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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1301
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Na wenn für dich jeder Tuner oder jemand, der werksgetunte Beläge nutzt unfair ist, darfst du dir in der Konsequenz ab Oberliga (eher Landesliga...) eigentlich kein Tischtennis mehr angucken...
Bei den Noppen ist klar, dass auch ein blinder mit krückstock die glatten erkennt. Die Frage ist vielmehr die überprüfbarkeit! Es fehlen schlichtweg Messwerte. Klebst oder tunst du und bleibst unter 3ppm ist alles o.k.! Man kann sich sozusagen "an das Limit Wagen". Wo definierst du dies bei Noppen? Wie fest streichst du den Ball drüber? Ganz zart, so dass schon ein alter dtecs durchrasselt oder ganz fest, dass selbst ein superblock noch Widerstand hat? Es fehlt einfach eine messgrundlage! Meiner ansicht nach sind die Schiedsrichter, die ja auch nur das nachplappern können was ihnen in den Schulungen vorgegeben wird, absolut überfordert! Ein ausgebildeter messkontrolleur am minirae kann argumentieren, jemand der über eine noppe rubbelt kann dies im Prinzip nicht! Und korrekt, etliche SR machen diesen Hokuspokus nicht mit und entscheiden im Zweifel für den angeklagten. Kurz zum Fall Celik: Protest, Spieler legt die abgespielte (!!!) noppe vor, wttv staffelleiter erkennt die Spiele ab. Sowohl spruchausschuss als auch verbandsgericht gaben dem Spieler recht! Daraufhin erfand man den Winkelzug der "tatsachenentscheidung" den es in der Form sonst nicht gibt. Ich bin mal gespannt, wie die beiden Proteste in der zweiten Liga Damen und OL Herrn ausgehen. Muss ja vors Bundesgericht. Dann wird sich zeigen ob die "wttv-Praxis" statthaft ist. |
#1302
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Hier sehe ich keine Ausrede mehr, sondern nahezu jeder Spieler steht im Abseits der Illegalität, weil die Regeln derart absurd geworden sind. Wer verdenkt es da den Tunern, dass sie einen kleinen Schritt weitergehen und sich genauso wenig schuldig fühlen wie alle, die ihren Belag reinigen. Normalerweise gibt es nur in Diktaturen Gesetze, die alle unter das Gesetz fallenden Personen ins Unrecht stellen. Mein Fazit: Die Regeln, wie sie in unserem Land ausgelegt werden, sind mittlerweile so unsinnig, dass ich jeden verstehen kann, der ihnen nicht mehr folgen kann und dann auch eigentlich sinnvolle Regeln bricht, solange er nicht erwischt wird. Geändert von Younger Dryas (11.11.2011 um 15:48 Uhr) |
#1303
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Die Frage ist doch vielmehr warum denn der Reiniger nicht mehr zulässig ist.
Ist er es, weil er die Belageigenschaften nachhaltig verändert hat oder weil das seiner Zeit ach so tolle ENEZ-Gerät oder jetzt das bessere RAE auf den Reiniger angesprochen hat und man ihn deshalb vom Markt genommen hat um Fehlinterpretationen der Geräte auszumerzen? Ich glaube nicht, dass der normale (alte) Reiniger von Andro die Beläge auf irgendeine Weise auch nur ansatzweise verändert hat! Es sei denn man hat den Belag über 24 Stunden darin eingelegt . Aber ein kurzes aufsprühen und direktes abwischen wird den Belag nicht verändert haben! Zumindest kann ich es mir absolut nicht vorstellen. Desweiteren besteht da auch glaube ich ein Unterschied zwischen "nicht zugelassen" und "verboten". Das heisst, wenn ich meine Beläge mit altem (nicht zugelassenem) Belagkleber klebe, diesen danach ordentlich ablüften lasse und das RAE-Gerät ihn für "gut" befindet ist der Schläger bei weitem nicht verboten. Grüße
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Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist! Geändert von David V. (11.11.2011 um 16:14 Uhr) |
#1304
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Das wäre traurig, oder etwa nicht Bei uns im Verein (Höchste Spielklasse LL) tuned niemand und es spielt auch niemand mit glatten Noppen. Was ich so an den Wochenenden sehe weist auch darauf hin, dass es eher vereinzelte Ausnahmen sind, die zu solch unfairen Mitteln greifen. Es besteht also noch Hoffnung Geändert von User 17544 (11.11.2011 um 22:47 Uhr) |
#1305
