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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 08.11.2010, 12:05
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Und bei 2 Monaten ist es eh doppelt schwierig. da können die sagen dass es nen Verbarauchsgegenstand ist und das eben Abnutzungserscheinungen sind. Was können die dafür wenn du so nen heißen Topspin ziehst dass das Gummi schmilzt Nein im Ernst die wissen ja nicht was du damit gemacht hast. Irgendwelchen Tuner Probiert oder Lösungsmittel aufgebracht usw. Dadurch wird nen Belag ja extrem belastet. Denke also da werden die zu 99% nicht drauf eingehen.
Zumindest wenn der Belag durch den Händler selbst moniert wurde, hat er rechtlich sogar sehr gute Karten. Innerhalb der ersten 6 Monate der 2-jährigen Gewährleistung muss der Händler nachweisen, dass eine unsachgemäße Behandlung durch den Käufer Ursache für den Fehler ist. Macht aber sicher kein Spaß, sich wegen eines Belags auf rechliche Streitereien einzulassen.

Falls der Belag durch den Händler montiert wurde, rechne ich mit keinerlei Problemen bei einer Reklamation.
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  #12  
Alt 08.11.2010, 12:05
Maik & Schmef Maik & Schmef ist offline
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AW: Verbotener Belag?

Wie geht man am besten vor wenn ich Reklamieren soll?
im übrigen habe ich den Belag einmal runtergenommen, etwas anderes getestet, und wieder drauf gemacht
Danach war aber auch 2 Wochen nichts..
Danach kam es einfach so.

Womit soll ich am besten argumentieren?
Denn die einen sagen nun " Nein es lohnt sich nicht "
Die anderen sagen " Da musst du reklamieren "
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  #13  
Alt 08.11.2010, 12:20
Benutzerbild von Fastest115
Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Zumindest wenn der Belag durch den Händler selbst moniert wurde, hat er rechtlich sogar sehr gute Karten. Innerhalb der ersten 6 Monate der 2-jährigen Gewährleistung muss der Händler nachweisen, dass eine unsachgemäße Behandlung durch den Käufer Ursache für den Fehler ist. Macht aber sicher kein Spaß, sich wegen eines Belags auf rechliche Streitereien einzulassen.

Falls der Belag durch den Händler montiert wurde, rechne ich mit keinerlei Problemen bei einer Reklamation.
Das ist nicht richtig!

Die gewährleistungspflicht für Neuware gilt 2 Jahre. Sie gilt aber nur wenn man den Belag auch immer Sachgerecht behandelt hat.

ZB wurde kein belag mit so einer Blase umgetauscht, wenn man sehen konnte, dass der 20 mal frisch geklebt wurde oder wenn man da dauernd Benzin eingespritzt hat. Sprich die Gewährleistung ist in manchen Fällen ausgeschlossen.

Außerdem kann der Verkäufer einen Nutzwert dagegen setzen. Sprich er bekommt keinen neuen Belag sondern es würde dann der Abnutzungsgrad abgezogen.

Weiteres Problem ist dann wie gesagt was passiert wenn der Shop sagt ne den Tauschen wir nicht um. Willste dann wegen 30 euro klagen. nen Gutachten erstellen lassen und womöglich kein recht bekommen? Kosten dann 1000 euro?

Also ich war schon wegen solcher und ähnlicher Mängel an Belägen in diversen TT Shops. Den größten wie kleinen und bisher wurde nur in solchen Ausnahme ffällen wie oben geschildert aus Kulanz dann der Belag ersetzt. Aber nach 2 Monaten mit dem Aussehen kannste das zu 99% vergessen.

@M&S

Da ich mir vorstellen kann wo du den belag gekauft hast und ich dort seit 30 Jahren Kunde bin und Leute und Geschäftsgebahren kenn sag ich dri. Versuchen kannste es aber wird dir nichts nutzen. Wie gesagt habe da schon viele Stunden verbracht und schon X leute da mit sowas reklamieren sehen. Und bis auf wenige ausnahmen oder wenn es ben bekannter fehler bei dem produkt ist dann tauschen sie um sonst nicht.

Aber wenn Brett13 meint das wäre kein problem soll er dich doch begleiten beim Umtausch und dann kann er ja da Rumpelstilzchen spielen. Sagt mir aber bescheid dann komm ich auch mit. Das möchte ich gerne sehen
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (08.11.2010 um 12:23 Uhr)
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  #14  
Alt 08.11.2010, 12:23
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Maik & Schmef Beitrag anzeigen
Wie geht man am besten vor wenn ich Reklamieren soll?
im übrigen habe ich den Belag einmal runtergenommen, etwas anderes getestet, und wieder drauf gemacht
Danach war aber auch 2 Wochen nichts..
Danach kam es einfach so.

Womit soll ich am besten argumentieren?
Denn die einen sagen nun " Nein es lohnt sich nicht "
Die anderen sagen " Da musst du reklamieren "
In dem Fall sieht deine rechtlich Situation nicht so gut aus. Gehe einfach zu deinem Händler, zeige ihm den Belag und bitte ihn darum, dass er ihn wegen des geringen Alter gegen einen neuen Belag kostenlos austauscht, da du mit der Blase nach den Regeln damit nicht mehr spielen darfst. Sage ihm aber, dass du den Belag einmal runtergenommen hast und dann wieder aufgeklebt hattest. So fair solltest du schon sein!

