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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1511
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
DAS ist doch genau eine physikalische Beeinflussung - in Verbindung mit Chemie (Reinigung, Handschweiss, ...) ...
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ASC Grünwettersbach, KL KA
Butterfly Kiso Hinoki V, Joola Dynaryz Acc, Friendship 729 Cross |
#1512
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ach so wir machen jetzt eine Meisterschaft im Klugscheissen....
OK, gerne Ich hoffe du spielst mit einem rechteckigen Schläger!!!! Denn wenn du den Belag auf die Größe des Holzes kleinschneidest ist das eindeutig eine physikalische Behandlung
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#1513
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Allerdings könnte meine Intention sich aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich von den meisten unterscheiden Über die Formulierung kann man sich sicher bei so ziemlich jeder Regel oder Bestimmung streiten. Den Kontext sollte man dabei IMHO nur nicht außer Acht lassen. Ich hoffe nicht nur für mich steht die entscheidende Veränderung der Belagseigenschaften bei dieser Regel im Vordergrund - völlig unerheblich wodurch sie nun hervorgerufen wird. Ohne viel darüber nachdenken zu müssen, sollte das auch jedem klar sein. Natürlich ändern sich Belagseigenschaften durch Alterung bzw Abnutzung! Sie müssen nun mal nicht zwangsläufig mit Verfärbungen oder Beschädigungen einhergehen! Zitat:
Es ist nun mal schlicht und ergreifend nicht möglich eine wie auch immer geartete unzulässige Behandlung nachzuweisen Allerdings ist es ganz einfach - vorausgesetzt man kennt sich ein kleines Bisschen mit den Belagseigenschaften aus - z.B. einen (viel) zu glatten Noppenaußenbelag zu erkennen. Dazu muss man nur wissen, dass es keinen zugelassenen glatten Noppenaußenbelag gibt Um den von mir oben beschriebenen Kontext der Regel zu untermauern gibt es schließlich die ITTF-Regel B: 3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für: 3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen; Das ist auch gut so! Erspart schließlich jede Diskussion darüber, welche Regelauslegung denn nu die Richtige ist |
#1514
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Insbesondere Alterung und Abnutzung sind doch Paradebeispiele von Alltagsphysik/-chemie! Zitat:
Da in der in 4.7.1 genannte geringfuegige Abweichung nicht praezisiert ist, was unter geringfuegig zu verstehen ist, koennen wir diese Regel in Hinblick auf 4.1 und 4.4 so interpretieren, dass das physikalische Beschneiden des Belages (so dass die Regeln 4.1 und 4.4 erfuellt sind) den Status einer geringfuegigen Abweichung besitzt. Juristisch spitzfindig ausgefuehrt koennen wir daher mit einem Gewohnheits- und Verfuegbarkeitsrecht argumentieren, um die Intention der Regeln 4.7 zu erfassen:
Also ist ein Zuschneiden des Belages eine erlaubte physikalische Behandlung des Belages.
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ASC Grünwettersbach, KL KA
Butterfly Kiso Hinoki V, Joola Dynaryz Acc, Friendship 729 Cross Geändert von Variatio (12.01.2012 um 14:25 Uhr) |
#1515
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Das ist ja super.
Daraus folgere ich mal: Es gibt keine glatten Noppen zu kaufen+ Alle die glatte Noppen spielen (wollen) behandeln diese. Ergo ist das auch eine erlaubte Behandlung
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#1516
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Na - soooo einfach ist das dann doch nicht!
Nur weil einzelne (in diesem Fall eine Minderheit) diese Gewohnheit pflegen, folgert damit noch kein Gewohnheitsrecht. Du koenntest allerdings Minderheitenschutz beantragen. Insbesondere spricht da auch die Intention der Regeln dagegen, die sich z.B. aus dem Findungs- und Formulierungsprozess derselben ergeben:
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ASC Grünwettersbach, KL KA
Butterfly Kiso Hinoki V, Joola Dynaryz Acc, Friendship 729 Cross Geändert von Variatio (12.01.2012 um 14:33 Uhr) |
#1517
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Ich halte es allerdings für fraglich, dass das an den 80% "Unfähigen" liegt, die der Noppenzar hier erwähnt. Wenn man die durch "Fähige" ersetzen würde (wodurch zeichnen die sich eigentlich aus?), würde sich das Szenario meiner Ansicht nach nicht ändern. Die ganze Lächerlichkeit liegt nicht in einzelnen Personen begründet, sondern darin, dass man professionelle Maßstäbe versucht auf den Hobbysport zu übertragen. Wenn drei von vier Ü-50 Halbfinalistinnen mit ihrem Schläger nicht spielen dürfen, weil die Maschinchen Hinweise auf Frischkleben/Tunen entdeckt haben, dann bleibt das für alle Sportler und Zuschauer skurril. Und dieser Eindruck ist völlig unabhängig davon ob ein vermeintlich "unfähiger" oder vermeintlich "fähiger" SR zu diesem Ergebnis kommt. Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite! |
#1518
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Möchte allerdings auch gern mal Mäuschen spielen dürfen, wenn du als OSR einem Spieler auf die Tour kommst |
#1519
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Da bin ich mit Dir völlig einig: Ich finde es auch äußerst skurril, wenn die drei "ertappten" Ü-50-Halbfinalistinnen (alle drei vermutlich mit jeweils mehr als 30 "Tischtennis-Jahren" auf dem Buckel) offensichtlich ihren Sport bar jeder Kenntnis der aktuellen Regeln betreiben. Das gibt es wirklich nur im Tischtennis!
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#1520
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Westdeutsche Meisterschaften.
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In vino veritas
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