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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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AW: Nur noch wenige Noppen mit Textilunterlagen zugelassen?
Naja, das ist nicht unwesentlich, wenn nach den Regeln der gesamte Belag komplett aus Gummi bestehen muss und nur als per Liste genehmigte Ausnahme andere Materialien, z.B. eine Textilschicht, enthalten darf. Man darf ja auch nicht einfach unter ein OG ein Stück Stoff runterkleben. Da stellt dann ein SR fest, dass zwischen Holz und OG noch andere, nicht zulässige Materialien enthalten sind und dann ist es egal, ob die Version so im Handel gekauft wurde oder nicht. Der SR kann dann zumindest anhand der aktuell gültigen Liste nicht auf die Zulässigkeit einer Textil-Version schließen und so einen Belag, wie den textilverstärkten Miracle z.B. für unzulässig erklären.
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#12
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AW: Nur noch wenige Noppen mit Textilunterlagen zugelassen?
Ich weiss nicht wie besagter Belag in der "Textilversion" aussah oder aussieht.
Wir hdd schreibt ist der Belag an sich sicher zulässig - allerdings nur wenn er entweder ohne oder mit Schwamm auf dem Holz benutzt wird. (Auf die Regel 2.4.3. wird in der Zulassungsliste ja explizit hingewiesen.) Eine Unterlage zwischen Gummi und Holz aus "Textilmaterial" ist demzufolge also garantiert nicht zulässig. Da sind wir einer Meinung und ich würde auch immer so entscheiden. Wenn allerdings der Belag die gleiche Bezeichnung hat mit und ohne im Gummi eingebrachte "Textilverstärkung" z.B. in Form von Fasern - dann frage ich mich schon : wie soll ein "Nicht-Noppen-Aussen-Insider- SR" denn entscheiden ob Regel 2.4.3.1 verletzt wird oder nicht ? Es wird immer doller ... ich freu mich auf den nächsten Einsatz - da wird wieder Tenergy gespielt und ich muss (im Grunde) nur nach Ebenheit und Dicke schaun falls kein Verbandsbeauftragter VOC kontolliert ....
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Cogito sum res cogitans |
#13
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AW: Nur noch wenige Noppen mit Textilunterlagen zugelassen?
Ich weiß nicht, ob wir aneinander vorbeireden; oder ich verstehe das Problem immer noch nicht. Nachdem bei den WSM mein Joola Amigo Belag beanstandet wurde, weil drei Buchstaben des Bekagnamens nicht lesbar waren, habe ich nach einem Ersatz (kurze Noppen außen; ohne Schwammunterlage) gesucht. Es gibt nicht mehr viele Möglichkeiten. In der Liste fand ich schließlich TSP Miracle ohne jeden weiteren Hinweis (abgesehen von "Out"). Diesen Belag habe ich gekauft; es ist also genau der Belag, der in der Liste steht. Er weist zudem ebenso wie die Hülle, in der er geliefert wurde, keinen Hinweis auf eine Textilverstärkung auf. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was ein SR daran bemängeln könnte. Dass vielleicht früher mal ein TSP Miracle mit Textilunterlage in der Liste stand, kann doch keine Auswirkung auf die jetzige Liste haben.
Gruss Hdd |
#14
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AW: Nur noch wenige Noppen mit Textilunterlagen zugelassen?
Zitat:
Ich hoffe, dass das allen klar ist... |
#15
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AW: Nur noch wenige Noppen mit Textilunterlagen zugelassen?
@Brett 13 : In beiden Listen steht der Belag gleich - ohne Hinweiszeichen für Textilvertärkung.
@hdd -wenn der Belag keine "Unterlage" aus Textilmaterialien hat (also auf der Unterseite keine dünne Textilschicht (quasi als Schwammersatz) aufgebracht ist - dann ist er eindeutig i.O. Wenn er - was ich nicht weiss; ich kenne ja nicht jeden Belag - das früher einmal hatte, hatte er wohl eine Ausnahmezulassung erhalten. Analoges gilt wenn im Gummi eine textile Verstärkung eingebracht ist z.B. in Form von Textilkurzfasern (weil der komplette Belag dann ja nicht 2.4.3.1 entsprechen würde) Ich habe bis in Liste 25 zurückgesehen - nirgends ist der TSP Miracle so gekennzeichnet als habe er eine Textilverstärkung - insofern wohl einige Aufregung um nichts.
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Cogito sum res cogitans |
#16
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AW: Nur noch wenige Noppen mit Textilunterlagen zugelassen?
Viel Aufregung um nichts stimmt wohl nicht, wenn man bis vor kurzem den Miracle mit Textilverstärkung im Handel bekommen hat (waren vielleicht auch nur Restexemplare). Butterfly Orthodox mit Textil ist/war ja auch kein so selten gespielter Brettchenbelag, der jetzt auch nicht mehr zugelassen ist, insofern schon relevant.
