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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#11
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AW: Byebye Frischkleben?
Zitat:
muß gerade schmunzeln. die redensart im regenstehen bekommt ja ne neue bedeutung *g* und ihr könnt eben nur auf einen warmen regen hoffen. ich weiß noppenspieler sind nicht nur am tisch viiiiiies sondern auch noch schadenfroh. allerdings fördert das frischkleben den umsatz von warmen getränken und die speisekarte bekommt zuwachs mit heißer brühe. so schluß mit dem sarkassmuß. nee einer muß noch sein: wenn ihr euch warmzittert, vorsicht nicht kleckern sonst dünstet der kleber doch wieder in der auß und ihr krigt dochnoch ne quallifikatons zusätzlich zum zähneklappern und knie schlottern
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ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne. |
#12
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AW: Byebye Frischkleben?
Also das ist das, was man aktuell auf der DTTB Seite finden kann:
Erläuterungen zum Frischkleben Der Hauptausschuss des DTTB hat am 12. Juni verschärfte Regelungen zum Thema Frischkleben beschlossen. Demnach ist das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume ab dem 1. Juli 2004 verboten. Dieses Verbot gilt weltweit ohnehin ab dem 1. September 2006 für den gesamten Bereich der ITTF. Der DTTB zieht also das Verbot zeitlich vor. Den Hintergrund der Entscheidung und die konkreten Auswirkungen finden Sie hier, im pdf-Format zum Herunterladen. Das hab ich von der DTTB Seite. Demnach müsste ja Frischkleben bis auf unbestimmte Zeit weiterhin erlaubt sein...wenn das Verbot für die umschlossenen Räume allein bis zum 1. September 2006 erst ITTF weit greift...oder wie seht ihr das? Im angesprochenen PDF steht dann unter anderem Folgendes: Der DTTB unterstützt im übrigen die aktuellen Bemühungen der ITTF, mögliche Risiken des Frischklebens durch kontrollierbare Regelungen völlig auszuschließen, oder aber, wenn sich dies als nicht möglich erweist, den Einsatz von Frischklebern generell für unzulässig zu erklären. |
#13
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AW: Byebye Frischkleben?
Zitat:
hab ich in den letzten tagen des öfteren geschrieben. hier der komplette Text des DTTB zum Thema frischkleben: DTTB-Amtlich Erläuterungen zum Frischkleben Der Hauptausschuss des DTTB hat am 12.06.2004 verschärfte Regelungen zum Thema Frischkleben beschlossen. Demnach ist das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume vom 01.07.2004 an verboten.Dieses Verbot gilt weltweit ohnehin ab dem 01.09.2006 für den gesamten Bereich der ITTF. Der DTTB zieht also das Verbot zeitlich vor. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Absicht, selbst geringe Risiken für die Gesundheit. ( erkältungen, grippe, lungenentzündung, ist demnach ein kleineres gesundheitsrisiko) unserer Spielerinnen und Spieler auszuschalten. Auch wenn die gängigen Frischkleber hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe strengen Vorschriften unterliegen, ist nach einer Analyse des Bundesinstituts für Risikobewertung von April 2004 nicht auszuschließen, dass durch Frischkleben unter bestimmten Umständen beispielsweise Schläfrigkeit und Benommenheit ausgelöst werden können. Hier ein auszug aus der 12 seitigen analyse: Lösemittel in Frischklebern für Tischtennisschläger Gesundheitliche Bewertung des BfR vom 15. April 2004 Um die Absprungeigenschaften des Tischtennisballs zu verbessern, wird im Tischtennissport der Belaggummi des Schlägers immer wieder neu auf das Schlägerblatt geklebt. Dies geschieht vor jedem Training und Wettkampf, mehrfach auch während des Wettkampfes. Beim Bekleben bildet sich unter dem Gummibelag ein Gaspolster, das dem Ball eine größere Geschwindigkeit und einen besseren „Spin“ verleiht. Die zugelassenen Kleber sind in einer Liste des Internationalen Tischtennisverbandes aufgeführt. Weil sie zum Teil große Mengen flüchtiger organischer Lösemittel enthalten, soll nur in extra dafür ausgewiesenen Räumen oder im Freien geklebt werden. Das BfR hat am Beispiel des flüchtigen Lösemittels „Cyclohexan“ eine Risikobewertung durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Raumluftkonzentration, insbesondere in kleinen Räumen, einen Grad erreichen kann, bei dem gesundheitliche Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden können. Das Institut empfiehlt, die Raumluftkonzentrationen