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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 10.01.2004, 23:34
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene

Zitat:
Zitat von OSR
Ein Bezirksschiedsrichter kann maximal in der 2. Bundesliga eingesetzt werden, ein Verbandsschiedsrichter dagegen in der 1. Bundesliga. Kreisschiedsrichter dürfen weder in der 2. , noch in der 1. Bundesliga eingesetzt werden !!!

Quelle: BLO
Wo in der BLO (Bundesligaordnung) steht das bitte? Kannst du mir bitte den Paragraphen nennen? Ich finde zum SR-Einsatz nur §6.3, in dem allerdings für die 2. BuLi garkeine Regelung getroffen ist.
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  #12  
Alt 10.01.2004, 23:59
Villert Villert ist offline
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene

Zitat:
Zitat von Pinguin
Je nach Verband sind die Anforderungen Bedingungen nun mal unterschiedlich. Es macht keinen Sinn, Bezirks-SR-Lehrgänge auszurichten, wenn daran max. 4 SRs pro Bezirk teilnehmen würden. Bei uns im TTVWH gibt es jährlich einen VSR-Lehrgang (man steigt gleich als VSR ein) wo die letzten beiden Jahre jeweils ca. 20 Teilnehmer dabei waren. Das auf die Bezirke aufzuteilen macht keinen Sinn.
im HTTV ist es so gehandhabt das jeder Verein der eine Mannschaft auf oder über Bezirksniveau stellt einen Schiedsrichter in den eigenen Reihen haben muss, gibt es eine Ensprechende Regelung bei euch auch?

Wo findet man schriftlich den Unterschied zwischen einem Bezirks und einem Kreisschiedsrichter, ich meine, der HTTV kann doch nicht einfach mit dem Kreisschiedsrichter nur eine niedrigere Qualifikation anbieten?
Wenn man untere Qualifikationen wegen geringen Teilnehmern weglässt kann ich das ja verstehen, aber wie kann man eine Lizenz aus der Mitte weglassen?

Gibt es Verbände wo es Kreis-, Bezirks- und Verbandschiedsrichter zusammen gibt?
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  #13  
Alt 11.01.2004, 00:16
Villert Villert ist offline
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene

Zitat:
Zitat von OSR
Warum nicht, ab KreisSR aufwärts werden die Fragen immer schwerer, ab der VSR-Lizenz sind die Fragen bundeseinheitlich vom SRA des DTTB festgelegt.
Ich meinte folgendes:

du hast behauptet ein BSR hat mehr Rechte als ein KSR. Nun gibt es im HTTV aber nur den KSR und danach den VSR. Woanders gibt es aber den BSR und danach den VSR. Nun kann ich also in Hessen keinen BSR Kurs absolvieren...
In einem anderen könnte ich es und hätte mehr Rechte. Wo ist da der Sinn?
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  #14  
Alt 11.01.2004, 00:49
Villert Villert ist offline
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene

Zitat:
Zitat von OSR
Eben, die SR-Wesen-Strukturen (von Verband zu Verband u.U. anders) sind
ah, wenn du mir da zustimmst ist ja alles in Butter
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  #15  
Alt 11.01.2004, 01:11
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene

kurze Nebenfrage: Werden in der 2. BuLi Damen oder Herren geprüfte ZÄHLSchiedsrichter eingesetzt oder zählen die Spieler sogar in der 2. höchsten Klasse selbst?
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  #16  
Alt 11.01.2004, 02:04
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Keyser Soze Keyser Soze ist offline
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene

Zitat:
Zitat von wfox
Au Mann, es ist doch wirklich ein offensichliches MIssverständnis
zwischen euch und keine "Unterstellung"....
Ich bleibe dabei (inkl. ""):
sag ich doch, nur unserem OSR (zumindest vom nickname her!) fehlt wohl das nötige "", weshalb ihm kein "" aufgeht, und er und damit alle so ":confused:" macht, weil er so "" guckt ...
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  #17  
Alt 11.01.2004, 15:46
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Keyser Soze Keyser Soze ist offline
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene

