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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1391
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Das auslegen solltest du Juristen überlassen...
Die Wiedergabe der Regel mag korrekt sein, aber selbst ich würde da keine Schlüsse draus ziehen. Du schreibst, dass es nur für spiele ohne OSR gelten würde. Kann schonmal nicht sein, denn dagegen steht die Pflicht unter OSR-Aufsicht in der OL/RL zu spielen... Also ist deine Begründung falsch! Ich maße mir aber keine sportjuristische Auslegung an. Eventuell wird man schlau, wenn der erste Protest von walstedde (vor einigen Spieltagen) mal ausverhandelt ist. Wenn aber Sportjuristisch keine Handhabe besteht, muss der Spieler ja vor dem zivilgericht klagen. Punkte wären üble nachrede, betrug und Schadenersatz, die infrage kämen. Sowas will doch jeder sportverband vermeiden! Eventuell dann wieder regeln, die sich widersprechen? Ich weiß es nicht! |
#1392
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
RLO 3.1.3 Zitat:
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#1393
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
@Pinguin: Ich interpretiere RLO E 5.6.2 exakt so wie Du, und zwar genau mit der Begründung. Das ganze zielt wohl nur auf die OL-Sonderregelung ab ("früher ohne OSR -> weiter ohne lizensierten OSR"), die noch bis Saisonende gilt - insofern auch kein Widerspruch zu Noppenzar. Umsomehr sollte jeder Verband eine klare Linie haben, die er seinen SR beim Umgang mit dieser Macht in Sachen Beläge empfiehlt. @Noppenzar: Du kannst einen SR nicht auf Schadenersatz verklagen, sondern höchstens den Verband, der den SR eingesetzt hat. Der haftet nämlich für seine Funktionäre, sonst würden die ja nie mehr eine einzige umstrittene Entscheidung treffen, auch nicht solche, die Dir zu Gute kommen.
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www.ittf.com/equipment |
#1394
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
3.3 Proteste 3.3.2[...]gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann kein Protest bei der verantwortlichen Turnierleitung eingelegt werden. wird klar, dass in dem Fall RL/OL-Ordnung: E 6 Wertung 6.1 Wertung von einzelnen Spielen Ein einzelnes Spiel wird für einen Spieler bzw. ein Paar als verloren gewertet, wenn festgestellt wird, dass er/es mit nicht von der ITTF zugelassenen Schlägerbelägen antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, greift. Genau für diese Feststellung ist ja eben der OSR zuständig. Kann meiner Ansicht nach trotzdem nicht schaden, wenn der OSR bei einer Weigerung den Schläger zu wechseln und der Gegner den Quatsch auch noch mitmachen will, den Mannschaftskampf erst mal ohne Berücksichtigung dieses Spiels bis zum erreichen des Siegpunktes bzw dem letztmöglichen Spiels des Spielsystems fortsetzen lässt. Bevor es eskaliert halte ich das für die angebrachteste Lösung des Problems. Immer locker und geschmeidig bleiben, damit auch in solchen Situationen der Sport noch annehmbar repräsentiert wird. Kann ja alles in dem OSR- und Spiel-Bericht notiert werden und ist ja kein Beinbruch. Der Klassenleiter wird dann halt nachträglich nach E 6 mit dem Hinweis auf ITTF B 3.1 und 3.3 werten |
#1395
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Hab ich ja auch nicht vor Torsten!