an Lösemitteln, zum Beispiel durch die Ausstattung mit Abzugshauben, zu senken und möglichst im Freien zu kleben. Für Kinder sollte ein Klebeverbot erwogen werden. Auf diese Analyse hat der DTTB in Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Aktiven und den Sport unverzüglich reagiert. Die gefassten Beschlüsse bedeuten konkret, dass Frischkleben nur noch im Freien erlaubt ist. In allen umschlossenen Räumen, wie z.B. dem Hallenkomplex, einem Wohnhaus oder auch einem Pkw ist Frischkleben verboten. Die sog. Kleberäume gibt es nicht mehr. Dem DTTB ist klar, dass die Einhaltung des Frischklebeverbots in umschlossenen Räumen nur bedingt überprüft werden kann. Er appelliert an die Eigenverantwortung der Spieler und an alle Trainer und Betreuer, die neue Regel zu respektieren und Gesundheitsrisiken zu vermeiden, selbst wenn diese gering erscheinen. Da das Frischklebeverbot innerhalb umschlossener Räume aus den oben genannten Gründen mit sofortiger Wirkung bundesweit auf allen Ebenen und in allen Altersklassen gilt, es aber unvermeidlich eine gewisse Zeit dauert, bis sich eine solche Regelung überall durchgesetzt hat und bekannt ist, hat der DTTB-Hauptausschuss beschlossen, einen Verstoß gegen diese neue Regel erst ab dem 01.07.2005 mit sofortigem Spielverlust zu ahnden. Ein Verstoß gegen das Verbot in der Spielzeit 2004/2005 kann natürlich trotzdem geahndet werden, wenn der betroffene Spieler, nach entsprechendem Hinweis des Oberschiedsrichters bzw. gegnerischen Mannschaftsführers, das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume nicht unterlässt. Es liegt dann ein sog. Verstoß gegen die sportliche Disziplin vor. Hinsichtlich der Sanktionsmöglichkeiten gelten dann die Regelungen der jeweils zuständigen Ebene. Der DTTB unterstützt im übrigen die aktuellen Bemühungen der ITTF, mögliche Risiken des Frischklebens durch kontrollierbare Regelungen völlig auszuschließen, oder aber, wenn sich dies als nicht möglich erweist, den Einsatz von Frischklebern generell für unzulässig zu erklären. weiter mit der studie: Ab September 2007 dürfen darüber hinaus keine gesundheitsschädlichen Substanzen mehr beim Kleben von Schlägerbelägen verwendet werden. Der deutsche Tischtennisbund will das Klebeverbot in geschlossenen Räumen schon früher umsetzen. Zur Beurteilung der Kleber liegen dem BfR Rezeptur-Informationen von drei Vertreibern vor. Danach werden folgende Lösemittel verwendet: Cyclohexan, Heptan und Isomere, n-Butylacetat, Ethylacetat sowie Kohlenwasserstoffe wie Spezialbenzine, Naphtha (Petroleum) hydro-treated light und Hydrocarbon solvent (aliphatic), die nicht näher durch Angabe der entsprechenden CAS-Nr. spezifiziert wurden. Sicherheitsdatenblätter einer Firma, in denen auf mögliche Gefahren durch diese Substanzen und arbeitshygienische Maßnahmen hingewiesen wird, enthalten unter anderem folgende Hinweise: ".....für ausreichende Entlüftung ist zu sorgen, damit Staub- bzw. Dampfkonzentrationen so gering wie möglich gehalten werden" und "..... darf nicht in die Hände von Kindern gelangen" (Kennzeichnung S 02). Das BfR hat seine Risikobewertung beispielhaft an dem Lösemittel Cyclohexan vorgenommen. Diese Substanz ist chemisch eindeutig definiert, kommt in Klebern in hohen Konzentrationen vor, und es sind für eine Risikocharakterisierung ausreichende toxikologische Daten vorhanden. Für n-Butylacetat und n-Heptan wird eine kurze vergleichende Betrachtung vorgenommen (s. Anhang). Ergebnis Werden Tischtenniskleber mit dem leicht flüchtigen Lösemittel „Cyclohexan“ zum Aufkleben von Belaggummis auf die Schlägerblätter verwendet, kann es in kleinen Räumen zu gesundheitlich bedenklichen Luftkonzentrationen kommen. Die dann erreichten Werte weisen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum aktuellen „no observed adverse effect level“ (NOAEL) für neurotoxische Effekte auf. Dieser NOAEL charakterisiert die Schadstoffmenge, nach deren Einatmung gerade noch keine nervenschädigenden Wirkungen beobachtet werden. Nach Inhalation wurden als häufigste toxische Endpunkte neurotoxische Effekte mit entsprechenden Symptomen (z.B. Schläfrigkeit und Benommenheit), aber vor allem „neurobehavioural effects“ (1) beobachtet. Akute Toxizität Die LD 50 beträgt für Ratten 6200-30000 mg/kg KG, für Mäuse 1300 mg/kg KG (1). Für neurotoxische Effekte mit entsprechenden Symptomen nach akuter Exposition wurde für Tiere ein NOAEL von 400 ppm festgelegt (2). Für Menschen