@OSR:
ich find ja supitoll, daß du ein paar broacken latein kannst, aber du musst nicht gleich weinen, wenn WFOX und ich (und andere mitleser) deine letzten beiträge mit einem schmunzeln betrachten, und einen lustigen kommentar dazu schreiben
(...und die tatsache, daß niemand unsere kommentare beanstandet hat, bedeutet nicht, daß keine moderator da ist, sondern, daß dieser das gewisse "" hat, und daher keinen grund zum meckern sieht)

-----------------------

und da du gerne genau sein wolltest:
es spielt überhaupt keine rolle, wo DU spielst, wenn du folgende aussage triffst:
Zitat:
Zitat von OSR
Aber in der Bezirksliga und Landesliga brauchst du keinen OSR
ich wiederhole: DU brauchst ihn in DEINER landes- oder bezirksliga vielleicht nicht, aber ICH brauche einen OSR in MEINER bezirksliga
...deine aussage ist deswegen falsch!
und dieser hinterher geworfene kommentar...
Zitat:
Zitat von OSR
Ich habe extra geschrieben, dass ich aus dem WTTV komme (hast du das auch wieder "übersehen"?)
...ist dem nach noch viel "fälscher" (man verzeihe mir das wortspiel)

Geändert von Keyser Soze (11.01.2004 um 16:04 Uhr)
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  #18  
Alt 11.01.2004, 16:03
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene

Zitat:
Zitat von OSR
Leider (meine Erfahrung) werden in der 2. Bundeliga oft keine geprüften SR eingesetzt, das ist sehr bedauerlich und müsste geändert werden (meine Meinung).
Das heist manchmal werden welche eingesetzt und manchmal nicht? Wie kann denn das sein?
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  #19  
Alt 11.01.2004, 16:13
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene

Zitat:
Zitat von OSR
Verstehst du es denn nicht!?
eigentlich wollte ich nicht mit dir über solchen blödsinn diskutieren, aber ich lasse mir nicht sagen, daß ich es nicht verstehe, wenn du derjenige mit der falschen aussage bist

...und um dies nun endlich mal zu kapieren, solltest du vielleicht meinen letzten beitrag nochmal lesen, und dabei die großbuchstaben-wörter betonen, und mit deiner (falschen) aussage verbinden! ...zur erleichterung für dich: hättest du geschrieben "ich brauche in der bezirksliga keinen osr", dann hättest du recht gehabt, aber das hast du nunmal nicht, also hast du auch kein recht, mich im nachhinein als dumm zu umschreiben
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  #20  
Alt 12.01.2004, 09:48
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene

Zitat:
Zitat von OSR
Zitat:
Ein Bezirksschiedsrichter kann maximal in der 2. Bundesliga eingesetzt werden, ein Verbandsschiedsrichter dagegen in der 1. Bundesliga. Kreisschiedsrichter dürfen weder in der 2. , noch in der 1. Bundesliga eingesetzt werden !!!
Das dickgedruckte wird von 6.3 erfasst! Das normal geschriebene ist so (vielleicht von Verband zu Verband unterschiedlich) üblich!
Okay, dann steckt das im "vom Verband geprüfte SRs" drin. Wusste nicht ob es für BSR oder KSR-Prüfungen Vorgaben vom Verband gibt, da es - wie bereits erwähnt - im TTVWH gleich mit dem VSR angefangen wird.

Zitat:
Zitat von OSR
Nichts gegen KreisSR, aber:
Ich finde, dass sie noch nicht in der (2.) Bundesliga eingesetzt werden sollten, da die KreisSR-Lizenz die niedrigste Lizenz ist (das soll nicht heißen)!
Begründung:

Die 2. Bundesliga ist die 2. höchste Klasse in Deutschland
Ja und, welchen Unterschied macht das? Ich denke, das kann man nicht an einem Stück Papier (der Lizenz) festmachen. Das hängt sehr von der jeweiligen Eignung des SRs ab.

