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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
Umfrageergebnis anzeigen: Fangt ihr mit diesen Einschränkungen das Training wieder an? | |||
ja | 39 | 51,32% | |
nein | 26 | 34,21% | |
weiß nicht | 11 | 14,47% | |
Teilnehmer: 76. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#161
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AW: Corona: Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis
@ Fozzi: im TTVWH ist die Landesliga 2 Ligen unter der Verbandsliga (letztere entspricht Eurer Hessenliga)
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#162
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AW: Corona: Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis
eben
Also war deine vorherige Aussage (Verbandsliga=unter Landesliga) Quatsch. |
#163
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AW: Corona: Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis
Zitat:
"Wie" gut unterrichtet sind diese Kreise?
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"Wie schön war doch die Zeit als Sriver reichte und nur die Verwegenen Mark V spielten" |
#164
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AW: Corona: Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis
Ja, stimmt. Die Namensgebung war mir so nicht geläufig. Ich hatte die Landesliga fälschlicher Weise an die Spitze des Landes, also unter Oberliga verortet.
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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#165
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AW: Corona: Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis
Zitat:
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SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 |
#166
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AW: Corona: Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis
Leider gibt es ja mittlerweile 2 Themen für die ganze Geschichte.
Ich würde gerne mal wissen woher die Annahme kommt, das es am 22.05. wieder losgehen kann. Das mag für das Traiing möglich sein, aber auch nur wenn wir das Kontaktverbot wieder aufheben. Ich hoffe das wird so kommen, allerdings werden die Hallen dann denke ich noch nicht bespielbar sein. Zumindest hier in BW sehe ich das noch nicht. Und wie ich im anderen Thread schon geschrieben habe, mich würde sehr bald interessieren, wie sich die Landesverbände unter den Vorschlägen des DTTB eine Spielrunde mit Beginn ab September vorstellen. Wenn wir die Boxengrösse und ggf. ein Maximalzahl von Spieler pro Fläche in einer Halle haben werden, und das sehe ich für sehr wahrscheinlich an, dann funktioniert ein 6er Mannschaftsystem nicht. Und das sollten wir schon im Juni zur Meldung wissen, eigentlich 14 Tage früher, und nicht erst, wenn es soweit ist. Da halte ich das Doppel noch für das kleinste Problem, darauf kann man ohne Probleme verzischten, wenn es nicht anderst geht. @Peter Igel, es wären dann 12 markierte Bälle, jeder Spieleer hat seinen Ball, nicht jeder Tisch. Das ist auch so ein Punkt, im Training ja, aber im Wettkampf...? Natürlich auch machbar, auch wenn das einigen aufstossen wird. Geändert von masl83 (02.05.2020 um 17:02 Uhr) |
#167
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AW: Corona: Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis
es gibt halt deutlich bessere Vorschläge als den vom DTTB. siehe auch diesen Thread verlinkt ..
Wenn die Leitplanken so einzuhalten sind, dann kannst die Hallen auch gleich zulassen bis nen Impfstoff kommt. Denn das tun sich wenige Leute an, schon garnicht möglich für Jugendtraining. |
#168
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AW: Corona: Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis
Hier ein Rundschreiben des Saarl. Tennisverbandes:
Empfehlungen des Saarländischen Tennisbundes an die Vereine: Die Nutzung der Tennis-Freiplätze sollte mit möglichst geringer Personenzahl (bestenfalls zwei Personen) durchgeführt werden. Sollten es mehr als zwei Personen sein, müssen die Spieler/ Trainer den Sicherheitsabstand gewährlisten (Festlegung von Korridoren oder durch Markierungen von Spielhälften). Es sollte auf keinen Fall zu Gruppenbildungen kommen. Alle Tennisspieler sollen erst kurz vor ihrem Spieltermin die Anlage betreten und direkt nach Beendigung ihrer Freizeittätigkeit die Anlage unverzüglich verlassen. Ein Aufenthalt auf der Anlage ohne Spieltermin (z.B. zum Zuschauen) ist untersagt. Der Verein sollte einen Corona Beauftragten bzw. einen Corona-Ausschuss bestimmen, der die Einhaltung der Verordnungen überprüft und gegebenenfalls sanktioniert. Die Trainer müssen im Trainingsbetrieb auf die Einhaltung aller Regelungen peinlichst genau achten. Erlaubt ist nur ein Trainingsbetrieb, kein Wettkampfbetrieb!!!! Wir appellieren natürlich an die Vernunft unsrer Tennisspieler die Regeln, wie auch im täglichen öffentlichen Leben, einzuhalten und die Gesundheit der Mitmenschen zu schützen. Regelmäßig genutzte Utensilien wie Abzieher, Hölzer oder Bewässerungseinrichtungen sollten nach der jeweiligen Nutzung desinfiziert werden oder nur durch mitgebrachte Tücher o.Ä. der Spieler(innen) / Trainer(innen) angefasst werden. Auch sollte sichergestellt werden, dass Türklinken u.Ä. häufig gereinigt werden. Bei Regen ist ein Ausweichen in die Tennishalle untersagt, das Spielen in geschlossen Räumen ist nicht erlaubt. * Im Anhang finden Sie Vordrucke die als Aushang in ihrem Verein benutzt werden können. |
#169
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AW: Corona: Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis
Auszug aus der neuen Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher
Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 2. Mai 2020: (9) Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzungen sind grundsätzlich untersagt. Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden: 1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen bzw. privaten Freiluftsportanlagen, 2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 (siehe Ergänzung unten), 3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen, 4. kontaktfreie Durchführung, 5. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten, 6. keine Nutzung von Umkleidekabinen und Gastronomiebereichen, 7. keine Nutzung der Nassbereiche, Öffnung von gesonderten WC-Anlagen möglich, 8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen, 9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig, 10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und 11. keine Zuschauer. Der Betrieb zu Trainingszwecken des Berufssports ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Satz 2 Nummer 4 bis 11 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden. Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen erfolgen. Nach Maßgabe des Absatzes 11 können im begründeten Einzelfall auch Ausnahmen zum Betrieb und zur Nutzung für Sportstätten zum Training von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders und des Perspektivkaders durch die zuständige Ortspolizeibehörde erteilt werden. Die Ausnahmen müssen in allen Fällen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sein. Die Ausnahmegenehmigung kann zeitlich befristet werden. Ergänzung: §1 Grundsatz der Kontaktbeschränkung (1) Physisch-soziale Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von eineinhalb Meter einzuhalten. (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie ersten Grades. __________________________________________________________________________________ Hinweise des Ministeriums zum Sportreiben am Beispiel Tennis (https://corona.saarland.de/DE/servic...0-05-02.html): „Die Tennisplätze unter freiem Himmel dürfen zu zweit genutzt werden. Das Doppelspiel sollte jedoch momentan nicht trainiert werden, da dort der gebotene Mindestabstand von 1,50 Metern nicht zu jeder Zeit gewährleistet werden kann. Auch der Wettkampfbetrieb ist weiterhin untersagt“. ______________________________________________________________________ |
#170
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AW: Corona: Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis
Das besagt doch alles. Auf rund 400qm Spielfläche sind maximal 2 Personen erlaubt. Da merkt man doch, dass es nur erstmal um die Öffnung der Spielstätte geht. In der Halle glaubt doch jeder von der zuständigen Bhörde, dass dort die Gefahr der Ansteckung nicht kontrolliert werden kann. Also Ende der Spielrunde.
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Stichworte |
Abstandsregeln, Hygieneregeln |
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