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  #1501  
Alt 08.10.2020, 18:27
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von Kriegela Beitrag anzeigen

Für mich ist eine Vorgabe oder Regel genau so lange verbindlich gültig bis eine Instanz, welche die entsprechenden Befugnisse hat, entscheidet und diese für nichtig erklärt.
Oh ha ?! Mal angenommen, z.B. Dein Arbeitgeber/Chef käme auf die Idee, dass Deine Familienangehörigen im Falle Deiner Arbeitsunfähigkeit für Dich einspringen müssen oder Du erhieltest keine Lohnfortzahlung, dann würdest Du und/ oder Deine Familie das sofort und solange das akzeptieren und umsetzen und insbesondere an keiner Stelle Unmut darüber äußern, bis evtl. nach Wochen oder Monaten ein Arbeitsgericht darüber befindet??
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  #1502  
Alt 08.10.2020, 19:42
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AW: Coronavirus im WTTV

Hab doch nicht gesagt, dass man keinen Unmut äußern soll oder darf. Mache ich doch bei vielen Dingen selbst auch. Bestes Beispiel ist im Nachbarthread wo es um die Datenweitergabe an myTT geht. Letztendlich wird der Datenschutzbeauftragte entscheiden ob der Verband das so regeln darf oder nicht und bis dahin steht es mir ja frei ob ich es schlucke und akzeptiere oder erst mal pausiere.

Dein Beispiel mit dem Arbeitgeber kann ich nicht so recht damit vergleichen. Wenn dir die Lohnfortzahlung verweigert wird... Ja was willste dann machen außer rechtliche Schritte einleiten?
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  #1503  
Alt 08.10.2020, 22:37
Benutzerbild von Ludger Strahl
Ludger Strahl Ludger Strahl ist offline
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Ludger Strahl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von Kriegela Beitrag anzeigen
(...)
Du leitest also aus den Zuständigkeiten beim Infektionsschutzgesetz ab, welche Vorgaben und Regelungen ein Verband im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und des Gesundheitsschutzes erlassen darf? Du findest damit die Vorgabe des WTTV nicht richtig und äußerst das auch.
Ich sage auch die WTTV-Regelungen sind nichtig.
Meine Begründung: Die Stadt hat in der Hallengenehmigung auf Einhaltung der CoronaSchV verwiesen, auf sonst nix.

Und diese Regelung möchte der WTTV aushebeln. Woher nimmt der WTTV das Recht eine bestehende gesetzliche Regelung auf die sich mein Vertragspartner (Stadtsportbund) bezieht, einfach (teilweise) für nichtig zu erklären?

Daher kann ich eine WTTV-Regelung die gesetzlichen Regelungen widerspricht problemlos als nichtig bezeichnen.

Und der WTTV möchte auch beim Training mitregeln - da ist er schon mal nicht zuständig. Menschen ohne Spielerpass unterliegen nicht dem WTTV und der Trainingsbetrieb auch nicht!

Dem WTTV sind viele Fälle bekannt wo seine Regeln beim Wettkampf nicht eingehalten wurden.
Und was macht der WTTV: Nix! Handhabe hat der WTTV ohnehin nicht! Sanktionen sieht der WTTV ohenhin nicht vor, sonst müsste die Art der Sanktion (Ordnungsstrafe, Punktabzug, Sperre) benannt werden.

Quintessenz: Die WTTV-Regelung ist eine Empfehlung, nicht mehr.
__________________
Immer schön mit Noppen rühren

Geändert von Ludger Strahl (08.10.2020 um 22:41 Uhr)
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  #1504  
Alt 08.10.2020, 22:42
yxcv yxcv ist offline
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yxcv befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Coronavirus im WTTV

Hallo Kriegela,

ich leite weder ab, noch erkläre ich die WTTV-Vorgaben für nichtig - dass muss ich gar nicht, dies erledigt der Gesetzgeber für mich.

Denn im genannten Bundesgesetzestext ist gar kein Spielraum für Interpretation und die Zuständigkeiten glasklar definiert.

Was bitte würdest du denn noch Gesetzestext erwarten?
Etwa das ausdrücklich der "WTTV", "McDonald's", "meine Oma", ... wortwörtlich genannt sind?

Deine Akzeptanz von willkürlichen Regeln und Vorgaben erfreut mich außerordentlich. Denn hiermit befehle ich dir jedes Wochenende meinen Rasen zu mähen, Auto vollzutanken, Fenster zu putzen, Kinder zu betreuen, etc.
Viel Spaß dabei bis dich eine Instanz davon befreit

Geändert von yxcv (08.10.2020 um 23:21 Uhr)
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  #1505  
Alt 08.10.2020, 23:46
maninblack maninblack ist offline
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AW: Coronavirus im WTTV

Ein Blick auf die Seite des LSB NRW würde helfen:

Wiederaufnahme des Sportbetriebs!

Sport unter Corona Bedingungen
Mit Datum 01.10.2020 erhält die nächste Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Nordrhein-Westfalen ihre Gültigkeit.