Aber nur zur Theorie: Schadenersatz ergibt sich ja erst, wenn andere Vorwürfe zutreffen. Läuft der SR z. B. durch die Halle und bezichtigt, ohne Beweis, einen Spieler des frischklebens, oder, wie (jetzt formuliere ich mal ganz vorsichtig) unterstellt vor zeugen einem Akteur zwischen Doppel und Einzel den Schläger getauscht zu haben), oder, auch vor zeugen, dem spieler eine Nachbehandlung des Schlägers zwischen zwei einzeln, wobei, der Einfachheit unterstelle ich das jetzt mal, die Schläger absolut identisch ohne zwischendurch angefasst worden zu sein, ein Spiel vorher genehmigt wurden. Oder wie fastest schreibt: eine Woche so, andere Woche so...(zunächst sogar ohne zu gucken). Hier ist er als PRIVATMANN ganz schnell im Bereich der üblen Nachrede... Ich beziehe mich jetzt nicht auf Simple "tatsachenentscheidungen" wie "zu dick", etc.! Darum ging es mir auch von Anfang an nicht in der Diskussion! Deshalb mal die Frage: wer kontrolliert die Kontrolleure? Ist durchaus ernst gemeint, denn manch SR kann kaum nen curl von nem sriver unterscheiden! Was passiert z. B. wenn man einen serienglatten anti vor den Augen des sr neu auklebt, also genauso wie zugelassen und der SR sagt nur kurz "der nicht, zu glatt". Für solche fälle MUSS es doch eine spirtgerichtliche Handhabe geben! Auf Turnieren, klar, die können nicht wiederholt werden, aber hier habe ich den Punkt der RLO so verstanden, dass dann, bei Protest des Spielers, erstmal "durchgespielt" wird, bis der 9. Punkt OHNE die fraglichen Spiele erreicht ist und somit eine nachträgliche Entscheidung der sportjudikative noch möglich ist. Hier geht's ja auch um das Bundesgericht, nicht um den staffelleiter. Der setzt sein häkchen in click-tt und ist fertig damit... |
#1396
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Hier wird ja immer behauptet, dass der WTTV der einzige Verband ist, in dem mittels einem einfachen aber meiner Meinung nach sehr effektiven Reibetest mit einem Ball praktiziert wird. Ein Belag der dabei keinen spürbaren Widerstand aufweist, ist nach meiner Auffassung eindeutig nicht den Regeln entsprechend. Haltet ihr das für unangemessen und überprüft Noppenaußenbeläge aus diesem Grund gar nicht auf Oberflächenglätte? |
#1397
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Dafür dürfte es 'ne gelbe Karte geben, denn ohne ausgewiesenen Kleberaum - den es im Allgemeinen nirgends mehr gibt - ist kleben - egal mit welchem Kleber - generell verboten
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#1398
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Gegenfrage: Haste dir mal den hochbezahlten Fußball angeschaut? Wenn da ein Schiedsrichter ein Tor nicht gibt, obwohl die halbe Nation in super-slow-motion 100fach gesehen hat, dass es völlig regelgerecht war, dann wird daran auch nicht nachträglich gerüttelt.
Rate mal warum das so ist! Richtig, wenn man diese Tür öffnet, dann kriegt man sie nie wieder zu. Keine Entscheidung eins Schiedsrichter wäre mehr vor Protesten sicher. Ein normaler Spielbetrieb wäre gar nicht mehr möglich. Das einzige was bleibt, ist Schiedsrichter anständig auszubilden und wenn einer doch mal auffällig viel Mist macht, wird er halt nicht mehr eingesetzt, bzw erst mal nicht mehr dort wo er für Stress mitverantwortlich war... |
#1399
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Wer diesen Mindestreibungswert als legal akzeptiert, muss sich auch dem drübereibenen Finger des OSR beugen, so ist es. Oder Ihr wacht auf, lest die Regeln, die Regelgebung regeln, kommt möglicherweise zum Schluss, dass der Mindestreibungswert illegal ist und konfrontiert damit die SR und Funktionäre. Ihr habt die Wahl. |
#1400
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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Mal ein Gedankenspiel: Du weißt, dass Spieler X seinen Anti-Belag behandelt. Womit soll für diesen hypothetischen Fall egal sein. Der Belag glänzt nun ein wenig und ist farblich eher braun als rot. Du bist SR. Lässt Du den Schläger zu oder nicht, mit welcher Begründung? Zitat:
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Bis auf den Chef-Teil - wieso nicht? |
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