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  #1141  
Alt 19.10.2010, 16:04
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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov

@w_W_
Der DTTB hat die Mühlräder nicht angehalten, das stimmt, er konnte es aber zu diesem Zeitpunkt auch nicht, das hatte sich bei dir so angehört, fall sich das nur reininterpretiert habe - sorry. Erst haben sie das Mühlrad nicht angehalten, es dann aber in letzter Minute doch ein wenig angehoben. Das hast du doch sinngemäß geschrieben?

@Joachim Voigt
Da hast Du völlig recht. Es wird sicherlich auch eine Wichtung der Indizien vorgenommen, allerdings wird es auch eine Art Standardalgorithmus geben, wie in einer bestimmten Situation zu verfahren ist. Zum Beispiel so etwas wie eine Festlegung, dass es bei einem positiven Test generell zur Einleitung eines Verfahrens kommt. Ich denke, dass auch der Dopingcode die Einleitung eines Verfahrens zumindest nahelegt. Ein Freispruch/keine Sperre ist als Ergebnis eines solchen Verfahrens doch auch möglich, woher kommt denn die allgemeine Abneigung gegen eine klärende Instanz bei unklarer Situation?
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  #1142  
Alt 19.10.2010, 16:18
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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov

Zitat:
Zitat von Kirilenko-Fan Beitrag anzeigen
Aber wenn man so will hat es ein Verfahren gegeben, mit Anhoerungen von Experten, Indizienbeweisen, Beteiligung der Nada, mit allem Pipapo.
Nein, das gab es gerade nicht - es gab KEIN Disziplinarverfahren. Zu Dimas These passende Indizien haben in einer Diskussion durch das im Interessenskonflikt befindliche Gremium (DTTB) zu einem Verzicht auf ein solches Verfahren geführt! Alle Sachen, die ins Verfahren gut reingepasst hätten und dort auch für Dimas Entlastung hätten verwendet werden können, sind verwendet worden, um ein solches Verfahren zu verhindern. Ich vermute mal frech, um eine Wartezeit zu vermeiden (schneller Wiedereinsatz von Dima ist wichtiger als reguläres Verfahren und vollständige Aufklärung) und einen ungewissen Verfahrensausgang zu vermeiden ("kein Verfahren=keine Sperre" ist besser als "gut laufendes Verfahren=vielleicht trotzdem geringe Sperre").
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  #1143  
Alt 19.10.2010, 16:23
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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
@w_W_
Der DTTB hat die Mühlräder nicht angehalten, das stimmt, er konnte es aber zu diesem Zeitpunkt auch nicht, das hatte sich bei dir so angehört, fall sich das nur reininterpretiert habe - sorry. Erst haben sie das Mühlrad nicht angehalten, es dann aber in letzter Minute doch ein wenig angehoben. Das hast du doch sinngemäß geschrieben?
Sie haben ihn vor den Mühlrädern festgehalten, weil er eine Haarprobe etc.
hinein geworfen hat. In der Zeit kratzen die Mühlsteine aber mit der Sperre
schon an ihm. Eventuell kamen noch weitere Indizien dazu... jedenfalls hat
dann der DTTB in Zusammenarbeit mit der Nada etc. gesagt: "Von uns aus
muß ich nicht zwischen die Mühlräder und haben sie angehoben, damit er
keine weiteren Beschädigungen davon trägt.
Jetzt kann die WADA aber den Stein noch wieder absenken, wenn ich das
richtig verstanden habe. Begriffe wie "in letzter Minute" oder zu "Unrecht"
finde ich da eigentlich nicht passend.

Die Lösung, wie sie jetzt da steht, ist für alle Beteiligten annehmbar.
Die Dopingverfahren müssen nicht hinterfragt werden.
Ovtcharov darf wieder spielen.
=> alles gut. Eigentlich.
__________________
vG,
. . . wW

--

Geändert von w_W_ (19.10.2010 um 16:40 Uhr)
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  #1144  
Alt 19.10.2010, 16:25
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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov