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#17
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AW: Nur noch wenige Noppen mit Textilunterlagen zugelassen?
Zitat:
Die LARC ist augenblicklich nur in Englisch zu kriegen. Meines Wissens ist es nicht erforderlich als SR der englischen Sprache im vollen Umfang mächtig zu sein. Diese ganzen tollen Hinweise, die im Kopf der LARC zu lesen sind, wird nicht nur aus diesem Grund kaum ein SR beachten. Da steht z.B. auch der Unsinn mit den dunklen Schwämmen unter roten Belägen drin, die dazu führen können, dass ein Belag unzulässig wird. Schau dir einfach mal die ITTF-Farbskala zu "leuchtend rot" an und sag mir welcher zugelassene Belag so durchscheinend ist, dass er mit einem schwarzen Schwamm drunter nicht mindestens in der Farbskala wiederzufinden ist. Auch das ist nicht mehr, als viel Lärm um nix! Ebenso sehe ich das mit den Textilunterlagen. In der Larc selbst steht überhaupt nichts zu Schwämmen oder Textilunterlagen. Alle aufgeführten Beläge sind nur mit den Hiweisen: Noppen innen, Noppen außen, lange Noppen außen oder als Anti gekennzeichnet. Wenn ein in der LARC aufgeführter Belag eine werkseitige Textilunterlage hat, ist er zugelassen. Mag ja sein, dass man in den Tiefen der ITTF-Seite anderweitige Hinweise finden kann. Aber welcher SR auf nationaler Ebene sollte auf eine derart abwegige Idee kommen und noch zusätzlich zu den momentan gültigen beiden LARC derartige Schriftstücke mit sich führen Wenn SR auf Spieler mit eher exotischen Belägen treffen und dafür dann in den LARC nachschauen müssen, ist dass wegen der Unzahl an zugelassenen Belägen eh schon ein Akt. Dann noch in einer gesonderten Liste (auf der LARC steht dazu nun mal rein gar nix) nachschauen zu müssen, ob ein Belag mit kurzen Noppen nur ohne Textilunterlage gespielt werden darf, wäre des Guten zuviel. So was schleppt garantiert kein SR auf nationaler Ebene mit sich herum. Das ist was für Theoretiker und Regelverliebte |
#18
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AW: Nur noch wenige Noppen mit Textilunterlagen zugelassen?
Nachtrag: Die deutsche Übersetzung auf der DTTB-Seite zur Zeichenerklärung der LARC liefert folgendes:
Zwei übereinander gestellte Kreuze kennzeichnen einen Belagtyp mit Textilfaserverstärkung, der dafür vorgesehen ist, ohne Schaumgummiunterlage verwendet zu werden. Auch hier ist mit keinem Wort erwähnt, dass Beläge die nicht mit Doppelkreuz gekennzeichnet sind, keine Textilfaserverstärkung haben dürfen. Da steht noch nicht mal, dass derartig gekennzeichnete Beläge nicht mit Schwämmen gespielt werden dürfen. Da steht nur, dass sie nicht dafür vorgesehen sind. |
#19
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AW: Nur noch wenige Noppen mit Textilunterlagen zugelassen?
...even if racket coverings appear in the list without reference to sponge, the Law 2.4.3. governs the use of sponge ...
d.h. : auch wenn in der LARC nur der Belag und nicht der Schwamm zugelassen sind so ist doch 2.4.3 zu beachten, also nur gewöhnlicher Noppengummi (ohne Schwamm) oder Sandwichgummi (mit Schwamm) sind zugelassen. In 2.4.3.1 wird dann spezifiziert : Gewöhnlicher Noppengummi ist eine einzelne Schicht aus nicht zellhaltigem (d.h. weder Schwamm- noch Schaum-) Gummi – natürlich oder synthetisch –mit Noppen. Wenn ein solcher Belag dann auf der zum Holz gewandten Seite eine "Textilschicht" hat darf er ohne Genehmigung/Zulassung/Zusatz in der LARC nicht verwendet werden. Hat er aber aber eine "Textilverstärkung" z.B. durch Fasern im Gummi/in den Noppen oder sonstwo ist er ohne separate Zulassung durch die ITTF ebenfalls nicht zulässig. letzteres kann aber kein OSR überprüfen. Warum man das separat in der LARC nennt mag wohl daran liegen dass man Manipulationen vorbeugen will z.B. durch unterkleben von Stoff o.ä. statt Schwamm
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Cogito sum res cogitans |
#20
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AW: Nur noch wenige Noppen mit Textilunterlagen zugelassen?
So ist es, danke. Wie ein Belag aus dem Werk kommt, ist doch total egal. Wenn ein Hersteller ein Obergummi mit integrierten Holzspänen oder Draht herstellt, wird das dadurch nicht regelkonform. Noppengummi ist gefordert, Textil ist kein Gummi und kann nur als Ausnahme per Liste zugelassen werden.
Geändert von Setz-It (15.01.2011 um 21:03 Uhr) |
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