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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #171  
Alt 13.01.2014, 13:50
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Bitte nicht lügen.
Witzbold

Lies mal selbst was du nachfolgend geschrieben hast und vergleiche es mit dem was ich als Scharlatanerie bezeichene

Zitat:
Zitat von Mighty
Also, Brett13, auch wenn es dir peinlich peinlich ist, auf Video aufgenommen zu werden, kannst du nichts dagegen tun. Lerne es einfach zu genießen, Tischtennis muss nicht schön sein.
Auf dem Schmarrn, dass mir es persönlich peinlich wäre beim TT auf Video aufgenommen zu werden, werd' ich gar nicht erst eingehen
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  #172  
Alt 13.01.2014, 13:52
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Ja, ein Interview "zum Fotografieren auf der Strasse". Hat mit dem Thema nichts zu tun.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
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  #173  
Alt 13.01.2014, 13:57
Zuni Zuni ist offline
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Zuni ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Das ist unerheblich so lange das Spiel keine sonderliche Bedeutung hat.
Die Frage die man sich hier stellen muss ist der Spieler mehr oder weniger nur Beiwerk des Bildes / des Videos und wäre es egal, wenn er garnicht auf dem Bild / Video abgebildet wäre ?

Bei der Videoaufnahme eines Tischtennisspiels ist dies für die beteiligten Spieler zu verneinen, weshalb die pauschalen Regeln für Aufnahmen von Massenveranstaltungen oder generell Sportveranstaltungen nicht gelten, da besagte Person offensichtlich im Mittelpunkt der Bilder ist. Er kann also auf die Rechte am eigenen Bild bestehen so lange kein anderer Ausnahmefall zu tragen kommt ("relative Person der Zeigeschichte" etc....)...
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  #174  
Alt 13.01.2014, 14:06
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Zitat:
Zitat von Zuni Beitrag anzeigen
Bei der Videoaufnahme eines Tischtennisspiels ist dies für die beteiligten Spieler zu verneinen, weshalb die pauschalen Regeln für Aufnahmen von Massenveranstaltungen oder generell Sportveranstaltungen nicht gelten, da besagte Person offensichtlich im Mittelpunkt der Bilder ist.
Noch mal, wenn das Spiel typischerweise gefilmt wird, steht nicht eine Person im Mittelpunkt. Wenn nur diese Person beim Spielen gefilmt wird, dann steht sie im Mittelpunkt. Ist es so schwierig zu unterscheiden? Also, kurze Fassung noch mal: das Spiel - ja, nur die Brüste - nein, als Faustregel.
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  #175  
Alt 13.01.2014, 14:09
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Hier noch ein Link für Mighty
http://www.medienrecht-urheberrecht....d-personenfoto

"Grundsatz: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen."
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  #176  
Alt 13.01.2014, 14:15
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Zuni ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Hausrecht und Kamera

Du versuchst dich heraus zu reden Mighty. Als Hauptbestandteil des SPiels steht er mit im MIttelpunkt der Aufnahme ! Im gegensatz zu irgendeinem Zuschauer der nur 1-2 mal im Bild ist oder einem Teilnehmer einer Demo ist er nämlich definitv NICHT beliebig austauschbar und kann damit generell über das Recht an seinem eigenen Bild selbst bestimmen.

Google einfach mal nach "Recht am eigenen Bild" und "öffentliche Veranstaltungen" etc. Da gehen 99% aller Aussagen in diese Richtung.
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  #177  
Alt 13.01.2014, 14:18
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Also, kurze Fassung noch mal: das Spiel - ja, nur die Brüste - nein, als Faustregel.
Was genau bezweckst du eingentlich damit dich hier Rechtevergeber ür Film- und Fotorechte auszugeben

Hier mal die zwei wesentlichen Dinge aus meinem letzten Link:

"Grundsatz: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen.

Fazit: Personenfotos liegen in einem rechtlichen Minenfeld. Einfach abdrücken und veröffentlichen, kann problematisch und vor allem teuer werden. Denn grundsätzlich kann jeder Einzelne selbst bestimmen, ob und welche Abbildungen von ihm in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Nur ausnahmsweise ist daher eine zustimmungsfreie Nutzung von Personenfotos zulässig. Im Zweifel also eine Einwilligung von der abgebildeten Person einholen oder, wenn dies nicht möglich ist, ein anderes Foto verwenden."

Geändert von User 17544 (13.01.2014 um 14:22 Uhr)
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  #178  
Alt 13.01.2014, 14:27
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Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
[I][COLOR="Blue"]"Grundsatz: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen.
Schon wieder Demagogie Du kannst doch nicht einen Satz herausschneiden und ihn als uneingeschränkt anwendbar verkaufen.

Noch mal, es steht zwar im § 22 "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden", aber gleich im § 23 "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:...".
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  #179  
Alt 13.01.2014, 14:39
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Schon wieder Demagogie
Nee, das ist ein Grundsatz, den auch du beherzigen solltest

Wenn du meinst du kannst dir Gesetze so zurechtbiegen, wie es dir beliebt, dann fotografier' und film' halt alles was dir beim TT vor die Linse kommt und stelle es auf youtube oder sonst wo hin

Den meisten wird es zwar eh am Allerwertesten vorbeigehen, aber wenn du dich so aufdringlich und rechthaberisch dabei verhältst wie hier, wird sicherlich der Eine oder Andere dabei sein, der dich dann eines Besseren belehrt

Ist ja dein Geld, dass dann für Unterlassungserklärungen und Abmahnungen draufgeht. Anwälte kümmern sich gern um solche Dinge. Mit uneinsichtigen Leuten verdienen sie schließlich ihr Geld

Geändert von User 17544 (13.01.2014 um 14:43 Uhr)
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  #180  
Alt 13.01.2014, 14:42
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Noch mal, es steht zwar im § 22 "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden", aber gleich im § 23 "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:...".
Hört der §23 denn nach dem Doppelpunkt auf?
__________________
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