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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#1251
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zwei Nachkommastellen. Damit kriegt man aus vier Messwerten nur Abstufungen von 0,0025 mm.
Zitat:
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#1252
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
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#1253
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
![]() Zitat:
Die angegebenen 4,5 mm Mindestdurchmesser der Messspitze scheint mir aus dem Bauch heraus ausreichend zu sein, damit das "Eindringen" in weiches Holz ausreichend ausgeschlossen werden kann. Kommt halt darauf an mit welcher Kraft auf das Holz eingewirkt wird. Bei harten Materialien wie Metall ist so etwas immer unkritisch. Bei Holz kann es allerdings bei Messungen auf 100stel mm eine erheblich genug verfälschende Rolle spielen. Aber zurück zu den 2,02 mm, die laut HDD zur Unzulässigkeit seines Schlägers führten. Zu Noppengummis ohne Schwamm kann man leider nirgends einen offiziellen Toleranzwert nachlesen. Da sollte man in beiden Fällen - was die offizielle (laut Hersteller) Messungenauigkeit des eingesetzten Messgerätes und was die zulässige Toleranz bei Noppenbelägen ohne Schwamm betrifft - die Spieler nicht im Dunkeln stehen lassen. Aufklärung hat noch nie geschadet. Es hat ja schließlich keiner was zu verbergen und eine möglichst breite Akzeptanz der Messungen scheint mir damit am Ehesten erreicht werden zu können. |
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#1254
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Ich finde es keineswegs lächerlich wenn man wissen will, zu welcher Entscheidung vier Messergbnisse von z.B.: 4,04 mm, 4,03 mm, 4,05 mm und 4,07 mm führt und vor allem, ob diese Entscheidung von allen eingesetzten Schlägerkontrolleuren bzw OSR, die ja für die eigentliche Entscheidung über Schlägerzulässigkeiten richten müssen einheitlich entschieden wird. Gerade bei zugelassenen Noppengummis ohne Schwamm hat ein Spieler ja nicht all zu viele Möglichkeiten auf die Dicke Einfluss zu nehmen.... |
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#1255
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Gegenfrage: wo steht, dass auf 2 Nachkommastellen gerundet wird? Und nicht nach der 2. Nachkommastelle abgeschnitten wird?
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#1256
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Beim Erscheinen der Richtlinien zur Schlägerkontrolle hatte ich keinerlei Befürchtungen. Ich wäre jede Wette eingegangen, dass meine Schläger (wie schon gesagt spiele ich seit jeher mit einem Barnabrettchen und vollkommen unbehandelten KN-OX Belägen) regelkonform seien. Dass es im letzten Jahr Probleme mit der Unebenheit des Holzes gab, konnte ich zumindest theoretisch nachvollziehen, obwohl diese Unebenheit keinerlei Auswirkungen auf mein Spiel hatte und die Messung auf Belagebenheit bei einem Brettchen in meinen Augen unsinnig ist. Dass ich anschließend meinen Ersatzschläger nicht benutzen durfte, weil auf einer Seite drei Buchstaben des Belagnamens nicht lesbar waren, will ich nicht weiter kommentieren. Dass aber nun neu gekaufte, zugelassene, Beläge zu dick sind, brachte das Fass zum Überlaufen, sodass ich den Entschluß fasste, an BM oder WSEM nicht mehr teilzunehemn. Gruss Hdd |
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#1257
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zur Diskussion über den Umgang mit den Messergebnissen 4,0450 und 4,0475: Dies ist, wie ja schon festgestellt wurde, im Technical Leaflet T9 und der deutschen Richtlinie nicht exakt geregelt und damit eher Auslegungssache.
Bei der WM in Rotterdam hat das Racket Control Team (also 3 Kollegen und ich) die Entscheidung getroffen, 4,0475 als noch zulässig zu interpretieren. Begründung: Da die ITTR A4.3 auf nur eine Nachkommastelle abzielt, ist das Messverfahren auf 2 Nachkommastellen nur als Zwischenschritt zu interpretieren, aus dem dann ein endgültiger Wert mit einer Kommastelle entsteht. (Deswegen ist ja auch 4,04 der maximal zulässige Wert - das hat nichts mit einer "Toleranz" von z.B. 1% zu tun.) Dann darf aber durch mehrmaliges Runden dem Spieler kein Nachteil entstehen. Es wird somit direkt von 4,0475 auf eine Stelle gerundet, also 4,0. Der Einwand, dass aus einer Messung mit drei gültigen Ziffern kein Ergebnis mit vier gültigen Ziffern entstehen kann, wurde diskutiert, von uns aber zugunsten der Spieler in dieser Grenzsituation verworfen. Wir haben die Frage dem Materialkomitee der ITTF zur Entscheidung vorgelegt mit der Bitte, sie gelegentlich im T9 zu regeln. Übrigens: Aus dem Grund, dass 4,04 nicht "1% Toleranz" bedeutet, folgt auch, dass bei NA-Belägen ohne Schwamm der maximal zulässig Messwert nicht 2,02 ist sondern 2,04. Ich vermute, bei HDD lagen schlichtweg nicht "2,02" sondern "2,2" mm vor (solche Missverständnisse kommen gelegentlich vor, das ist ja kein Vorwurf).
