" siehst...eine Einschätzung, mit der ich mich sehr anfreunden konnte. Jetzt sieht es aber im Beitrag so aus, als ob du die Maske als notwendige Maßnahme ansiehst. Woher der plötzliche Sinneswandel? Oder nur unglückliche Formulierung?
-jeder spielt mit dem eigenen Ball
-jeder reist alleine zum Auswärtsspiel an

etc. etc.

Der WTTV empfiehlt andauernd irgendwelche Sachen, und bringt damit alles durcheinander. Leute lesen das und meinen das ist Vorschrift (wird ja auch teilweise vom WTTV so dargestellt).

All die Empfehlungen hätten vom WTTV und DTTB anders dargestellt werden müssen.
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... 9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen: "Du bist nicht verrückt!", ... und die 10te summt die Tetris-Melodie ...
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  #1112  
Alt 04.09.2020, 10:52
TSV_Christian TSV_Christian ist offline
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TSV_Christian trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)TSV_Christian trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Coronavirus im WTTV

Das mit der Maske ist so leider nicht richtig. Wenn im Hygienekonzept der Heim-Mannschaft eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgegeben ist und dieses Konzept mit der zuständigen Kommune vereinbart ist, dann gilt diese Verschärfung für diese Halle bzw. diese Gemeinde! Verschärfungen gegenüber der CoronaSchVO dürfen die Kommunen immer durchsetzen (man könnte dann auf dem Verwaltungsweg dagegen klagen), nur der Verband (DTTB, WTTV, ...) darf das nicht.

Oben wurde mal erwähnt, dass Lockerungen der CoronaSchVO automatisch auch Einfluss auf bestehende Hygienekonzepte haben. Auch das ist richtig - aber der Mund-Nasen-Schutz für Sporthallen war nie Teil der CoronaSchVO und somit handelt es sich hier auch um keine Lockerung, die dann automatisch in Kraft treten würde. Vielmehr war der Mund-Nasen-Schutz immer schon nur dort Pflicht, wo die zuständige Gemeinde das so wollte - und bleibt es auch, solange Verein und Gemeinde sich nicht auf eine Streichung einigen.

Unabhängig davon kannst du natürlich aus gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Mund-Nasenschutz-Pflicht in der entsprechenden Sporthalle beantragen (formlos). Wenn das keine eindeutige Schutzbehauptung ist, dann muss dir Zugang zur Halle gewährt werden, weil das sonst eine Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen bzw. Erkrankungen wäre - das hat das MAGS auch noch mal klar z.B. unter https://landtag.nrw.de/portal/WWW/do...MD17-10726.pdf mitgeteilt.
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  #1113  
Alt 04.09.2020, 10:57
Fussballer Fussballer ist offline
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von TSV_Christian Beitrag anzeigen
Man kann ja auch direkt nach dem eigenen Spiel die Halle verlassen, wenn dort Maskenpflicht besteht und man die Maske verständlicherweise nicht 2 Stunden lang (abzgl. der 20 Minuten an der Platte) tragen möchte. Man kommt dann eben erst zum nächsten Einzel wieder rein und muss die Maske nur ganz kurz für diesen Laufweg aufziehen.
Ich hoffe mal ,das du selber merkst ,was du da tolles schreibst
__________________
]Um zu gewinnen muss man besser sein oder genug Hass aufbauen!!!!!!!!!!
http://tura-bergkamen-tt.de/
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  #1114  
Alt 04.09.2020, 10:58
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von Laney01 Beitrag anzeigen
Dann spielst Du auch mit Straßenschuhen in der Turnhalle der Gastmannschaft nur weil Hallenschuhe laut WO nicht vorgeschrieben sind?
Was ist das denn für eine Aussage?

