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#1461
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AW: Coronavirus im WTTV
Teilnehmerlisten sind doch mehr als sinnvoll.
Zusätzlich haben wir die Corona Warn App. Es ist doch aktuell schon so, dass die Gesundheitsämter kaum Infektionsketten nachvollziehen können. In Dortmund sind es fast nur "Einzelfälle" |
#1462
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AW: Coronavirus im WTTV
Ich halte die Kontaktnachverfolgung auch für einen der wichtigsten Punkte. Gerade beim Tischtennis ist aber doch genau bekannt, wer im Meisterschaftsspiel gegen wen gespielt hat - die Spieler stehen ja eben schon auf dem Spielberichtsbogen. Für die Zuschauer gibt es ganz klar die Pflicht zur Erfassung mit vollständigen Kontaktdaten, aber laut CoronaSchVO eben nicht für die Aktiven in Nicht-Kontaktsportarten (§ 9 Absatz 1).
Da es ja auch schon Probleme mit einzelnen Spielern aufgrund des Datenschutzes gegeben haben soll, wäre eine Klarstellung hier schon nicht ganz unwichtig. Die Voraussetzungen von § 2a Absatz 4 sind ja weiter erfüllt, da jeder Verein problemlos die Spieler (und deren Kontaktdaten) benennen kann, die beim Meisterschaftsspiel dabei waren - auch ohne Erfassung in irgendeiner Liste. Meine Begründungen, warum das zumindest noch mal überdacht werden sollte: - es gibt Spieler, die ihre Adresse nicht angeben wollen (halte ich für dämlich, aber OK) - es gibt keine Grundlage zur Erfassung der Spieler-Adressen mehr in der CoronaSchVO -> möglicher Verstoß gegen die DSGVO - das Führen der Anwesenheitslisten kann schon mal sehr viel Aufwand bedeuten (OK, Zuschauer müssen natürlich weiterhin erfasst werden) - der Druck auf die Vereinsverantwortlichen, diese Listen auch zwingend richtig und vollständig auszufüllen, fällt weg, da nur noch die Zuschauer zu erfassen wären (die sich auch einfach selbst am Eingang eintragen können und sollten) |
#1463
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AW: Coronavirus im WTTV
@TSV_Cristian.
Bei Wettkämpfen stimme ich dir zu, das die Anwesenheit der Spieler bereits per Spielbericht dokumentiert ist und die Kontaktdaten beim jeweiligen Mannschaftsführer oder Vorstand erfragt werden können. Daher müssten sich tatsächlich nur die Zuschauer eintragen. Beim Training durchmischen sich jedoch die Teilnehmer ständig, sodass in den Listen zumindest der Name eingetragen werden muss, Adresse liegt dem Verein ja vor, die vereinsfremden Zuschauer aber mit vollständiger Adresse. Es gibt in wenigen Fällen nachvollziehbare Gründe, dass jemand seine Adresse nicht eintragen möchte (besonders wenn gegen den Datenschutz verstoßen und die Liste für alle öffentlichen ausliegt), bspw. Mitarbeiter von der Polizei, Anwälte, etc. Auf deren Krankenversicherungskarte ist oft nur die Adresse einer Verwaltung gespeichert. Ich selbst trage aber zumindest meine korrekte HandyNr ein. |
#1464
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AW: Coronavirus im WTTV
Die einfache Rückverfolgbarkeit ist Vorschrift:
-Eine papiergebundene Erfassung der Kontaktdaten -Name, Adresse, Telefonnummer -Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise (Kann alternativ auch digital erfasst werden) Man kann darauf verzichten, wenn der verantwortlichen Person (bei der alle diese Daten hinterlegt werden) diese Daten bereits bekannt sind. Wenn beim Training alle Adressdaten der eigenen Spieler bereits vorliegen, braucht man die natürlich nicht extra abfragen und aufbewahren (außer bei Gästen, bei denen diese Daten nicht vorliegen) Bei Heimspielen liegen die Daten der Gastgeber vor. Die der Gäste liegen aber NICHT bei der verantwortlichen Person vor (die hat ja nur den Namen!) Wir müssen also zwingend die oben genannten Daten der Gastvereine erfassen und aufbewahren. So denke ich muss man das sehen. .
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https://www.facebook.com/EGVHattingen |
#1465
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AW: Coronavirus im WTTV
Die Erfassung der Kontaktdaten ist in Nicht-Kontaktsportarten für Sportler keine Pflicht mehr - bitte mal die CoronaSchVO genau lesen!