Zitat:
Zitat von Mike Mistler Beitrag anzeigen
Oh man(n), ist echt anstrengend...ich unterstelle überhaupt nix...aber ich weiss zu 100%, dass kein Mensch ausser DO weiss, ob er schuldig/unschuldig ist!...ich weiss auch nicht, was der Schwachsinn soll, jetzt wieder Materialtuning ins Boot zu holen...das ist doch eine ganz andere Baustelle, oder habe ich was nicht mitbekommen?
Ahm sorry, aber ich habe an dieser Stelle überhaupt nichts vom Materialdoping erzählt. Allerdings ist es gar kein schlechtes Beispiel. Denn es demonstriert, dass DO in diesem Bereich auch schon negativ aufgefallen ist und somit nicht das Unschuldslamm schlechthin so wie er hier zum Teil dargestellt wird. Na ja, und wenn der Weikert sinngemäss von sich gibt, dass es kein Materialdoping gibt bzw. er nichts davon weiss, dann zeigt dies ja nur was für eine perfide Institution der DTTB ist. Somit hat er wohl auch kein Interesse daran, objektiv an das Thema Doping im Tischtennis ranzugehen.
Zitat:
Zitat von Mike Mistler Beitrag anzeigen
...und wie schon einige schlaue Leute hier geschrieben haben: in dem Moment, in dem man(n) den Hintergrund des Testergebnisses hinterfragt, muss man(n) sich zwangsläufig mit Indizien/Wahrscheinlichkeiten etc. auseinandersetzen...schlussendlich kann ein Urteil dann nur auf Basis der Bewertung (u.a. eben auch Wahrscheinlichkeiten) gefällt werden...übrigens IMMER mit der Gewissheit, KEINE 100%ige Trefferquote haben zu können!
Wenn Du mal viel weiter oben nachschaust, dann war ich derjenige der glaube ich als erster explizit darauf verwiesen hat, dass es hier im Wesentlichen nur um Wahrscheinlichkeiten geht. Allerdings sehe ich bei weitem noch nicht den Nachweis erbracht, dass DO mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit unbeabsichtigt die Substanz zu sich genommen hat. Für mich sieht das eher so aus als ob man sich das Ganze gerade so zurecht biegt wie man es braucht.
Mir geht es ehrlich gesagt tierisch auf den Sack, wenn man bei TT-Spielern generell von Gutmenschen ausgeht und Radsportler, Gewichtheber usw. sind in diesem System per definitionem die Bösen.
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  #1145  
Alt 19.10.2010, 16:31
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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Nein, das gab es gerade nicht - es gab KEIN Disziplinarverfahren. .
Bin ueberfragt, bei welcher Institution waere denn so ein Verfahren angesiedelt gewesen? Jedenfalls sehe ich da keine substantiellen Unterschiede, alles wesentliche wurde vorgebracht denke ich.
Der DTTB hat sich die Entscheidung sicher nicht leichtgemacht, alles andere koennte er sich auch gar nicht erlauben. Von daher halte ich die Entscheidung fuer mutig und richtig, zum Wohle eines wie ich denke unschuldigen Sportlers.
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  #1146  
Alt 19.10.2010, 17:05
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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov

Ich habe mal die entsprechende Passage zum Disziplinarverfahren aus dem NADA-CODE kopiert.
Zitat:
ARTIKEL 12 DISZIPLINARVERFAHREN
12.1 Allgemeines
12.1.1 Kommt die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen des Athleten oder der anderen Person
nicht auszuschließen ist, leitet sie bei dem zuständigen Disziplinarorgan ein Disziplinarverfahren ein.

