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#1351
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AW: Coronavirus im WTTV
@Omma
Selbstverständlich kannst du deine Meinung äußern. Wenn dabei aber eindeutig jemand beim selben Streitpunkt im objektiven Unrecht ist, sollte man etwas Lernbereitschaft erwarten können um sich nicht ständig im Kreis zu drehen. Beispiele für deinen Unfug und DrohSzenarien sind u.a. * "WTTV als Ausrichter..." Tatsache: der Verein ist Ausrichter, nicht der Verband. * "WTTV hat Hausrecht..." Tatsache: der Halleneigentümer (Gemeinde) bzw. Besitzer/Nutzer(Verein) hat das Hausrecht, nicht der Verband * "Halle mit Einkaufsläden gleichgesetzt und von Polizeieinsatz gesprochen" Tatsache: beides ist in der CoronaSchVO klar getrennt Dein Unwissen verunsichert nur und interessiert keine Sau. Wenn du Fakten hast, sind diese gern gesehen. Geändert von yxcv (23.09.2020 um 11:26 Uhr) |
#1352
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AW: Coronavirus im WTTV
Nur weil das sprachlich unsauber ist, macht es das nicht zu Unfug. Die Erklärungen dazu habe ich schließlich auch geliefert und bei Nachfragen bzw. Undeutlichkeit erläutert, wie die Aussagen zu verstehen sind. Wo da "Drohszenarien" sind, ist mir immer noch nicht schlüssig. Nur weil du meine Worte von einem Polizeieinsatz, von jemand anderem falsch zitiert, aus dem Zusammenhang reißt, habe ich noch lange kein Drohszenario für irgendwen ersonnen.
So habe ich erklärt, dass der Verband die Rahmenbedingungen und Regeln für den Spielbetrieb vorgibt, also das Recht für ein Meisterschaftsspiel, das ich dann flapsig "Hausrecht" genannt habe. Gleiches gilt für den Begriff "Ausrichter". Den von dir zitierten Satz "Halle mit Einkaufsläden gleichgesetzt und von Polizeieinsatz gesprochen" kommt nicht von mir, sondern entweder von dir oder maninblack, also leg mir bitte keine Worte in den Mund. Wenn dann zitiere doch bitte die richtige Stelle. Dazu nochmal inhaltlich: Da du und andere ja darauf bestehen, dass Zuschauer nicht zur Sportveranstaltung zählen (was dann im Wirkungsbereich des WTTV und dessen Regeln zählen würde), wäre dann nicht die CorSchVO maßgeblich (außerhalb Sport), die die Zusammenkunft von Personen aus mehr als 2 Haushalten untersagt? Schließlich trifft ja dann der Zuschauer auf Personen aus i.d.R. mindestens 12 Haushalten. Er hat also gar nicht dazusein, so erübrigt sich die EMPFEHLUNG der Maske in der CorSchVO. Wenn er aber doch auf einmal dazu zählt, was machen wir dann mit den Regeln zum Spielbetrieb des WTTV? Natürlich hat der Verein in Absprache mit der Kommune dafür zu sorgen, dass, sofern erforderlich, ein ausgearbeitetes Hygieneschutzkonzept die Umsetzung des Mannschaftskampfes nach den Bestimmungen des WTTV ermöglicht. Und jetzt dreh dich nicht wieder im Kreis mit Persönlichkeitsrechten, dein Persönlichkeitsrecht ist es in erster Linie, nicht als Zuschauer oder Spieler an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen. Und dieses von dir subjektiv von dir empfundene "objektive Unrecht" ist eben nicht eindeutig, sonst wären hier nicht von 17 Leuten 25 Seiten Diskussion darüber geführt worden, was jetzt im Zweifel zu beachten ist, welche Regeln gelten und wie mit diesen umgegangen werden muss. Dass meine Meinung dich verunsichert, kann ich nicht ändern, für andere mag es einfach nur eine andere Betrachtungsmöglichkeit darstellen. Soll ab und zu ja auch mal gut tun, die Perspektive zu wechseln.
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#1353
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Ich erwarte eine Gegendarstellung– so etwas ist üblich, wenn es nicht den Tatsachen entspricht oder wird hier von Deiner Seite kein Wert auf Fakten gelegt? Es dürften bei Deiner tt-forum Präsenz 24 Std. ausreichen! |
#1354
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AW: Coronavirus im WTTV
Entschuldige, meinen Einwurf mit dem Verweis auf Hausrecht in Apotheken wurde von TSV Christian aufgegriffen, nicht von dir oder xycv; das "Zitat" von xyvc ist einfach komplett aus der Luft gegriffen.
Was auch immer meine "24 Stunden Präsenz" mit dem Inhalt der Diskussion zu tun hat. Oder ist das etwa wieder ein Scheinargument und ein Versuch meine Person anzugreifen?
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#1355
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AW: Coronavirus im WTTV
Ein Zeitfenster (Frist) zur Gegendarstellung ist üblich – nicht mehr – ist fristgerecht erfolgt.
Jedoch sind Deine „Fakten“ nicht immer korrekt – wurde durch falsche Behauptungen „Zitate“ hier publiziert! |
#1356
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AW: Coronavirus im WTTV
Wenn wir schon beim Richtigstellen sind: Ich habe nicht behauptet, dass du das notwendige Einschreiten der Polizei bei Nicht-Tragen der Maske in Supermärkten usw. mit einer Eingriffsmöglichkeit in Sporthallen gleichgesetzt hättest. Ich habe lediglich bemängelt, dass du den Eingriff der Polizei hier mit dem Hausrecht in Verbindung bringst. Das ist nämlich nicht richtig! Der Supermarktbesitzer, Apotheker oder sonst wer hat ja nicht selbst entschieden, dass er die Maskenpflicht haben möchte, sondern die wurde ihm (richtigerweise) quasi "aufgezwungen". Er muss also dann die Pflicht durchsetzen, um nicht selbst ordnungswidrig zu handeln. Beim Sport muss das aber niemand, wenn die Kommune Zuschauer ohne Maske erlaubt!