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#1466
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AW: Coronavirus im WTTV
@TSV_Christian
Ja, die Aussage "Die einfache Rückverfolgbarkeit ist Vorschrift:" von eingeselleaufderlinie ist falsch, da Wettkampf-TT kontaktloser Sport ist. Aber es muss, wie bereits von mir zitiert, eine Alternative geben: Denn in § 2a Rückverfolgbarkeit (4) steht: In allen Fällen des Zusammentreffens mehrerer Personen, in denen diese Verordnung nicht die Rückverfolgbarkeit nach den Absätzen 1 und 2 anordnet, liegt es in der Verantwortung der zusammentreffenden Personen, für vier Wochen nach dem Zusammentreffen zu gewährleisten, dass im Fall einer Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sämtliche Personen der unteren Gesundheitsbehörde mit Kontaktdaten benannt werden können. Du musst also auch die Kontaktdaten der Gastspieler benennen können, was schwierig ist, wenn Sie sich weigern diese nachträglich mitzuteilen. Wie aber im Absatz auch zu lesen ist, müssen Sie die Kontaktdaten rausgeben. Fazit: du hast Recht. Geändert von yxcv (01.10.2020 um 12:30 Uhr) |
#1467
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AW: Coronavirus im WTTV
Da wir keinen Kontaktsport betreiben, waren wir dann auch (nach Auslegung der CoronaSchVO) keine "zusammentreffenden Personen". Ich muss also als Vereinsverantwortlicher nur meine Spieler und die Zuschauer benennen sowie einen Ansprechpartner der Gastmannschaft nennen können - dieser wiederum muss dann die Kontaktdaten seiner Spieler rausgeben. So interpretiere ich das zumindest...
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#1468
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AW: Coronavirus im WTTV
Das schreibt der Landessportbund NRW:
https://www.vibss.de/vereinsmanageme...-2/#panel10683 Ich denke, dass es wohl richtig ist, dass formal eine Liste nicht notwendig ist. Wir als Verein wollen für den Fall einer Infektion auf jeden Fall Trainingsteilnehmer nachvollziehen können. Der WTTV schreibt sie für den Spielbetrieb immer noch vor. So dass jeder Gastverein zum aktuellen Zeitpunkt seine Kontaktdaten anzugeben hat. Eindeutig ist auf jeden Fall anders!
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#1469
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
§ 2a Rückverfolgbarkeit Abs. 4, ist ja extra für alle sonstigen Fälle wie dem kontaktlosen Sport vorgesehen. Mit "zusammentreffen Personen" sind schlicht alle Anwesenden gemeint. Im BGB gibt es extra einen Paragraphen für die Auslegung von Worten (BGB §133 Auslegung einer Willenserklärung). Wichtig nicht das Wort an sich, sondern der Inhalt. Bspw. schließt ein Schild mit "Betreten verboten" auch ein, dass darauf nicht herumgesprungen, etc. werden darf. Zitat:
Dass der WTTV nicht auf der Höhe der Zeit ist und seine eigenen abstrusen nichtigen Gesetze macht, sollte bekannt sein. Geändert von yxcv (01.10.2020 um 13:31 Uhr) |
#1470
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AW: Coronavirus im WTTV
Hier mal ein vorbildliches Vorgehen eines anderen Vereins (Vereinsname entfernt - denn verstößt ja gegen die (ungültigen) WTTV-"Regelungen"):
Hygieneregeln für den Spielbetrieb von *** - Grundsatz ist immer, soweit wie möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren ! - Keine Versammlungen vor, während oder nach dem Spiel vor oder in der Halle - Beim Betreten und Verlassen der Halle ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen, ebenso in den Fluren (z.B. beim Öffnen der Türe) und in den Umkleiden - Sitzgelegenheiten stets mit 1,5 m Abstand zum Nachbarn, dann ist beim Sitzen kein Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben - Bei Unterschreitung des Abstandes von 1,5 m (z.B. beim Gang durch die Sitze zur Platte, zum Ausgang, beim Auf-/Abbau der Platten) ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen - Seitenwechsel immer im Uhrzeigersinn ohne Kontakt, kein Doppelspiel - Keine Begrüßung mit Hände geben, abklatschen, Umarmungen etc. - In der Umkleide ist der Mindestabstand zu beachten und der Mund-Nase-Schutz zu tragen, maximal 6 Personen dürfen gleichzeitig in der Umkleide sein - In den Duschen max. nur zwei Personen gleichzeitig (natürlich keine Maske) - Wir als Heimmannschaft halten ein Desinfektionsmittel bereit - Der Schiedsrichter sitzt mit min. 1,5 m Abstand zum Tisch, ein Mund-Nase-Schutz wird empfohlen, ist nicht zwingend vorgeschrieben - Nach Spielende werden die Tische (Oberflächen, Kanten, Sicherungen), sowie die oberen 30 cm der Spielumrandungen gereinigt (Kein Desinfektionsmittel an die Tische !) - Der Spielball wird nach jedem einzelnen Spiel mit einem feuchten Tuch gereinigt - Bei Wechsel der Tischbelegung kurze Pause ohne Kontakte - Zuschauer sind nur gestattet, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird - Zu jedem Spiel wird eine Teilnehmerliste aller Anwesenden geführt mit Bestätigung der Symptom- und Quarantänefreiheit - Bei einem Spiel darf zeitgleich nur an 2 weiteren Platten trainiert werden mit max. 8 Trainierenden mit einer Abgrenzung mittels Spielfeldumrandungen zu den Sitzplätzen.
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Immer schön mit Noppen rühren |
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