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Themen-Optionen |
#181
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Der entscheidende Unterschied:
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#182
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Ich verstehe die Aussage dahinter nicht.
Eine behördlich angeordnet der Quarantäne kann auch Vorsorglich angeordnet werden. Mein Mann zum Beispiel ist gerade in Quarantäne, es gibt aber keinen positiven Test. Was möchtest du uns also damit sagen indem du diese beiden Formulierungen gegenüber stellst?
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#183
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Vorsorglich in Verbindung da Hinweis auf Kontakt /Symptomen, somit amtlich gefordert -> o.k.
Ein vorsorglicher Test (ohne Hinweis auf Kontakt mit Covid 19 Person bzw. Symptomen), kann / darf nicht dazu führen, dass Beruf / Sport abgesagt wird. Sollte so verfahren werden, würde das gesamte System kollabieren. |
#184
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Zitat:
Kontaktpersonen Kategorie 2 sollen am Wettkampfsport teilnehmen. Das nenne ich mal „sportlich“... Ich würde das nicht machen. Vielleicht bin ich aber einfach nur zu alt. |
#185
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Das Spiel darf, gemäß den Vorgaben (siehe # 118), nicht durch den Staffelleiter bzw. (Ressortleiter Mannschaftssport) abgesagt (Termin offen) werden.
Der entsprechende Spieler kann / muss durch Ersatzstellung des Vereins kompensiert werden. Bsp.: Ärzte (Abstriche), Pflegepersonal (Krankenhaus/Altenheim) oder Busfahrer (Personenbeförderung ohne Dokumentationspflicht) in der Mannschaft würde automatisch bedeuten, dass Spiele verlegt werden müssen, da die Möglichkeit eines Kontakts deutlich erhöht ist. Weitergedacht könnte kein Spielbetrieb für diese Mannschaften stattfinden, da diese terminlich verschoben werden müssten – auf den Sankt Nimmerleinstag. Die Entscheidung, Ersatzstellung ist den Spielberichten mittlerweile die Regel. Da sich im Bezirk Süd bisher 53 Mannschaften vom Spielbetrieb 20/21 abgemeldet haben (Zurückziehung) ist mehr als deutlich. Etwas Eigenverantwortung bzw. Rücksicht auf andere ist gefragt. |
#186
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Einerseits verständlich, andererseits verstehe ich halt nicht die Sonderregelung für Corona. Letztlich ist es eine Erkrankung, und wenn ich infolge einer Erkrankung nicht am Spielbetrieb teilnehmen kann, bin ich eben nicht da. Das bedeutet aber nicht, dass das ganze Spiel abgesagt werden muss.
Wir zum Beispiel haben vor circa zwei Wochen nicht einmal 3 Stunden vor dem Spiel erfahren, dass das Spiel abgesagt wird. Es gab auch nur eine E-Mail dazu, nicht mal einen Anruf soweit ich weiß. Hintergrund war eine Quarantäne (kein Fall im Ergebnis, sondern eine Urlaubsrückkehr) eines Spielers der Gegner. Mir fehlt der jegliches Verständnis, warum so etwas erst 3 Stunden vor dem Spiel im Ergebnis auffällt. Und letztlich war der Spieler ja nicht mal krank, Und dann kam aus dem Urlaub zurück und musste deswegen in Quarantäne. Das ist nichts, was erst 3 Stunden vor einer Partie auffallen dürfte. Deswegen wäre ich eindeutig dafür: normale Regeln, wie immer. Wenn jemand krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann, kann er nicht teilnehmen. Das ist aber kein Verlegungs- oder Absagegrund
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#187
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Ich habe dem HeTTV u.a. bereits Anfang Mai darauf hingewiesen, dass eine Verlegung (Quarantäne/Schließung von Hallen) bzw. eine Streichung nach 3x Nichtantreten geregelt und frühzeitig veröffentlicht werden muss, so dass Vereine reagieren können.
