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  #11  
Alt 21.11.2004, 15:12
long-pips long-pips ist offline
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long-pips ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Frage zu einem Stempel auf dem Belag!

Zitat:
Zitat von DarkLoD
das der belag auf keiner liste is hab ich au bemerkt...
gekauft hab ich ihn bei ne normalen "groß"händler...
...ich bezweifle ds ich mich hier Strafbar mache, da ich ja niht um rat frage wie ich dieses Ding umtauschen kann oder reklamieren, sondern nur ob der Stempel überhaupt sinn macht oder ob man sowas verkaufen darf...
...der Belag war und ist vom Spielerischen gut.
sicherlich macht der stempel sind. und ob jemand etwas verkaufen durfte oder nicht ist eine rechtsberatung.
und nicht du sondern jemand der dir eine rechtsberatung, ohne rechtsanwalt zu sein gibt, macht sich glaubig strafbahr.

und wenn man einen korintenkakker hat, der alles sehr geanau nimmt, machst du dich sehrwohl ach strafbar. nennt sich dann "verleitung zu einer straftat" oder so ähnlich.
na egal wie du schon festgestellt hast, ist der belag eh nicht mehr zugelassen.
trotz produckthaftungs gesetz, wird der händler ihn wohl kaum umtauschen. kähm aber auf einen versuch an.
__________________
ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne.
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  #12  
Alt 21.11.2004, 15:41
Tharganoth Tharganoth ist offline
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Forenmitglied
 
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Alter: 51
Beiträge: 103
Tharganoth ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Frage zu einem Stempel auf dem Belag!

Das Rechtsberatungsgesetz verbietet die gesamte Beratung in allen rechtlichen Fragen – selbst einfachster Art – sowohl entgeldlich als auch unentgeltlich – sowie jede Rechtsbesorgung und behält diese im wesentlichen den Rechtsanwälten vor.

Mit wenigen Ausnahmen dürfen bestimmte Verbände und Organisationen Rechtsberatung durchführen. Diese Monopolisierung der Rechtsberatung dient weitgehend den wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwälte.


Darüberhinaus ist die Diskussion sowieso obsolet, da der Stempel keinerlei rechtliche Bindung des Verkäufers darstellt, sofern er sich nicht verpflichtet hat keine Vorführexemplare zu veräußern und ob er das hat, darüber kann nur spekuliert werden und der Verkäufer erteilt darüber sicherlich keine Auskunft.

Wenn er jedoch den Belag mit der Zusicherung, daß dieser für den Wettkampfbetrieb zugelassen wäre, veräußert hat dann ist kein Kaufvertrag zustande gekommen und der Händler muß den Belag umtauschen.
__________________
Solange der Mensch spielt, ist er frei.
(Friedrich Sieburg)

Beim Spiel kann man einen Menschen besser kennenlernen, als im Gespräch in einem Jahr.
(Plato)
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