Hier steht nicht "Sie kann es einleiten." sondern "Sie leitet es ein." Eine feste klare Vorgabe. Das ist nicht geschehen. In der konkreten Situation ist ein Verstoß nicht nur nicht auszuschließen, sondern eingetreten (positiver Befund)!
Zitat:
12.1.2K Leitet die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation ein Disziplinarverfahren nicht innerhalb von zwei (2) Monaten ab Kenntnis von einem Von der
Norm abweichenden oder Atypischen Analyseergebnis oder von einem möglichen anderen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen ein, obwohl ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen eines Athleten oder einer anderen Person nicht auszuschließen ist, ist die NADA befugt, selbst ein Disziplinarverfahren bei dem zuständigen Disziplinarorgan einzuleiten oder die Rechtmäßigkeit der Nichteinleitung des Disziplinarverfahrens durch die zuständige Anti-Doping-Organisation vor dem Deutschen Sportschiedsgericht überprüfen zu lassen. Leitet die NADA selbst das Disziplinarverfahren ein, wird sie Partei des Verfahrens. Wird das Deutsche Sportschiedsgericht mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit befasst und stellt fest, dass eine Verfahrenseinleitung zu Unrecht unterblieben ist, leitet die Anti-Doping-Organisation in Anerkennung des Schiedsspruchs das Disziplinarverfahren ein.
Wenn diese Institution damit betraut wird, den Fall zu überprüfen, müsste sie feststellen, dass ein positiver Dopingtest eine Situation ist, in dem ein Verstoß nicht nur nicht auszuschließen, sondern sogar eingetreten ist - ein Verfahren hätte eröffnet werden müssen.
Zitat:
12.1.3 Zuständiges Disziplinarorgan für die Durchführung des Disziplinarverfahrens ist entsprechend der Schiedsvereinbarung zwischen dem Athleten oder der anderen Person und der für das Ergebnismanagement zuständigen Anti-Doping-Organisation das Deutsche Sportschiedsgericht als Erstinstanz oder ein anderes Schiedsgericht, soweit die Schiedsvereinbarung ein solches vorsieht oder das gemäß der Verfahrensordnung der Anti-Doping-Organisation zuständige Organ.
12.1.4 Die NADA ist durch die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation unverzüglich über die Einleitung und das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens oder über die Gründe, warum ein solches nicht eingeleitet oder eingestellt wurde, zu informieren. Auf Anfrage der NADA hat diese ihr über den aktuellen Stand des Disziplinarverfahrens Auskunft zu geben sowie ihr für ihre Tätigkeit relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die NADA hat das Recht, bei einer mündlichen Verhandlung zugegen zu sein. Die NADA ist rechtzeitig unaufgefordert über den Termin zu informieren.
12.2 Verfahrensgrundsätze
12.2.1 Das Disziplinarverfahren wird nach der Verfahrensordnung
des Deutschen Sportschiedsgerichts (www.dis-sportschieds-gericht.de ), des zuständigen Schiedsgerichts oder der Anti-Doping-Organisation durchgeführt.
12.2.2 Insbesondere sind die folgenden Verfahrensgrundsätze zu
beachten:
(a) eine zügige Durchführung des Verfahrens;
(b) eine Besetzung des Disziplinarorgans mit fairen und unparteilichen Personen;

Das war hier nicht der Fall. Die Entscheidung wurde von einer Kommission getroffen, die ein klares Interesse daran hatte, dass es keine Sperre und auch kein Verfahren gibt.

Zitat:
(c) das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen;
(d) das Recht, über den behaupteten Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen angemessen und rechtzeitig informiert zu werden;
(e) das Recht, zu dem Vorwurf des Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen Stellung zu nehmen;
(f) das Recht jeder Partei, Beweismittel vorzubringen, einschließlich des Rechts, Zeugen zu stellen und zu befragen. Dabei können auch telefonische Zeugenaussagen oder schriftliche Beweismittel zugelassen werden;
(g) das Recht auf Hinzuziehung eines Dolmetschers;
(h) eine rechtzeitige, schriftliche und begründete Entscheidung, die insbesondere die Gründe für eine gegebenenfalls verhängte Sperre erläutert.
12.3 Absehen von einer mündlichen Verhandlung
Das Disziplinarorgan kann von einer mündlichen Verhandlung absehen und eine Entscheidung auf der Grundlage eines schriftlichen Verfahrens treffen, wenn der Athlet oder die andere Person, dem/der ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorgeworfen wird, hierzu gegenüber dem Disziplinarorgan schriftlich sein/ihr Einverständnis erklärt hat. Die abschließende Entscheidung über das Absehen von einer mündlichen Verhandlung trifft der Vorsitzende des Disziplinarorgans. Hat der Athlet oder die andere Person, dem/der ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorgeworfen wird, einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gestanden, kann im Wege des
schriftlichen Verfahrens ohne Einverständnis des Athleten oder der anderen Person entschieden werden. Ein Absehen von einer mündlichen Verhandlung ist im Falle der
Säumnis unter den Voraussetzungen des Artikels 12.4 möglich, wenn der Athlet oder die andere Person, dem/der ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorgeworfen wird, in der Aufforderung zur Stellungnahme und in der Ladung auf die Folgen seiner/ihrer Säumnis hingewiesen wurde.
12.4 Säumnis
Säumig ist ein Athlet oder eine andere Person, der/die trotz ordnungsgem ßer
Ladung und eines entsprechenden Hinweises auf diese Folge der Säumnis zu einer mündlichen Verhandlung nicht erscheint oder es unterlässt, sich innerhalb der vom Disziplinarorgan bestimmten Frist zu äußern oder Beweismittel vorzulegen.
Wird die Säumnis nach Überzeugung des Disziplinarorgans genügend
entschuldigt, bleibt sie außer Betracht. Im Falle einer Säumnis kann eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren auf Grundlage der zum vorgesehenen Zeitpunkt der
mündlichen Verhandlung dem Disziplinarorgan vorliegenden Tatsachen
ergehen.
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  #1147  
Alt 19.10.2010, 17:06
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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov

Zitat:
Zitat von w_W_ Beitrag anzeigen
Die Lösung, wie sie jetzt da steht, ist für alle Beteiligten annehmbar.
Die Dopingverfahren müssen nicht hinterfragt werden.
Ovtcharov darf wieder spielen.
=> alles gut. Eigentlich.
Die Dopingverfahren müssen nicht hinterfragt werden, weil es einer glücklicherweise geschafft hat, den Kopf doch aus der Schlinge zu ziehen? Das sehe ich anders.

Außerdem ist Ovtsharov schon alleine durch die Suspendierung bestraft worden. Das aktuelle barbarische Dopingverfahren kennt ja keinen "Verdacht", sondern nur "Verstoß", soviel ich weiß. Dann wird man sofort durch die Suspendierung bestraft. Anders, als Bestrafung, kann ich die Suspendierung, die auch Trainingsbeteiligung mit einschließt nicht betrachten.
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  #1148  
Alt 19.10.2010, 17:13
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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov

Stell es dir einfach als eine Art Qualifikation vor - Sportler, die bestimmte Kriterien nicht erfüllen, sei es eine gelaufene Zeit, eine geworfene Weite, dürfen am Wettkampfbetrieb in einem vorgegebenen Rahmen nicht teilnehmen. In diesem Fall sieht die Regel vor, dass nur Sportler teilnehmen können, die bestimmte Substanzen nicht in ihrem Körper haben. Eine zusätzliche Regel halt. Wer sie nicht einhält, kann nicht teilnehmen. Wer vom Trainer nicht nominiert wir, kann nicht teilnehmen. Wer für eine Sportart zu groß, zu langsam, zu schwer ist - kann ab einem bestimmten Rahmen nicht teilnehmen - aber das ist ja barbarisch - was kann der Sportler dafür, dass er kleinwüchsig ist oder für seine Gewichtsklasse zuviel wiegt?
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  #1149  
Alt 19.10.2010, 17:15
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Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Na ja, und wenn der Weikert sinngemäss von sich gibt, dass es kein Materialdoping gibt bzw. er nichts davon weiss, ...
Nicht nur das, in Wirklichkeit ist es noch viel, viel schlimmer. Es gibt auch solche Sachen nicht, wie Materialverletzung, Materialbeleidigung, Materialvergewaltigung und vor allem Materialmord. Ist es nicht schade? Sonnst könnte man z.B. für Materialmord gleich lebenslänglich kriegen.
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  #1150  
Alt 19.10.2010, 17:17
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@Setz-IT: Vielen Dank fuer deine Muehe


"ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen des Athleten oder der anderen Person
nicht auszuschließen ist"

Das ist dann wohl der Punkt, der DTTB haelt es fuer ausgeschlossen, in Uebereinstimmung mit den angehoerten Experten. Okay, nicht auszuschliessen ist sehr stark und das ist strenggenommen auch in diesem Fall nicht gegeben, ich wuesste aber nicht was Ovtcharov noch mehr vorbringen sollte oder ueberhaupt koennte bzw. wie man dieses ueberhaupt auch nur theoretisch erreichen koennte.
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doping, nada, wada

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