kann für neurotoxische Effekte ein NOAEL von 250 ppm angenommen werden, basierend auf experimentellen Daten (2). Chronische Toxizität Inhalative Exposition mit Cyclohexan-Konzentrationen bis zu 7 000 ppm bei Ratten und Mäusen über 90 Tage führten zu neurotoxischen Effekten mit einem NOAEL von 500 ppm und zu einer Zunahme des Lebergewichtes mit einem NOAEL von 2 000 ppm (2). Wirkung auf Haut und Schleimhäute Cyclohexan hat nur leicht reizende Wirkung auf Haut und Schleimhäute. Genotoxizität Cyclohexan ist in vitro nicht genotoxisch. In allen gut evaluierten Testsystemen zeigte es keine Effekte, die auf Genotoxizität hinweisen. Kanzerogenität Es liegt kein valider Kanzerogenitätstest mit Cyclohexan vor. Aus Screening-Tests ergeben sich vage Hinweise auf eine schwache tumorpromovierende Wirkung. Reproduktionstoxizität/Fertilitätsminderung Aus einer 2-Generationen-Studie an Ratten ergeben sich keine Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen der Fertilität. Einstufung und Kennzeichnung Gemäß den EU-Einstufungskriterien ist Cyclohexan wie folgt eingestuft: Gefahrensymbole: F leicht entzündlich Xn gesundheitsschädlich N umweltgefährlich R-Sätze: 11-38-50/53-65-67 S-Sätze: (2)-9-16-33-60-61-62 (Die Einstufung mit Xn und dem R65-Satz „kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen“ resultiert aus der kinematischen Viskosität von 1,259 x 10 –6 m2/s und einer Oberflächenspannung von 25,3 mN/m bei 20 °C) Grenzwert in der Luft am Arbeitsplatz („Luftgrenzwert“) nach TRGS 900: MAK: 200 ml/m³ (ppm) (entspricht 700 mg/m³) Es ist ein Überschreitungsfaktor von 4 für Kurzzeitwerte zulässig (maximal 4mal für 15 min pro Schicht). Exposition Beschreibung der Anwendungs-/Expositionsszenarien Es wird Klebstoff auf beide Flächen des TT-Schlägers und auf die zwei Schaumgummiflächen aufgetragen. Die durch Wägen ermittelte Klebermenge beträgt 12 g. Bezogen auf den Anteil von 95% ergibt sich daraus eine Menge an Lösemittel von 11,4 g. Diese Menge kann aufgrund der unterschiedlichen Viskosität der Kleber und der wechselnden Schichtdicke schwanken. Die Exposition gegenüber den Lösemitteln erfolgt in den Kleberäumen und in der Sporthalle. 1. Kleberaum (KR) Das Kleben erfolgt in einem sogenannten Kleberaum, der unter ungünstigsten Bedingungen eine Größe von 30 m³ aufweisen kann. Dies wurde aufgrund von Besuchen von Sporthallen festgestellt. Der Klebevorgang dauert 5 min, so dass auch die Aufenthaltsdauerim Raum mit 5 min angenommen werden kann. Die Zahl der gleichzeitig im Raum klebenden Personen wird im ungünstigsten Fall mit 4 angenommen, im Abstand von 30 min kommen jeweils 2 Personen hinzu, die kleben. In einem alternativ gerechneten Szenario beginnen 2 Personen gleichzeitig mit dem Kleben. Nach jeweils 30 min kommen 2 weitere Personen zum Kleben hinzu. Diese Annahmen wurden nach Rücksprachen mit Tischtennistrainern und dem TT-Verband getroffen. Für die Schätzung der Raumluftkonzentration wurde angenommen, dass 50 % des Lösemittels (= 5,7 g pro Schläger) im Kleberaum verdampfen. 2. Sporthalle (SH) Für die Sporthalle wurde eine Größe von 2250 m³ und eine Aufenthaltsdauer der spielenden Personen in der Halle von 180 min angenommen. Die Annahme geht ferner davon aus, dass in der Halle gleichzeitig 6 Personen spielen. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die restlichen 50 % des Lösemittels (= 5,7 g pro Schläger) in der Sporthalle verdampfen. Bundesinstitut für Risikobewertung Für die Modellvariablen wurden folgende Annahmen getroffen: Variable Werte Art der Verteilung Fläche der TT-Schläger min: 0,08, max. 0,12, höchstwahrscheinlich 0,1 m² triangular. Gehalt Lösemittel min 85 %, max. 95% uniform Lösemitteldichte 0,8 g/cm³ Punktschätzer Spielerzahl min: 1, max. 8, höchstwahrscheinlich 4 triangular Schichtdicke min: 0,1, max. 0,4, höchstwahrscheinlich 0,25 mm triangular Anteil verdampften Lösemittels min: 0,4, max. 0,8, höchstwahrscheinlich 0,5 triangular Luftwechselrate min: 0,2, max. 5, höchstwahrscheinlich 1 h-1 triangular Emissionsratenkonstante 0,1 Punktschätzer Raumvolumen Kleberaum min: 30, max. 120, höchstwahrscheinlich 70 m³ triangular [U] so jetzt wisst ihr bescheid. wenn ich den link zu der studie wiederfinde setze den eben noch schnell rein. HAB IHN klopf mir grad auf die schulter und lob mich, weil ich so schnell war. Puh jetzt erst mal lüften. keine bange hab nicht frischgeklebt liegt eher am eigenlob, was bekanntlich sti....... .
