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#11
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back to the roots
Hallo Sascha,
wahrscheinlich hast Du Dir nichts dabei gedacht, als Du diesen Threat eröffnet hast, aber bei Deiner Frage denke ich sofort wieder an den Verbandstag, an Klagen, die meiner Meinung nach unnötig waren usw. Was ist denn so falsch dran, wenn man an einer solchen Jugendleitersitzung teilnimmt und bei Fernbleiben bestraft wird. Wie sähen denn die Sitzungen aus, wenn sie auf freiwilliger Basis wären. Wie produktiv kann dann noch gearbeitet werden. Willst Du das aufs Spiel setzen, um 20 Euro Strafe oder so zu umgehen. Oder willst Du auf Teufel komm raus unsere Satzung wasserdicht machen, bis alles geregelt ist, nur leider keiner mehr Lust am Sport hat? Ich weiß, Du hast nichts von Klagen oder so geschrieben. Aber selbst, wenn es bei Dir nur Neugierde ist, so gibst Du doch dadurch Anlass, einen Kläger zu finden. Der aus meiner Sicht bessere Weg wäre wohl gewesen, beim HTTV anzufragen und falls notwendig, um Satzungsänderung zu bitten. Viele Grüße Thomas |
#12
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Ich habe beim HTTV angefragt, aber auf meinen Namen reagiert der für solche Dinge zuständige Herr Schäfer etwas allergisch bzw. in diesem Fall gar nicht ( man denke an den Verbandstag zurück).
Ich habe heute nochmals an Herrn Schäfer eine Anfrage gleichen Inhalts geschickt, davon ausgehend, dass die erste ja vielleicht nur verlorengegangen ist... Da ich aber an solche Zufälle nicht glaube, stelle ich die Frage eben auch hier hinein. An den Verbandstag o.Ä. erinnern wollte ich damit wahrlich nicht, aber wenn ich direkt darauf angesprochen werde. bitte. Warum wir nicht teilgenommen haben: wir dachten schlichtweg, wir müssten nicht teilnehmen, da wir in der kommenden Saison keine Jugendmannschaft/Schülermannschaft stellen können.
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Gänzlich frei von Signaturen... |
#13
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wie denkst Du denn prinzipiell über derartige Bestrafungen?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, heißt es doch so schön. Also sehe ich keinen Grund, wieso man nun dagegen vorgehen sollte. Wie schon gesagt, die Konsequenz, wenn diese Strafen unzulässig sind, sind leere Jugendkreistagsveranstaltungen. |
#14
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Ist eigentlich nicht so kompliziert. Derjenige, der die Strafe ausgesprochen hat, möge die Rechtsgrundlage dafür benennen.
Frage ihn einfach. K.H. Schäfer hat meiner Meinung nach nichts damit zu tun, wenn das auf Kreisebene geregelt wurde. Bei uns im Kreis funktionieren die Jugendleitersitzungen auch ohne Strafe. Wer Jugendarbeit macht und nicht auf der JuLei-Sitzung erscheint, hat auch keine Einspruchsmöglichkeit gegen die gefassten Beschlüsse. Die Sitzungen sind auch immer sehr gut besucht. Aber wir wollen bitte nicht wieder so ein Ei ausbrüten. Bitte.
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht |
#15
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Plopp ist offizielles Organ. Wenn hier auf eine Sitzung hingewiesen/eingeladen wird und diese als Pflichtveranstaltung deklariert wird, dann ist es eine. Punkt. Dazu bedarf es keiner Satzung.
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#16
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Zitat:
Erst wenn die Rechtslage geklärt ist steht die Frage von Dragonspin auf der Tagesordnung: "Warum ward ihr nicht da?" Hier tendiere grundsätzlich zur strengen Regelauslegung. Über die Notwendigkeit einer Teilnahmepflicht für Vereine ohne Nachwuchsmannschaften kann man sicherlich diskutieren. Vielleicht weil es um Jugendarbeit im Allgemeinen geht? Danach wäre - in einem eigenen Thread - darüber zu reden, ob denn die Erfüllung jedweder Pflicht mit Strafen erzwungen werden sollte. Unser Verein ist in diesen Dingen eher großzügig. Wenn wir mal einen Termin verpennen (was so gut wie nie vorkommt), dann zahlen wir eben. Und wenn wir der Meinung sind, der Aufwand für eine Sitzungsteilnahme lohne den Ertrag nicht, dann zahlen wir auch, nach dem Werbemotto "Den Luxus gönn' ich mir." hwk |
#17
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Zitat:
In einem offiziellen Organ wird eine offizielle Sitzung angekündigt und als Pflicht deklariert. Für das Fernbleiben davon gibt es Strafen. Wo ist das (rechtliche) Problem? Strafordnung: 5.6.2 Mit einer Strafe von 30,00 € werden Vereine belegt, die keine Vertreter zu den Vereinsvertretertagungen ihrer Kreise (Kreistag etc.) entsenden. Zweifelsfrei dürfte eine Jugendleitersitzung unter "Vereinsvertretertagungen ihrer Kreise (Kreistag etc.)" fallen. Das kann doch jeder finden, oder? Ich habe eine sachliche Antwort gegeben. Wo ist Dein Problem damit? |
#18
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Zitat:
Zum Thema Strafen: leider funktioniert es nicht ohne Sanktionen. Ohne diese würden die meisten Vereine sich nicht aufraffen können, einen Vertreter zu Sitzungen etc. zu schicken. Vergleichbar lief das bei uns mit dem Ergebnisdienst im Bezirk: zu Beginn liefs über gut-zureden etc., hat aber nicht gefruchtet. Seitdem rigoros die Strafbestimmungen angewandt werden, klappts auf einmal. Ohne gehts halt leider nicht... |
#19
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hwk |
#20
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Zu einer Vereinsvertretertagung gehört doch eine Jugendleitersitzung sicherlich dazu.
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