Bei einer behördlichen Quarantäne (wie auch immer diese begründet) werden die Personen ohne „Eigenverschulden“ nicht am Spielbetrieb teilnehmen dürfen, somit darf der Mannschaft (Verein) hierdurch kein Nachteil entstehen. 2 Beispiele die so stattgefunden haben: 1) Reise nach Frankreich in die Region Provence (Segeln auf dem Mittelmeer! – kein Landkontakt), zum Zeitpunkt der Reiseantritts keine Risikogebiet gemäß der Bundesregierung Auswärtiges Amt (AA). 2 Tage vor der Rückreise wurde dieses Gebiet durch AA zum „Risikogebiet“ erklärt, verbunden mit einer 14 tägigen Quarantäne (da Übertritt Wasser/Land im Risikogebiet - man hätten auch nach Deutschland segeln können - Zeitdauer nahezu identisch) sowie Testung (Dauer bis negatives Ergebnis mitgeteilt wurde 6 Tage). Gleiches Risiko (> 50/100.000) in einer deutsche Gemarkung (z.B. Hamm) führt nicht zu einer Quarantäne (nicht nachvollziehbar, da Zahlenlage identisch). 2) Eine Schulklasse wurde aufgrund eines Covid 19 Fall unter Quarantäne (14 Tage) gestellt (Testung erfolgte), sämtliche unterrichtenden Lehrkräfte ebenso (die Schüler, die im Bus mit „anreisen“ wurden ausgenommen Begründung Mund/Nasen Bedeckung). In beiden Fällen haben Personen ohne „Verschulden“ keine Chance am Spielbetrieb teilzunehmen, da eine behördliche Anordnung (Allgemeinverfügung) Vorrang hat - ob sinnvoll lassen wir außen vor. Da diese Konstellation absehbar war, hat der Hessische Tischtennis Verband im Fall Quarantäne reagiert. Auch eine Ordnungsstrafe bei Antreten unter Sollstärke wird, wie bei der untersten Mannschaft, nicht mit Ordnungsgeld „sanktioniert“. Leider wurde das Nichtantreten ohne behördliche Anordnung nicht von den monetären „Strafen“ ausgenommen – gleiches gilt, dass eine Streichung bei 3x Nichtantreten führt. Wenn man sich die Aufstellungen der Klassen Kreis / Bezirk / Verband genauer ansieht, sollte jedem bewusst sein, dass es sich nicht um eine reguläre Saison handelt (viele vorsichtige Personen mit Vorerkrankungen bzw. in deren Umfeld spielen nicht – ist ohne Diskussion zu akzeptieren!) Da der Verband die Vereine zu den Meldungen, sagen wir es freundlich ermutigt hat Aus Newsletter 06/2020 HTTV Wir möchten die Vereine ermutigen, die Mannschaften wie gewohnt zu melden. Sollte sich im Laufe der Vorrunde herausstellen, dass die gemeldeten Mannschaften doch nicht wie gewünscht am Spielbetrieb teilnehmen können, werden seitens des HTTV, gemäß Vorstandsbeschluss vom 15. Mai 2020, für Zurückziehungen in allen hessischen Spielklassen bis zum 31.12.2020 keinerlei Gebühren für den Verein anfallen. Der HTTV möchte den Vereinen damit entgegenkommen. werden die Meldegebühren auch erlassen [?] - werden wir sehen (Stand 27. Sept. Bezrk Süd ca. 3.000.-Euro) Dies dürfte eine Konsequenz daraus sein, dass zum Meldezeitpunkt 25. Mai - 10. Juni) die „Spielregeln“ (Auswirkungen) vielen leider noch nicht bekannt oder bewusst waren. Die Mannschaftsmeldungen 20. Juni - 1. Juli wurden, dementsprechend mit „Personal“ ausgefüllt, dass die Sollstärke (Pflicht) erreicht wird. Es wäre wünschenswert gewesen, die Meldezeiträume nach hinten zu verlegen (Genehmigungen in click-tt gehen schnell). Da keine Anpassung des RES (Reservespielerstatus) erfolgt ist, wird es in der neuen Spielzeit 21/22 viele Vereine (Mannschaften) geben, die die Stammspielerregelungen (3 Einsätze in VR oder RR 20/21 bzw. mind. 2 in der abgebrochenen RR 19/20) nicht erfüllen können – was zu noch weniger Meldungen führen wird. |
#188
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Warum ist 1) kein Eigenverschulden ?
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#189
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Kein Risikogebiet (AA) zum Zeitpunkt der Anreise!
Glaskugel stand in Berlin! |
#190
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Wer aktuell ins Ausland geht, weiß um das Risiko. Urlaub im Ausland ist für mich aktuell (leider) vollkommen inakzeptabel.
Wer es dennoch macht: Wir leben in einem freien Land aber dann muss eben auch mit den Konsequenzen gelebt werden.
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