Sei vor allem höflich und stell nicht irgendwelche nicht haltbaren Forderungen auf Grund von gesetzlichen Gewährleistungsfristen, die in deinem Fall durch das runternehmen und wieder aufkleben eh nicht mehr zweifelsfrei gegeben sind.

Mich würde es wundern, wenn deiner Bitte nicht entsprochen würde. Der Belag, so weit ich das auf dem Foto beurteilen kann, sieht ja ansonsten noch sehr gut aus und nicht abgenutzt.

Als Ursache für die Blase kann ich mir schon vorstellen, dass das Runternehmen und wieder Aufkleben ursächlich ist. Zwei verschiedene Kleber, die evtl benutzt wurden, können ein Chemiecocktail ergeben, dass sowas verursacht. Das muss auch nicht sofort sichtbar werden. Das kann auch schon mal dauern, bis sich irgendwas auflöst...
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  #15  
Alt 08.11.2010, 12:36
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Weiteres Problem ist dann wie gesagt was passiert wenn der Shop sagt ne den Tauschen wir nicht um. Willste dann wegen 30 euro klagen. nen Gutachten erstellen lassen und womöglich kein recht bekommen? Kosten dann 1000 euro?
Ich habe schon mal wegen 11,99 Euro die harte Nummer durchgezogen und natürlich recht bekommen Hat den Händler (War eine PC-Komponente) dann 150 Euro gekostet...

Würde ich wegen dem Zeitaufwand nicht noch mal machen , aber der ist mir damals dermaßen unhöflich und belehrend gekommen, dass ich gar nicht anders konnte, als das von geeigneter Stelle klären zu lassen

Ein Gutachten muss man als Käufer in den ersten 6 Monaten natürlich nicht vorlegen! Das müsste der Händler tun, wenn er innerhalb dieser 6-Monats-Frist dem Kunden unsachgemäßen Umgang nachweisen will.

Hier hat sich aber nun geklärt, dass der Belag einmal vom Holz durch den Käufer runtergenommen wurde und später dann wieder draufgeklebt wurde. Da ich immer der Meinung bin, dass man ehrlich durchs Leben gehen sollte, würde ich das selbstverständlich nicht verschweigen. Dann ist die rechtliche Situation natürlich auch eine ganz andere. Das mehrmalige Kleben eines Belages (u.U. mit unterschiedlichen Klebern) könnte die Ursache für das Problem sein.

Ich denke aber, dass der OP trotzdem gute Chancen hat über Kulanz an einen neuen Belag zu kommen. Zumindest kenne ich einen Händler, der mit solchen Beanstandungen sehr kundenorientiert umgeht, zumal sie nicht alltäglich sind...
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  #16  
Alt 08.11.2010, 12:45
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AW: Verbotener Belag?

Ja wie gesagt ich kann mir vorstellen zu welchem Händler er geht (er wohnt ja in meiner nähe) und da wäre ich gerne dabei wenn er und du zu dem hingehen und da den belag reklamieren...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #17  
Alt 08.11.2010, 12:54
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Zitat:
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Ja wie gesagt ich kann mir vorstellen zu welchem Händler er geht (er wohnt ja in meiner nähe) und da wäre ich gerne dabei wenn er und du zu dem hingehen und da den belag reklamieren...
Hast du denn dort schlechte Erfahrungen gemacht
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  #18  
Alt 08.11.2010, 12:59
Maik & Schmef Maik & Schmef ist offline
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AW: Verbotener Belag?

xD
Ich denke auch das ich den nicht reklamieren werde..
Obwohl es mir viele raten..
Ach muss ich mal schauen
Nun gucken ob ein Alter Belag noch draufpasst , der auch nich abgespielt ist
oder halt einen neuen kaufen
Danke für die Antworten.
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  #19  
Alt 08.11.2010, 12:59
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Hast du denn dort schlechte Erfahrungen gemacht
Ich will weder schlecht noch gut sagen sondern ich habe da schon einige Stunden in meinem Leben verbracht und schon selber Beläge und Hölzer reklamiert und auch gesehen wie viele andere das gemacht haben. Dadurch kenne ich die Argumentationen und Handhabungsweisen dort sehr gut.

Es ist natürlich immer nen Einzelfall der von vielen Faktoren abhängt, die ich schon genannt habe. Nur von denen trifft hier keiner wirklich zu der ihm Hoffnung machen könnte...

Kein langjähriger oder "großer" Kunde
Kein Belag der Eigenmarke
Falsche Handhabung nicht auszuschliessen
Kein bekannter Produktfehler den schon 10 andere hatten
2 Monate ist auch ne relativ lange Zeit für nen Tensorbelag (die ja bekanntlich manchmal nach der Zeit auch schon abgespielt sind-Hoher Nutzungswertverlust)
usw

Mit viel Glück und persönlicher Fürsprache einer person die die Leute da gut kennt, könnte er evtl nen kleinen Zusatzrabatt bekommen. also 5 euro weniger für nen neuen zahlen oder so. Mehr gibt das nicht...
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  #20  
Alt 08.11.2010, 13:01
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AW: Verbotener Belag?

Seit Ihr sicher, dass es auch auf TT-Beläge eine Gewährleistung von 2 Jahren gibt? Ich kenne das so bei Technikprodukten und ähnlichem, aber nicht bei Gebrauchsgegenständen. Man weiss ja auch nicht, wie viel der gespielt wurde. Ausserdem wird ja darauf hingewiesen, dass Beläge nicht ewig halten. Ich sehe da schwarz, ausser du hast einen sehr kulanten Händler oder bist ein guter Kunde.
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