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ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne. Geändert von long-pips (23.09.2004 um 08:22 Uhr) |
#14
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AW: Byebye Frischkleben?
Zitat:
Zitat:
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"Invincibility lies in the defence; the possibility of victory in the attack."
(Sun Tzu) |
#15
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AW: Byebye Frischkleben?
Zum Thema Duchführung gibt es bereits zu viele Threads...theoretisch würde ja der "Beweis des ersten Anscheins" oder wie es so schön heißt reichen...so ähnlich, wie man eben nie 100% sagen kann, ist das jetzt ein Palio BE oder YE. Der eine ist zwar glatter aber kann ja auch schon ein paar Jahre alt sein, ich kann ihn mal im Sommer auf der Fensterbank vergessen haben etc.
Außerdem hab ich von meinem Ping Pong Händler was von einem Stick gehört, der eine Kurzanalyse ermöglichen soll.. Die Frage ist für mich: Klar muss der gesundheitliche Aspekt hoch gehalten werden. Aber ist dem nicht schon mit der jetzigen Regelung genüge getan? Und was gibt es sonst noch für schädliche Auswirkungen? In der Studie ist von Benommenheit und Schläfrigkeit die Rede. Das werde ich in der Regel auch wenn ich mir Abends ne warme Tasse Milch mit Honig mach oder mir mit meiner Freundin das geistige Dauer-Feuerwerk von Unter Uns, Verbotene Liebe und Marienhof reintun muss. Und laut ihrer Aussage macht das sogar süchtig. Aber wird das verboten? Nein, natürlich nicht. Aber mal wieder im Ernst: Es sind zumindest bei Tieren keine genschädigenden Eigenschaften nachgewiesen worden (gentoxologisch blablabla oder wie das Wort heißt), kanzerogene Eigenschaften werden wohl vermutet sind aber nicht nachgewiesen(haha-rauchen, ist bei uns immer noch fast überall erlaubt-die sollte man im Regen stehen lassen aber die sind ja ne gute Einnahmequelle). Und leichte Reizungen der Haut und der Schleimhäute...nun ja, genug an der frischen Luft sind die "Kleber" unter uns nun ja. |
#16
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AW: Byebye Frischkleben?
Zitat:
Wenns doch arg kalt war, spiele ich mich halt danach länger ein, da muss mein Gegenüber dann durch Zitat:
Naja ich mach mal mit bin ja nicht so: Wo ist der Unterschied zwischen einem Frischkleber der im Regen klebt und einer Noppe die im Regen raucht? Der Frischkleber kann nen Topspin Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und im Notfall darfst du dich dann 5 Minuten länger mit ihm einspielen während er dir die Bälle um die Ohren rohrt |
#17
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AW: Byebye Frischkleben?
Mein Andro Combi-Cleaner löst ebenfalls Benommenheit und Schläfrigkeit aus.
Ist der inzwischen auch verboten oder darf ich meine Kelle nur draußen saubermachen??? Ich schreib mal die Gefahrenhinweise: Gefahrenhinweise: Entzündlich. Reizt die Augen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sicherheitsvorschläge: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Zündquellen vernhalten - nicht rauchen. Berührungen mit den Augen und der Haut ver- meiden. Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Gefahrenbestimmte Komponente: 2-Propanol Inhaltsstoffe: >30% aliphatische Kohlenwaserstoffe <5% anionische Tenside Weitere Inhaltstoffe: Wasser, Duftstoffe Das Mordzeug sollte ganz klar verboten werden. Das ist schlimmer als kleben!! Ich versteh den ganzen Wirbel nicht... |
#18
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AW: Byebye Frischkleben?
he, ein klebe-thread ohne meinen beitrag ...das muss geändert werden
an alle, die immernoch dran glauben: ein klebeverbot ist unsinn |
#19
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AW: Byebye Frischkleben?
Zitat:
Unser Trainer hat diese information von dem Staffelleiter aus unserem Bezirk erfahren.Der ist irgendwie beim DTTB. |
#20
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AW: Byebye Frischkleben?
Zitat:
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