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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Ich habe keine Ahnung. Aber ich würde dieses Formular für ziemlich wackelig ansehen, wenn es um eine gerichtliche Überprüfung geht. Dieser Wechselverzeicht ist eine einseitige Erklärung ohne Gegenleistung. Ich denke sowas kassieren die Gerichte recht schnell. Worin also besteht die Gegenleistung des Vereins? Wenn die angemessen ist, dann mag das rechtlich (nicht sportrechtlich) Bestand haben, ansonsten sehe ich da eher schwarz.
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#12
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Zitat:
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#13
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
was sagt denn der spieler selbst dazu?
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Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir, doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer. Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat. (Wilhelm Busch) |
#14
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Zitat:
@Prinzessin: Das mit der Gegenleistung ist natürlich ein Punkt. Sollte es derartige Leistungen von Vereinsseite gegeben haben, stellt sich natürlich die Frage, ob diese durch die bisherige Zusammenarbeit abgegegolten sind. Sollte die schrifliche Fixierung fehlen, ist dies jedoch eher eine Frage des Anstands die, falls überhaupt notwendig, untereinander gergelt werden könnte. Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch bestünde in diesem Fall wohl nicht. Ich schätze mal, dass hier letztendlich der Verband eine Entscheidung treffen müsste, zumal der Verzicht ja dort hinterlegt ist, oder? |
#15
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Ganz unjuristisch gesehen sollte man überlegen, ob man sich und seinem Verein nicht einen Bärendienst erweist, wenn man einen Spieler bindet, der in der Position nicht glücklich wäre und das ist er ja nicht, ansonsten würde er nicht wechseln wollen.
Davon abgesehen kann er darauf bestehen, in der Mannschaft zu spielen, die im Wechselverzicht vertraglich festgelegt wurde.
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Solange der Mensch spielt, ist er frei. (Friedrich Sieburg) Beim Spiel kann man einen Menschen besser kennenlernen, als im Gespräch in einem Jahr. (Plato) |
#16
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Zitat:
Ich seid aufgestiegen! D.h. die im Vertrag angegebene Spielklasse ist jetzt nicht mehr existent! D.h. der Vertrag hat sich mit dem Aufstieg erledigt. Der Spieler kann also ohne Einverständnis des Vereins wechseln. Die andere Seite der Medaille ist doch: wer unterschreibt bei diesem Verein noch so einen Vertrag wenn der Verein bei wegfallen der Vertragsgrundlagen einen Spieler unter Druck setzt? Die haben doch für die Zukunft dann schlechte Karten. |
#17
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Zitat:
Das ist völliger Unsinn, denn der Wechselverzicht bezieht sich nicht auf die Spielklasse, sondern auf die Mannschaft. Der obere Passus dient nur der Information.
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Solange der Mensch spielt, ist er frei. (Friedrich Sieburg) Beim Spiel kann man einen Menschen besser kennenlernen, als im Gespräch in einem Jahr. (Plato) |
#18
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AW: Wechselverzicht - rechtliche Frage
Gehen wir mal davon aus, daß der Vertrag rechtsgültig ist und der betreffende Spieler nicht wechseln kann. Dann müßte sich doch aus der Verzichtserklärung ergeben, daß er das Recht hat weiterhin in der 1. zu spielen, oder?
Gruß Korny
__________________
kc |
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