Über die Wahl der Schuhe steht in der Coronaschutzverordnung nichts, weil nicht relevant.
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  #1115  
Alt 04.09.2020, 11:08
TT Spieler TT Spieler ist offline
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von TSV_Christian Beitrag anzeigen
Oben wurde mal erwähnt, dass Lockerungen der CoronaSchVO automatisch auch Einfluss auf bestehende Hygienekonzepte haben. Auch das ist richtig - aber der Mund-Nasen-Schutz für Sporthallen war nie Teil der CoronaSchVO und somit handelt es sich hier auch um keine Lockerung, die dann automatisch in Kraft treten würde. Vielmehr war der Mund-Nasen-Schutz immer schon nur dort Pflicht, wo die zuständige Gemeinde das so wollte - und bleibt es auch, solange Verein und Gemeinde sich nicht auf eine Streichung einigen.
Christian, hast Du für diese Aussage eine Quelle? Ist das sicher?
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  #1116  
Alt 04.09.2020, 11:35
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von TT Spieler Beitrag anzeigen
Was ist das denn für eine Aussage?

Über die Wahl der Schuhe steht in der Coronaschutzverordnung nichts, weil nicht relevant.
Ganz einfach, wie es Christian schon geschrieben hat, wenn ein Hygienekonzept mit entsprechenden Auflagen (MSN etc) die Grundlage war um in dieser Turnhalle dieser Gemeinde spielen zu dürfen, so wie man halt Hallenschuhe tragen muss um eine Turnhalle nutzen zu dürfen, sollte man sich auch daran halten. Sollte man sich dem entgegenstellen, mit meiner Meinung nach nicht haltbaren Ausreden (ich denke die 30 Sekunden, die ich vielleicht brauche um zu meinem Platz zu kommen, sollte jeder schaffen oder erledigt jemand anders Deine Einkäufe???), dann muss man damit rechnen, dass die Heimmannschaft von ihrem Hausrecht Gebrauch macht!
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  #1117  
Alt 04.09.2020, 12:18
TT Spieler TT Spieler ist offline
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von Laney01 Beitrag anzeigen
Ganz einfach, wie es Christian schon geschrieben hat, wenn ein Hygienekonzept mit entsprechenden Auflagen (MSN etc) die Grundlage war um in dieser Turnhalle dieser Gemeinde spielen zu dürfen, so wie man halt Hallenschuhe tragen muss um eine Turnhalle nutzen zu dürfen, sollte man sich auch daran halten. Sollte man sich dem entgegenstellen, mit meiner Meinung nach nicht haltbaren Ausreden (ich denke die 30 Sekunden, die ich vielleicht brauche um zu meinem Platz zu kommen, sollte jeder schaffen oder erledigt jemand anders Deine Einkäufe???), dann muss man damit rechnen, dass die Heimmannschaft von ihrem Hausrecht Gebrauch macht!
YXCV hat in einem vorherigen Post folgendes geschrieben:

Fakt ist, dass TT-Spieler in einer NRW-Halle weder Abstand noch MNS tragen müssen.
Zuschauer können ebenfalls völlig legitim (wenn freiwillig) in mehreren 10er-Gruppen ohne Abstand und MNS dabei sein.
Lediglich im Flur zur/aus der Halle ist beides für Alle Pflicht.

Funfact: genau wie bei AGB zum Grundgesetz, muss auch das Hygienekonzept nicht erneut eingereichen, wenn sich die CoronaSchVO ändert. Die Anpassung gelten automatisch, sowohl für die Lockerungen als auch Verschärfung.
Ausnahmen sind individuelle Absprachen für die Benutzung von anderen Räumen wie Umkleiden, Duschen und für Bewirtung.
Diese Aussage habe ich direkt von dem für uns zuständigen Odernungsamt und Hygiene-Kontaktperson der Stadtverwaltung.


Da ein zuständiger vom Ordnungsamt diese Aussage getätigt hat, durfte ich davon ausgehen, dass eine im Hygienekonzept verankerte Maskenpflicht durch eine neue Coronaschutzverordnung ausgehebelt wird.

Wenn das, wie Christian es nun schreibt, nicht der Fall ist, da eine Maskenpflicht in der Halle nie Bestandteil einer Coronaschutzverordnung war, dann bin ich vorerst eines besseren belehrt.
Ich werde mich aber nochmal schlau machen was diesbezüglich wirklich Sache ist.

Anders sieht es dann aber wohl bei den Abstandsregeln aus.
Da wird in diesem Fall ein Hygienekonzept sehr wohl von einer neuen Coronaschutzverordnung ausgehebelt. Wir dürfen in Gegners Halle z.B. mit 6 Mann aufeinanderhocken, auch wenn das Hygienekonzept der Heimmannschaft anderes vorgibt.

