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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1401
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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Welcher Hobbyspieler zieht denn vor Gericht? Und vor welches Gericht? Hier hat sich ja im Forum mal einer zu Wort gemeldet, dessen Noppen einfach mal vom OSR für zu glatt befunden wurden. Da er mit griffigen Noppen spielte und sich das auch nicht gefallen lassen wollte, hat er beschlossen ab jetzt Tennis zu spielen und zwei seiner Mannschaftskollegen mit ihm, die ja wussten, dass er mit GRLN spielte. Da die Spieler niemals in der Lage sein werden zu beweisen, dass ihre Noppen nicht glatt sind (der OSR hat per Tatsachenentscheid ja immer Recht), kann sich Brett13 natürlich vortrefflich hier hinstellen und einfach mal behaupten, der Test sei völlig "geeignet" und da Snape ja die "Erfahrung" gemacht hat (das ist wirklich ein echter Witz!), dass sich ohnehin nur die Spieler beschweren, die ihre Schläger manipuliert haben, sind die Noppen dann eben glatt. Die Hobby-Spieler (zur Info: das sind all die, die dafür kein Geld bekommen) werden ganz sicher gar nichts unternehmen, schon gar nicht vor Gericht ziehen - auch nicht gegen eine Regel, die nicht legal ist. Und diese eine Regel ist ja auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein; es geht ja um das gesamte Geschiss, das um die Zulässigkeit von Schlägern gemacht wird. Der Fall, den Noppenzar hier schildert (und der möglicherweise ein "Nachspiel" hat) ist eine absolute Ausnahme. Ich kenne keine Spieler, die auf so etwas Bock haben. Ich lerne allerdings immer mehr Spieler kennen, die auf TT keinen Bock mehr haben... Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite! |
#1402
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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#1403
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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Ich hab kein Bock auf Spieler, die sich nicht an die Regeln halten wollen. Dabei ist das im Grunde ziemlich einfach. |
#1404
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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Es führt doch schlicht zu nichts Gutem. Zudem ist es für die zu treffende Entscheidung völlig unerheblich durch welchen Umstand ein Schläger in einen nicht den gültigen Bestimmungen entsprechenden Zustand gekommen ist. Ein OSR muss lediglich überprüfen ob ein Schläger zulässig ist, aber nicht warum ein Schläger nicht zulässig ist. Wie sollte er das auch können Wenn dir ein Spieler sagt, dass er gar nichts an dem Schläger gemacht hat und der letzte OSR den Schläger schließlich auch als zulässig angesehen hat, reicht es völlig wenn du ihm sachlich erläuterst welche Bestimmung der Schläger nicht erfüllt und du ebenfalls nicht wissen kannst wodurch das in der kurzen Zeit seit der letzten Kontrolle verursacht worden sein könnte. Die Bestimmungen sind in dem von dir bemängelten Punkt nun mal eindeutig und deine Aufgabe ist es darauf zu achten, dass sie eingehalten werden um für einen den Regeln und Bestimmungen entsprechenden fairen Wettkampf im Rahmen der dir gegebenen Möglichkeiten zu sorgen. Was du dir denkst, ist natürlich deine Sache Sobald du dich auf weiterführende Diskussionen einlässt, läufst du nun mal Gefahr, dass dir das Wort im Munde umgedreht wird. Das muss du dir ja nicht unbedingt freiwillig antun - aber tue was du nicht lassen kannst Vielleicht erhöht es die Chancen, dass dir dann Noppenzar auch mal so nette Postings hier, wie deinem Kollegen, der das Spiel Detmold vs Walstedde() geleitet hatte widmet |
#1405
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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Wer hier einen Monat durchhält ohne die Contenance zu verlieren, durfte auch brenzlige Situationen bei seinen Einsätzen mit Bravour meistern können |
#1406
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Mag sein
..dürfte aber dennoch aller Wahrscheinlichkeit nach die Entscheidung sein, die ein OSR in der Praxis treffen wird |
#1407
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ich finde, dass von dem eigentlichen Sinn von mir dieses ominöse Spiel zu thematisieren zu sehr abgewichen wird.
Mir ging es dabei do NICHT darum, ob dieser SR nun den Akteuren die erstschläger verboten hat und warum ist im Prinzip auch schnurz. Nochmal der Fall, wie es mir glaubhaft geschildert wurde: Spieler A: Erstschläger verboten, zweitschläger verboten, drittschläger ERLAUBT. Nach dem Doppel dann beim ersten Einzel dann angeblich als nicht der Schläger aus dem Doppel identifizier. Der Gegner (aus dem Doppel brett13 (!), saß an der box) identifiziert den Schläger doch als den schon einmal genehmigten. SR lässt den Akteur dann spielen. AkteurB: Schläger 1 & 2 wie A, schläger 3 in Doppel und erstem Einzel ERLAUBT. Vor dem zweiten Einzel dann die Unterstellung der Nachbehandlung in der spielpause zwischen erstem und zweitem Einzel. Oder, wie in fastest Beispiel: eine Woche so, andere Woche so. Regeltest und sicher entschieden ist was anderes! Ach ja, brett13: Der noppenreibetest ist nicht Teil meiner Kritik, obwohl möglicherweise (!) gar nicht zulässig. Und der fussballvergleich hinkt: extremste Fehlentscheidungen (phantomtor von thomas helmer gegen Nürnberg 1994) führten zu einer spielwiederholung... Und brett13, mal ein konstruierter phantasiefall: Der SR geht zwischendurch aus Klo. Ist abgeschlossen. Raus kommt "wemserA" mit seiner Tasche. Es riecht nach Kleber und ka..e. Du fragst A, was er dort gemacht hat und warum er die Tasche mithatte. A antwortet dir, dass er gutes Klopapier immer mit sich führt (zeigt er dir) und Angst hat bestohlen zu werden. Du hakst nach und fragst nach dem toluolgeruch. Er sagt, ein Gegner war vor fünf Minuten drauf aber er hat das fenster geschlossen, da er verschwitzt war und Angst hatte sich zu erkälten. Jetzt reicht es dir und du schnüffelst an seinem Schläger. Riecht nach lömi... Er sagt, beläge vor einigen Tagen mit normalkleber im Shop aufkleben lassen. Jetzt musst du entscheiden... (wir beide wissen, dass der Fall "klar" wäre, aber reicht das aus, um ihm den schläger zu verbieten?) so konstruiert übrigens auch nicht, mir kam der spitzenspieler der Gegner sogar mal vorm Klo mit Rolle und Döschen entgegen... |
#1408
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass eine Unterstellung der Nachbehandlung kein Grund sein kann und darf, einen Schläger zu verbieten.
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#1409
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Wenn er das Kleben mit VOC-Normalkleber selber zugibt, dann war's das, was denn sonst? Der darf offiziell nicht verwendet werden...
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#1410
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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