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Wenn hier gegen das Vorgehen des SR Protest eingelegt worden ist, dann bin ich wirklich sehr gespannt auf das Ergebnis. Meiner Ansicht nach ist das nämlich ein Fall, der prototypisch für die gesamte Uneindeutigkeit und auch Lächerlichkeit der Regeln ist! Die Schläger der Spieler werden jedes Wochenende von SR begutachtet und sind bisher (vermutlich) nicht auffällig geworden - jedenfalls hat man davon nichts gehört. Es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass ein Großteil der Spieler auf einmal mit nicht zulässigem Material antritt ausgerechnet immer dann, wenn dieser SR in der Halle ist. Die Spieler haben sicherlich mit dem gleichen Material gespielt, mit dem sie immer spielen und nur dieser eine SR ist auf die Idee gekommen, dass die Schläger nicht zulässig sind. Das sagt doch viel mehr über den SR und über die völlig untauglichen Regeln aus (allen voran die "Regel" der Tatsachenentscheidung) als über die Schläger und die Spieler... Eine Richtlinie besagt doch, dass hier festgelegt wird, wie die SR einen Schläger zu überprüfen haben. Sie müssen sich danach richten. Dies dient doch dazu, ein Standardvorgehen zu etablieren, um zu einheitlichen und nicht willkürlichen Ergebnissen zu kommen. Sind die Regeln eindeutig, werden die SR auch zu den gleichen Ergebnissen kommen. Es kann doch nicht sein, dass alle anderen SR zu dem Ergebnis kommen, die Schläger seien zulässig und ein SR, der womöglich 'nen Knick in der Optik hat, einen solchen Kahlschlag an 2 Wochenenden veranstaltet. Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite! |
#1306
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
So kann Tischtennis (einem OSR) richtig Spaß machen!
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#1307
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
1. Wenn man mit dem Belag etwas macht und er danach immer noch den Regeln entspricht, dann spielt man eben mit einem regelkonformen Belag, also kann eine solche Behandlung niemanden stören. Es geht hier um die Spielregeln, deshalb muss ein regelkonformer Belag selbstverständlich zulässig sein. 2. Wenn der Belag nach der Behandlung nicht mehr den Regeln entspricht, dann ist er nicht mehr zulässig, das ist doch auch selbstverständlich. Diese 2 Punkte bedeuten, dass das mit der "Behandlung" einfach ein toter Regelpunkt ist. Man könnte genauso in die Regeln reinschreiben "du darfst die Regeln nicht verletzen". 3. Es gibt aber noch eine dritte mögliche Interpretation, die allerdings dringend nach dem Zeigen des gestreckten Mittelfingers in Richtung ITTF verlangt, nämlich die (Beispiel): "Du darfst mit einem getuntem Schläger spielen, aber selbst (günstig) tunen darfst du ihn nicht, sondern du musst in (ab Werk getunet, teuer) kaufen. Bzw. wenn die Wirkung nach ein paar Wochen nachlässt, darfst du ihn nicht selbst (günstig) nachtunen, sondern du musst einen neuen (ab Werk getunten, teuer) kaufen." So was hat mit dem Tischtennis nichts mehr zu tun, das ist ein reines Geld-aus-der-Tasche-Ziehen. Wer sich daran hält, ist selber schuld. |
#1308
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Würde man in anderen Sportarten so vorgehen, wäre es genauso schwierig, die Spieler zu verblöden. Der DTTB hat ja sogar mal auf seiner website veröffentlicht, dass man kein Sonnenblumenöl auf seinen Belag machen darf. Wir spielen gemeinsam Klapsmühle... und wer nicht mitspielt ist unfair. Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite! |
#1309
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Es gibt in anderen, vergleichbaren Sportarten ja auch deutlich weniger Dinge an der Ausrüstung, die
a) geregelt und kontrolliert werden b) nach den Regeln als manipuliert gelten können c) durch Reglement Änderungen auf einmal verboten sind d) man überhaupt manipulieren kann e) wo es überhaupt "Sinn" macht diese zu manipulieren Meiner Meinung nach muss es zu 100% nachprüfbare Regelungen geben, ohne Ausnahme, die kostengünstig sind, sehr wenig Zeit in Anspruch nehmen und auch von den Spielern selber überprüft werden können. Wenn das nicht gegeben ist, sollten die entsprechenden Passagen aus dem Reglement entfernt werden oder ausschließlich für den Profi Bereich gelten. |
#1310
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Finde deine Diktaturen Analogie schon etwas komisch. Wenn man deiner Argumentationslinie folgt, dann kannst du es also verstehen wenn Bürger einer Diktatur anfangen andere Bürger umzubringen, nur weil sie generell sowieso "ins Unrecht gestellt werden" ?
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