Die ganz "frischen" Prüflinge im TTVWH, die dieses Wochenende teils ihre ersten oder zweiten Einsätze erst geleistet haben, haben allesamt sehr gute Leistungen gezeigt. Mit einem kleinen bißchen mehr Erfahrung (keinesfalls zwei Jahre wie man vom BSR auf VSR braucht) können diese SRs auch bedenkenlos mit zur 1. BuLi an den Tisch.

Ein KSR bzw. ein BSR lernt ja m.W. hauptsächlich erstmal ITTR A+B, also das für das Spiel am Tisch wichtige. Dementsprechend wäre ein KSR bzw. BSR meiner Ansicht nach sehr wohl auch für einen Einsatz am Tisch in 2. oder 1. Liga geeignet (auch wenn er es laut BLO in der 1. Liga nicht darf), wenn er die entsprechende Leistung mitbringt.

Zitat:
Zitat von OSR
Ich will keinesfalls an den KreisSR zweifeln, aber sie sollten erst die nächste Lizenz erwerben, bevor sie "ran können".
siehe oben, die Lizenz ist nicht das Entscheidende...

Zitat:
Zitat von OSR
Meine Erfahrung:
Bei den Lehrgängen wird den angehenden SR manches nicht erzählt/verheimlicht, obwohl es sehr wichtig ist. Wie gesagt, die 2. Bundeliga ist die 2. höchste Klasse in Deutschland ...... .
Meine bisherige Erfahrung bei meinem Lehrgang war recht positiv, dadurch dass ein erfahrener ISR, ein DTTB-SR und ein VSR den Lehrgang geleitet haben, war aus jeder "Schicht" jemand dabei, der seine persönlichen Eindrücke und Erfahrungen hatte. Bei der praktischen Prüfung und den ersten Einsätzen dann wurde teils noch aus dem "Nähkästchen" geplaudert. Insofern wüsste ich nicht allzuviel, was da verheimlicht wird.

Und: lieber geprüfte KSRs bzw. BSRs in der 2. BuLi als ungeprüfte SRs!

Zitat:
Zitat von Villert
im HTTV ist es so gehandhabt das jeder Verein der eine Mannschaft auf oder über Bezirksniveau stellt einen Schiedsrichter in den eigenen Reihen haben muss, gibt es eine Ensprechende Regelung bei euch auch?
TTVWH: 1 SR pro Verein sowie Zusatzquote 1 pro Mannschaft ab Oberliga aufwärts
Allerdings ist dies nicht unbedingt nötig für die Teilnahme am Spielbetrieb. Für fehlende SRs wird eine Schiedsrichtergebühr in Höhe von 150 EUR pro Jahr pro fehlenden SR erhoben, wobei die SRs auch durch Bezirks- oder Verbands-Mitarbeiter "ersetzt" werden können.

Zitat:
Zitat von OSR
Ich meinte damit, dass ich aus dem WTTV komme und wir hier in der Bezirksliga keinen OSR brauchen. Diese Aussage ist nicht falsch, weil sie sich nur auf den WTTV bezieht und nicht noch zusätzlich auf deinen Verband. Deswegen kannst du nicht behaupten, dass meine Aussage falsch sei.
@OSR: diese Aussage war auch meiner Meinung nach missverständlich, du hast sie so generell verfasst, dass man meinen könnte, sie passt auf alle Verbände (war mein Eindruck). Aber gerade als SR solltest du etwas gelassener auf die Reaktionen reagieren, oder?

Zitat:
Zitat von Villert
du hast behauptet ein BSR hat mehr Rechte als ein KSR. Nun gibt es im HTTV aber nur den KSR und danach den VSR. Woanders gibt es aber den BSR und danach den VSR. Nun kann ich also in Hessen keinen BSR Kurs absolvieren...
Zum Glück steht es den Verbänden frei, wie sie die Bedingungen für die Prüfung zum VSR gestalten. Wer nach wievielen Jahren mit welcher Lizenz und welchen Lehrgängen zur VSR-Prüfung antreten darf kann so den Bedingungen im Verband angepasst werden.
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