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www.ittf.com/equipment |
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#1258
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Wenn ich eine Seite vorher lese "Wer sich in einen Grenzbereich begibt...",
kommt mir die Galle hoch. Weniger als gar keinen Schwamm geht ja nicht, entweder der Belag ist regelkonform, dann hat er eine Zulassung, oder er ist nicht zugelassen. Soll die Mikrometerschraube in Zukunft zur Pflichtausrüstung jedes Spielers gehören? Soll man den Händler für die Zulässigkeit des gelieferten Schlägers unterschreiben lassen und ihn bei Nichtzulässigkeit in Regress nehmen? Solange es, wie gesehen und gehört beim Teamworlcup, knallt und die sauberen Sportler Dinger ziehen wie zu besten Frischklebezeiten, ist diese ganze Zehntel- und Hunderstelhaarspalterei völlig krank, scheinheilig und unmoralisch.
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#1259
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Aber vielleicht ist das doch kein so guter Einfall. Viele Kunden sind wahrscheinlich mehr an "grenzwertigen" Belägen interessiert, diese Kunden würden dann vermutlich eher abgeschreckt .
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#1260
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ich hatte mit dem betroffenen Spieler auf dieser bzm gesprochen und da war die Rede von 2,07mm, wobei im Protokoll wohl dann 2,02 stand.
Kann es sich um einen Schreibfehler handeln? Ich vermute (ohne Gewähr), dass die "Toleranz" an dem Tag die war, dass man ihn nach dieser freiwilligen vorabkontrolle nicht mehr zur pflichtkontrolle beordert hat und ihn "in Ruhe" spielen ließ. Generell möchte ich, auch Teilnehmer dieses Turniers, mal eine Lanze für die SR brechen. Man hat in Sachen Kommunikation und außendarstellung deutlich hinzugelernt. Wer bei den freiwilligen Kontrollen war und bestand wurde kaum noch zu den Kontrollen beordert. Wobei ich vermute, dass die SRaT beim Blick auf den Schläger guckten, ob es denn die getesteten Schläger waren, die benutzt wurden. Aufschläge wurden auch recht "kulant" beurteilt (erstmal verwarnung und päpstlicher als der Papst war man auch nicht, sofern echtes "bemühen" um Korrektheit gegeben war). Auch Kinder, die mit neuen Belägen ein paar ppm zuviel hatten, rief man nicht extra zur nochmaligen pflichtkontrolle. Der Umgangston war auch "human". Ob das nun nötig ist in einem verband mit 5 Bezirken, in zweien davon (wo die Geräte sind), so zu kontrollieren und in anderen gar nicht und ob man für so eine kleine Veranstaltung 15-20(?) VSR aufbieten muss, was ja auch alles den Haushalt des Bezirks belastet, steht auf nem anderem Blatt. Auf jeden Fall hat man keinerlei glattnoppen gesehen und geklebt hatte auch niemand (die Geräte waren angekündigt). EIN akteur ist insgesamt einer After-Match-Control zum Opfer gefallen, hatte aber wohl auch nicht die "freiwillige" in Anspruch genommen. Ich war selbst überrascht, dass man sich anscheinend massive Gedanken seitens der sr gemacht hat, wie man das ganze "in Frieden" über die Bühne bringt. Das Gefühl einer "Hexenjagd", wie auf vorangegangenen Veranstaltungen im wttv kam nicht auf. Zudem standen die sr, auch ihr "Vorsitzender", immer für einen Small Talk zur Verfügung, wobei man schon merkte, dass sie um Ruhe bemüht waren! So hat man einen Teamkollegen mit zwei kleinen rissen im tenergy am Rand spielen lassen. Man hat es also nicht "gesucht". |
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