Nächster Fehler in deiner Argumentation: Selbstverständlich sind Zuschauer von Spielern zu trennen! Es geht mitnichten darum, dass bei einer Veranstaltung nur zehn Personen sein dürften - sondern es muss immer eine Trennung zwischen den max. 10 Personen großen Gruppen da sein. Wenn also jetzt in einer Halle z.B. 6 Spieler von Mannschaft A in einer Ecke, 6 Spieler von Mannschaft B in der anderen Ecke und 10 Zuschauer zusammen noch woanders stehen, dann sind die Bedingungen der CoronaSchVO erfüllt. Gleiches würde übrigens sogar gelten, wenn 6 Spieler von Mannschaft A und 4 Zuschauer zusammen stehen - da die 6 Spieler von Mannschaft B ja immer genügend Abstand zu dieser Zehnergruppe haben. Mit deiner diesmal absolut wirren Argumentation müssten ja Zuschauer beim Sport generell oder die Nutzung von Restaurants und Cafés komplett verboten sein!? Und wo kommt eigentlich die falsche Aussage mit den zwei Haushalten her? Man darf sich in der Öffentlichkeit mit beliebig vielen Personen aus zwei Haushalten treffen - oder mit insgesamt höchstens zehn Personen aus beliebig vielen (konsequenterweise maximal zehn verschiedenen) Haushalten. Die CoronaSchVO lesen und verstehen wäre vor dem Einmischen in Diskussion schon mal sehr hilfreich! Und zumindest in diesem Punkt kann ich die nicht ganz sachliche Argumentation deiner "Gegner" auch sehr gut verstehen. |
#1357
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AW: Coronavirus im WTTV
Letzter Fehler in der Argumentation: Die CoronaSchVO empfiehlt eine Mund-Nase-Bedeckung zwar, wenn die nicht zwingend ist...aber nur, "wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist". Wenn ich aber mit neun Freunden gemeinsam Zuschauer einer Sportveranstaltung bin oder mit denen auf die Kegelbahn gehe, dann brauche ich keine Mund-Nasen-Bedeckung und es gibt auch keine ebensolche Empfehlung.
Das sind die neuen, alten Freiheiten, die man der Bevölkerung zugesteht und auch zugestehen muss. Niemand muss diese Freiheit ausnutzen - aber jeder, der es im Rahmen der erlaubten Bestimmungen tun möchte, sollte dies bitte auch tun dürfen ohne sich gleich Vorwürfe von den Übervorsichtigen anhören zu müssen. Ganz anders sieht die Sache natürlich aus, wenn wie bei der Hammer Hochzeit die schon relativ großzügigen Regeln absichtlich noch mal gebrochen werden - dies darf und muss man kritisieren...nicht aber die Leute, die sich auch mal mit Freunden (aus mehr als zwei Haushalten) treffen und dabei keinen Abstand halten... |
#1358
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AW: Coronavirus im WTTV
Der WTTV hat Rahmenbedingungen gesetzt, die erst einmal einzuhalten sind.
Wer damit nicht einverstanden ist, kann sich dagegen selbstverständlich wehren. Eine verantwortliche Vereinsführung hat folgende Möglichkeiten. 1. Abweichende Regeln für alle Mitglieder und den Spielbetrieb bestimmen und durchsetzen oder alternativ 2. die vom WTTV gesetzten Regeln übernehmen Nahezu alle Vereine, mit denen ich Kontakt hatte, übernehmen die vom WTTV gesetzten Regeln insbesondere, was das Tragen von Nasen-/Mundschutz betrifft. Ein Vereinsvorstand, der die vom WTTV gesetzten Regeln ignoriert, sollte sich sicher sein, dass er damit in ausreichender Weise seiner Pflicht zum Gesundheitsschutz der Mitglieder und auch zum Aufrechterhalten des Spielbetriebs nachkommt.
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#1359
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Was auch nicht korrekt ist: Die Vereinsführung kann NICHT den Spielbetrieb bestimmen. Dieser unterliegt zu 100% der WO oder anderen Beschlüssen der entsprechenden Organe. |
#1360
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Dein erster Absatz ist aber so auch nicht ganz richtig: unabhängig von dem was die Gesetze vorsehen, nehmen wir Mal an, keinerlei Maßnahmen, und der Apotheker hat das Gefühl er könne sich und andere damit schützen, dass mns getragen wird. Dann macht er die Regel, dass mns zu tragen ist, sonst keine Bedienung. In besagtem Fall weigert sich ein Kunde aber sowohl Abstände einzuhalten als auch mns zu tragen, worauf der Apotheker die Bedienung verweigert und zum verlassen des Ladens auffordert. In diesem Falle kann, so keine Einsicht erfolgt, der Apotheker die Polizei rufen und sein Recht, das Hausrecht, durchsetzen und dem Kunden bleibt nichts übrig als entweder die Regeln des Apothekers zu befolgen, oder sich eine andere Apotheke zu suchen. Nichts anderes gilt für einen Verein. Solange die Lage so ist wie sie aktuell nunmal jst, kann der gastgebende Verein (auch mit Verweis auf die Regeln des WTTV) eine Maske für Zuschauer fordern und im Zweifel auch durchsetzen. Persönlichkeitsrecht=\= zuschaurecht zu meinen Bedingungen.
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