…..
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie Regelungen für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen.

BITTE BEACHTEN SIE:

Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gibt den rechtlichen Rahmen vor.

Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO NRW).

Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.



Es steht hier ausdrücklich kein Sportfachverband sondern staatliche Organe.
Wer es aber nicht verstehen will, dem ist nicht zu helfen.
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  #1506  
Alt 09.10.2020, 06:19
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AW: Coronavirus im WTTV

Also der WTTV darf die Regeln des Landes bzw der Kreise und Städte nicht verschärfen sondern nur eine Empfehlung geben an die sich dann natürlich nur ein Teil hält...
Aber auch nicht so tragisch...da die Zahlen in vielen Kreisen und Städten aktuell nach oben schnellen und über 35 bzw 50 liegen kommt die nächste Änderung/Verschärfung in ganz NRW oder zumindest vielen Bereichen sowieso bald.
Ich denke da werden sich einige keine Gedanken mehr machen müssen wo sie in der Halle Maske tragen und wo nicht, weil Sie eh nicht rein kommen.

DEnn wie hier auch schon angemerkt...solche Sachen sind kaum zu kontrollieren ob jemand da bei einem TT Spiel Maske trägt oder nicht. Wenn die Behörde also sicher gehen will dass Massnahmen auch umgesetzt werden müssen sie welche wählen die auch kontrollierbar umgesetzt werden. Heißt in unserem Fall, Halle geschlossen/Sportverbot.
Naja jetzt ist eh erstmal Ferien ab Montag also meist auch keine Spiele (außer verlegte). Mal sehen wie die Werte in 14 Tagen sind und entsprechend die Verschärfungen seitens der Behörden.
Dazu dann die Urlaubsrückkehrer usw.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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  #1507  
Alt 09.10.2020, 06:29
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von Ludger Strahl Beitrag anzeigen
Ich sage auch die WTTV-Regelungen sind nichtig.
Meine Begründung: Die Stadt hat in der Hallengenehmigung auf Einhaltung der CoronaSchV verwiesen, auf sonst nix.

Und diese Regelung möchte der WTTV aushebeln. Woher nimmt der WTTV das Recht eine bestehende gesetzliche Regelung auf die sich mein Vertragspartner (Stadtsportbund) bezieht, einfach (teilweise) für nichtig zu erklären?

Daher kann ich eine WTTV-Regelung die gesetzlichen Regelungen widerspricht problemlos als nichtig bezeichnen.

Und der WTTV möchte auch beim Training mitregeln - da ist er schon mal nicht zuständig. Menschen ohne Spielerpass unterliegen nicht dem WTTV und der Trainingsbetrieb auch nicht!
Fürs Training gehe ich das definitiv mit.

Ich sehe aber irgendwie den Widerspruch nicht und nicht an welcher Stelle eine gesetzliche Regelung ausgehebelt wird. Das würde in der Praxis ja bedeuten, dass ich, wenn ich mich an die Vorgabe vom Verband halte, gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. Hallennutzungsbedingungen verstoße. Ich meine wir spielen in dieser Saison ja noch bei euch. Ihr würdet mich dann also aus der Halle verweisen, wenn ich mich an die WTTV-Vorgaben halte, weil diese eurem Konzept widersprechen?
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  #1508  
Alt 09.10.2020, 06:38
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von yxcv Beitrag anzeigen
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Gründe einen Verband, schreib das so in deine Satzung und du wirst sehen ob ich deinem Verband dann beitrete. Falls ja, werde ich diese Dinge tun müssen, denn ich habe mit Betritt ja diese Regelungen anerkannt.
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  #1509  
Alt 09.10.2020, 10:09
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AW: Coronavirus im WTTV

@Kriegela
Nein, nach deiner und der WTTV-Rechtsauffassung, musst du nicht meinem Verband beitreten um mir hörig zu sein.
Der WTTV gibt ja schließlich auch Befehle an Zuschauer, die noch nie einen TT-Schläger in der Hand hatten...

So langsam dürfen aber wirklich auch die Letzten verstanden haben, wie die rechtliche Lage ist.

Nämlich das der WTTV/Verband rein gar nichts beim Infektionsschutz verpflichtend anweisen darf.
Weder für Zuschauer, noch aktive Spieler im Wettkampf.
Weder lockern, noch verschärfen. Absolut nichts!
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  #1510  
Alt 09.10.2020, 15:38
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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AW: Coronavirus im WTTV

Wobei sich viele Kommunen, auch unsere, bei der Hygienevereinbarung auf die Verlautbarungen der Sportverbände beziehen. Denn die Hygiene-VO der Länder können nicht die Besonderheiten der einzelnen Sportarten berücksichtigen.
Daher machen Hygiene-Anordnungen (oder sagen wir "Vorschläge") der Landesverbände oder des DTTB durchaus Sinn, selbst wenn sie nicht verbindlich sein sollten.
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