Was das allerdings mit Hallenschuhen zu tun hat ist mir schleierhaft.
Das hat doch mit den hier vorgetragenen Sachen überhaupt nichts zu tun.

Und natürlich schaffe ich die 30 Sekunden zu meinem Platz.
Es geht hier aber nicht um 30 Sekunden, sondern um den gesamten Zeitraum eines Spiels - also 2-3 Stunden dauerhafte Maskenpflicht.
Und auch das würde ich schaffen, es wäre aber für mich sehr beschwerlich und würde mir daher den gesamten Spaß nehmen.
Und meine Einkäufe schaffe ich auch, ist ja auch um einiges kürzer. Und vor allem kommt man ja dort auch nicht schweißgebadet von der Platte und setzt sich sofort die Maske auf.

Und vom Hausrecht kann natürlich jede Mannschaft gebrauch machen.
Da ich mich aber stets an alle Regeln halte ist das in meinem Fall nicht nötig.

Alles was durch Hygienekonzepte vorgeschrieben ist und nicht durch die Coronaschutzverordnung ausgehebelt wird, werde ich natürlich einhalten.
Ich sehe aber nicht ein als Quertreiber dargestellt zu werden, wenn ich mich nicht an Sachen halte, an die ich mich nicht halten muss.
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  #1118  
Alt 04.09.2020, 13:09
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eingeselleaufderlinie eingeselleaufderlinie ist offline
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AW: Coronavirus im WTTV

FAQ des WTTV:

Frage:Wer muss einen Mund-/Nasenschutz tragen?

Antwort: Die CoronaSchVO des Landes NRW sieht keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-/ Nasenschutzes vor. Wir empfehlen jedoch allen anwesenden Personen (außer den Spielern, die sich jeweils in einem Einzel gegenüberstehen) dringend, einen Mund-/ Nasenschutz zu tragen. Es wird unsererseits gesehen als Zeichen des verantwortungsvollen Umgangs mit dem bekannten Risiko und des Respekts gegenüber den Mitmenschen.

Im Übrigen gelten selbstverständlich die Vorschriften des jeweiligen Sporthallenbetreibers. Dort kann ein Mund-/Nasenschutz durchaus zwingend vorgeschrieben sein
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  #1119  
Alt 04.09.2020, 13:22
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Zitat:
Zitat von eingeselleaufderlinie Beitrag anzeigen
FAQ des WTTV:

Frage:Wer muss einen Mund-/Nasenschutz tragen?

Antwort: Die CoronaSchVO des Landes NRW sieht keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-/ Nasenschutzes vor. Wir empfehlen jedoch allen anwesenden Personen (außer den Spielern, die sich jeweils in einem Einzel gegenüberstehen) dringend, einen Mund-/ Nasenschutz zu tragen. Es wird unsererseits gesehen als Zeichen des verantwortungsvollen Umgangs mit dem bekannten Risiko und des Respekts gegenüber den Mitmenschen.

Im Übrigen gelten selbstverständlich die Vorschriften des jeweiligen Sporthallenbetreibers. Dort kann ein Mund-/Nasenschutz durchaus zwingend vorgeschrieben sein
Das kommt vom WTTV, ist für mich keine verlässliche Quelle.
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  #1120  
Alt 04.09.2020, 13:30
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AW: Coronavirus im WTTV

Reicht § 16 der CoronoSchVO?

Zitat:
Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen widersprechenden und inhaltsgleichen Allgemeinverfügungen der nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden vor. Unbeschadet davon bleiben die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden befugt, im Einzelfall auch über diese Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen anzuordnen. Ausnahmen von Geboten und Verboten dieser Verordnung können die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden nur in den ausdrücklich in dieser Verordnung vorgesehenen Fällen erteilen.
Man kann jetzt also höchstens noch darüber streiten, ob die darüber hinausgehende Schutzmaßnahme gerechtfertigt ist. Dies hat aber ein Verwaltungsgericht festzustellen - einfach mit Bezug auf die CoronaSchVO die Maske nicht tragen ist nicht drin, wenn die Gemeinde das vorgibt.
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